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Vermieter droht mit Kündigung meiner Wohnung,Bitte um Rat !!

tina56

Neues Mitglied
halle Westmann,

danke für Deine Antwort.
So stillschweigend war der Vermieter bisher nicht, er hat schon des öfteren mit Zahlungserinnerungen mich angeschrieben. nur ich hab das nicht ernsthaft in Erwägung gezogen das er mit ner Kündigung droht !! sicher war das auch bischen naiv das zu glauben, aber von was soll man zahlen wenn man nichts hat.
werde versuchen das beste daraus zu machen und mit dem Vermieter in Kontakt treten.
 
C

chrismas

Gast
Mag sein das das auf Argen zutrifft (ALG II), nicht aber bei ALG I ! Hatte da vor Jahren auch mal "Probleme", eine Überzahlung seitens des Arbeitsamtes (Arbeitsagentur jetzt) wurde mir nach Feststellung des Sachverhaltes komplett und in einer Summe "abgezogen"! Da ich für diesen Monat unter normalen Umständen nicht genug Geld zum leben gehabt hätte mußte ich mir einen Überbrückungskredit (Ü-Geld damals) beim Sozialamt holen!
Diesen "Kredit" konnte ich dann per Ratenzahlung abstottern!

In diesem Fall hier:
Die Träger der beiden Institutionen sind i.d.R. getrennt womit Überschneidungen die Regel sind - die AA hätte das Recht gehabt den fälligen Betrag in einer Summe einzubehalten (so die Überzzahlung aus dem ALG I basiert), gleichzeitig hätte die Arge aber für Ausgleich sorgen müssen (Kenntnis vorausgesetzt)
Dann lese dir das hier einmal durch

SGB 1 - Einzelnorm

SGB 1 - Einzelnorm

Und dieser Grundsatz aus dem SGB 1 zieht sich eigentlich durch sämtliche anderen Sozialgesetzbücher.
 

tina56

Neues Mitglied
Zu deinem nachgeschobenen Beitrag:

Die Arge darf nur einen bestimmten Prozentsatz der maßgeblichen Regelleistung zur Tilgung von irgendetwas einbehalten (ich glaube das waren maximal 10% oder sogar 30, weiß das nicht mehr so genau).

Sollte es mehr sein, dann ist das rechtswidrig, daher würde ich dir nun generell raten, hole dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht, gehe zu einem Anwalt für Sozialrecht und lasse das ganze einmal von dem überprüfen.

Im übrigen würde ich dir raten, lass es auf eine Kündigung deines Kontos ankommen, denn so kannst du mit denen geringere Ratenzahlungen vereinbaren und bist nicht auf Gedeih und Verderb deren guten Launen unterlegen (am besten gehst du zuvor zu einer anderen Bank, bevor du es darauf anlegst), denn bedenke, du hast als Hartz IV Bezieher kein Geld und dir kann man nichts pfänden. Und wenn du das Konto hast, solltest du das gleich als P-Konto führen lassen, denn dann ist nur alles was über dem Pfändungsfreibetrag pfändbar und mehr nicht.

Und ansonsten heißt die Lösung:

Schuldnerberatung.
ich wollte es eben NICHT auf die Kündigung meines Kontos ankommen lassen, weil die Chancen bei einer anderen Bank ein Konto zu bekommen sehr gering ist (Schufaauskunft) und hast du dich mal schlau gemacht zu den Konditionen eines P-Kontos ?
hohe Kontoführungsgebühren und wenn Geld am letzten eines Monats eingeht wird es an den Gläubiger ausgezahlt.
 
C

chrismas

Gast
Da wurde dir aber ein gewaltiger Bären aufgebunden

Wird das durch den Pfändungsfreibetrag geschützte Guthaben in einem Monat nicht verbraucht, erhöht sich der Pfändungsfreibetrag des Folgemonats um diesen Betrag
Kontopfändung

Und ja, habe ich und ich weiß auch, dass es Banken gibt, die eben nicht so hohe Gebühren haben. Mein Bruder zum Beispiel hat eine Bank gefunden, die dafür überhaupt keine Gebühren nimmt.

Außerdem gibt es eine Selbstverpflichtung der Banken, für das sogenannte Jedermannskonto.

Das bedeutet, jede Bank hat sich dazu verpflichtet jedem ein Konto zu geben, auch wenn sie erst einmal versuchen, jeden ab zu wimmeln. Haben dir bei mir auch gemacht und als ich die gute Dame am Schalter darauf hingewiesen hatte, habe ich mein Konto bei der Bank bekommen, wenn auch Zähneknirschend.
 

tina56

Neues Mitglied
Hallo,

ich kenne das eigentlich nur andersrum.^^
Nämlich hilfesuchende Beiträge von Vermietern, wenn die Mietzahlungen ausbleiben und der Mieter nicht freiwillig die Wohnung verlässt. Bis da ein Gerichtsbeschluss oder andere rechtliche Dinge ( wie zb. Räumungsklage ) in die Wege geleitet werden, dauert das Monate bis Jahre.

Der Vermieter hat in Deutschland eine viel zu geringe Handhabe, seinem Recht auch Taten folgen zu lassen. Nämlich den Rausschmiss des nicht zahlenden Mieters. Und wenn dieser dann endlich draußen ist, bewirkt das einklagen der rückständigen Zahlungen meist nichts. Es belastet nichtmal die Schufa-Auskunft des Mieters. Also dann auf zur nächsten Mietwohnung.^^

Deshalb kann man "mietprellen" in Deutschland mittlerweile als Volkssport ansehen.

Deine Situation ist wirklich bescheiden und du musst schauen, eine Arbeit zu bekommen. Damit sich deine Finanzen wieder verbessern. Aber Ärger mit dem Vermieter, würde ich persönlich gelassener sehen. Er versucht dich mit seiner aggressiven Art einzuschüchtern, dabei hat er selbst die Hosen voll. :D
hallo PortionControl,
ich danke dir für deine Antwort. grundsätzlich finde ich das gelinde gesagt ne Sauerei was Mietpreller da veranstalten und ich zähle definitiv nicht dazu.ich möchte schon dafür zahlen wenn ich wohnen möchte und somit kann ich nicht wirklich es gelassen sehen aus meiner Wohnung zu fliegen.
Was Arbeitssuche angeht, dazu müsste ich meine Probleme in einem anderen Beitrag beschreiben.
Liebe Grüße
 
W

WestMann

Gast
Dann lese dir das hier einmal durch

SGB 1 - Einzelnorm

SGB 1 - Einzelnorm

Und dieser Grundsatz aus dem SGB 1 zieht sich eigentlich durch sämtliche anderen Sozialgesetzbücher.

Liest sich doch prima :), nur was die Theorie (Gesetze) vorschreibt muß die Praxis längst nicht bestätigen (denke das Leben zeigt da immer wieder ein etwas anderes Gesicht)!
Obwohl es eigentlich nicht sein darf...
Und im Falle von tina56 habe ich dies nur vermutet, im Falle meiner Überzahlung seitens der AA wurde exakt so verfahren wie ich es geschildert habe, ein "Nachteil" ist mir persönlich dadurch nicht entstanden womit sich mir auch zu keinem Zeitpunkt die Frage der Richtigkeit des Handels der AA gestellt hat. Letztlich habe ich (zwar nicht durch meinen Fehler) Geld von der AA erhalten welches mir rechtmäßig nicht zustand, keine Ahnung ob ein solcher Sachverhalt vom SGB 1 berücksichtigt wird (wäre aber Unrecht falls nicht) - aus meiner Sicht jedoch ne Selbstverständlichkeit das die AA dieses Geld auch in voller Höhe zurückgefordert hat!
 
C

chrismas

Gast
Wollte ich auch nichts unterstellen oder so etwas und die Gerichte urteilen dazu leider auch unterschiedlich, weil die meisten sich einen Wald und Wiesen Anwalt für Streitigkeiten im SGB Bereich nehmen, die von tuten und blasen keine Ahnung haben.
 

Portion Control

Urgestein
hallo PortionControl,
ich danke dir für deine Antwort. grundsätzlich finde ich das gelinde gesagt ne Sauerei was Mietpreller da veranstalten und ich zähle definitiv nicht dazu.ich möchte schon dafür zahlen wenn ich wohnen möchte und somit kann ich nicht wirklich es gelassen sehen aus meiner Wohnung zu fliegen.
hallo Tina,

deinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können, solltest du natürlich nicht gelassen sehen. Ich wollte dir damit nur mitteilen, dass bei all dem was du momentan nicht bezahlst, der Stress des Vermieters nicht unbedingt die erste Priorität besitzt.

Da wäre mir wichtiger, dass mein Konto nicht geschlossen wird oder der Strom abgestellt. Oder ich keine Scheibe Brot mehr besäße, um hinein zu beißen. Wenn dies der Fall ist, würde ich die Mietzahlung sogar noch weiter hinausschieben. Das Dach über dem Kopf hast du nämlich auch morgen noch. Egal wie sehr der Vermieter tobt.
Das heisst ja nur, dass du eben Prioritäten setzen musst. Ich wollte damit sicherlich nicht sagen, dass es egal ist ob man Miete zahlt oder nicht.

Wir sind selbst Vermieter! Und deshalb ärgere ich mich über die Gesetze die "pro Mietnomaden" eingestellt sind.
Lieber hätte ich sogar dich als Mieter, auch wenn die Zahlungen schleppend laufen aber sich der Zustand auch bestimmt irgendwann verbessert als irgendeinen Schmarotzer, der es in jedem Mietverhältnis darauf angelegt, sich das Zahlen einfach zu sparen.
 

Selah

Aktives Mitglied
Wenn Du permanent nicht in der Lage bist, die Miete fristgerecht zu zahlen, solltest Du schauen, dass Du sie kündigst und in eine billigere Wohnung ziehst. Es ist ja logisch, dass der Vermieter mahnt, und natürlich musst du auch alle Schulden bei ihm abzahlen. Grad die Miete ist ja existentiell - insofern hast Du die Sache wahrscheinlich am "falschen Ende" etwas zu locker genommen. Aber damit der Berg nun nicht noch größer wird, wäre ein Umzug in billigere 4 Wände sicher zu empfehlen. Parallel solltest Du versuchen, für die ausstehenden Mieten Ratenzahlungen zu vereinbaren. Vielleicht hast Du ja eine Schuldnerberatung in der Nähe - dort kann man dir sicher helfen, sinnvolle Raten auszuhandeln.
 
C

chrismas

Gast
@WestMann

So etwas findet immer Berücksichtigung, allerdings nur in den dafür zuständigen Gesetzbüchern des SGB, denn der SGB 1 regelt nur den allgemeinen Teil und dann kommt es immer noch darauf an, ob man den Fehler subjektiv betrachtet hätte sehen müssen oder nicht und dieser Punkt wird meistens vor den Sozialgerichten entschieden.
 

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