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Verliebt...

D

DreamingGirl

Gast
Ja also, ich bin halt seit einiger Zeit total in meinen Trainer (Schwimmen) verliebt..er ist 2 Jahre älter (17) als ich (15).
Er ist echt nett, manchmal ironisch und sarkastisch, aber nett.

Ich bin mir relativ sicher das da von ihm aus nix ist, er guckt mich zwar manchmal an, aber ich weiß nicht ob das was bedeutet... die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt :).
Manchmal "ärgern" wir uns gegenseitig, aber wir wissen beide das das ironisch gemeint ist.

Nach den Ferien will ich ihn fragen ob wir mal was trinken gehen oder so, aber wie kann ich das am besten formulieren?
Sollte ich ihn überhaupt fragen, oder würde er mich fragen wenn er wollte? Ich will ihn auch nicht nerven oder so.

Hat jm. Tipps wie ich ihm "näher kommen" kann ohne ihn zu bedrängen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo DreamingGirl,

schau mal hier: Verliebt.... Hier findest du was du suchst.

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Hallo Dreaming Girl,


In der heutigen Zeit bieten sich da doch diverse Möglichkeiten an! :D Wenn du weißt dass er einen Computer hat frag ihn einfach nach seiner E-Mail Adresse oder seine MSN Adresse oder seine ICQ Nummer, oder oder oder... ;)

Wenn er fragen sollte warum, kannst du einfach vorgeben man könne ja ab und zu mal schreiben. Geht er darauf ein kannst du ihn auf diese Weise langsam abklopfen und einen besseren Kontakt zu ihm aufbauen. Sollte er keinen PC haben kannst du ihn immer noch nach seine Handy Nummer fragen oder aber wiedu schon sagtest einfach mal fragen ob ihr nicht zusammen was trinken gehen wollt.

Ergreif ruhig die Initiative, was hättest du schon groß zu verlieren? Mehr als dir deutlich machen dass er kein Interesse hat geht nicht! ;)


Liebe Grüße und Alles Gute,


Chaky
 

springer

Aktives Mitglied
Ja also, ich bin halt seit einiger Zeit total in meinen Trainer (Schwimmen) verliebt..er ist 2 Jahre älter (17) als ich (15).
Halt! Stop! Das ist verboten!

Lies mal hier:

§ 174 StGB Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen - JUSLINE Deutschland

Du stehst in einem Ausbildungsverhätlnis zu ihm. Darauf stehen mindestens 3 Monte Gefängnis.

Bringe ihn nicht in die Gerahr, eine Straftat zu begehen.

Absatz 4 lässt zwar eine gewisse Hintertür offen, wenn du ihn quasi ins Bett zerrst, aber wenn deine Eltern Anzeige erstatten, hat er schlechte Karten.
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Halt! Stop! Das ist verboten!

Lies mal hier:

§ 174 StGB Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen - JUSLINE Deutschland

Du stehst in einem Ausbildungsverhätlnis zu ihm. Darauf stehen mindestens 3 Monte Gefängnis.

Bringe ihn nicht in die Gerahr, eine Straftat zu begehen.

Absatz 4 lässt zwar eine gewisse Hintertür offen, wenn du ihn quasi ins Bett zerrst, aber wenn deine Eltern Anzeige erstatten, hat er schlechte Karten.

Nimms mir nicht übel, aber das halte ich für völlig utopisch und auch abwegig wenn sich beide nur einmal kennenlernen wollen... :rolleyes:

Das Gesetz existiert, sieht aber die sexuelle Ausbeutung von Schutzbefohlenen vor die in keinster Weise gegeben wäre wenn sie sich kennenlernen. Und selbst wenn "mehr" passieren sollte sollte es rechtliche Grauzone sein, da er auch immer noch nicht volljährig. Ansonsten beweise bitte explizit Gegenteiliges... :rolleyes:

Kannst mir nicht erzählen dass in einem Land wo teilweise bereits Beziehungen zwischen Männern Mitte 20 und Teenagern unter 16 Jahren stillschweigend geduldet werden man dann in der Hinsicht groß die Moralkeule hervorheben sollte. Er ist 17, keine 35.... :rolleyes:



Chaky
 

springer

Aktives Mitglied
Und selbst wenn "mehr" passieren sollte sollte es rechtliche Grauzone sein, da er auch immer noch nicht volljährig.
Lies den Gesetzestext. Der ist eindeutig. Sie steht in einem Ausbildugnsverhältnis zu ihm und ist noch nicht 16. Er ist strafmündig. Wenn ihre Eltern Anzeige erstatten, ist er dran!


Kannst mir nicht erzählen dass in einem Land wo teilweise bereits Beziehungen zwischen Männern Mitte 20 und Teenagern unter 16 Jahren stillschweigend geduldet werden man dann in der Hinsicht groß die Moralkeule hervorheben sollte. Er ist 17, keine 35.... :rolleyes:
Das hat nichts mit Moral zu tun. Die Juristen sind in diesen Dingen gnadenlos. Sex zwischen einem 24-järigen und einer 15-jährigen ist lt. Gesetz legal, wenn die Eltern zustimmen. Lies mal die anderen §§ zum Sexualstrafrecht.
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Lies den Gesetzestext. Der ist eindeutig. Sie steht in einem Ausbildugnsverhältnis zu ihm und ist noch nicht 16. Er ist strafmündig. Wenn ihre Eltern Anzeige erstatten, ist er dran!




Das hat nichts mit Moral zu tun. Die Juristen sind in diesen Dingen gnadenlos. Sex zwischen einem 24-järigen und einer 15-jährigen ist lt. Gesetz legal, wenn die Eltern zustimmen. Lies mal die anderen §§ zum Sexualstrafrecht.

Wer sagt denn bitte dass sie nicht morgen schon 16 wird? Bzw wer behauptet dass sie gleich mit ihm in die Kiste springt?! :confused: Das was du hier bringst ist leicht anmaßend und sachlich auch falsch, zumal du ja nicht mal weißt ob ihre Eltern das nicht vielleicht sogar akzeptieren würden... :rolleyes:

Was spräche dagegen? Er ist nur geringfügig älter als sie, gut, er hat diesen Job als Schwimmlehrer, aber sollte man deswegen gleich nen Riegel vorschieben dass sie sich kennenlernen dürfen...?! Aber wenn man jedes Gesetz so kleinkariert betrachten würde und einfach vom "Worst Case" ausgeht, dann wäre jeder Gamer der "Killerspiele"spielt auch definitiv ein Amokläufer, womit wir wieder bei der Polemik und dem Populismus wären, die unsere Gesellschaft ja nur so prägen... Sorry, aber das verfehlt jede Logik... :rolleyes:
 

springer

Aktives Mitglied
Du musst noch viel lernen. Es ist ein himmelweiter Unterschied zwischen "gesundem Menschenverstand, bzw. Rechtsempfinden" und strafrechtlich relevanten Tatsachen.

Du kannst schreiben was du willst. Schon ein Zungenkuss zwischen den beiden ist eine Straftat, die auch ohne Anzeige vom Staatsanwalt verfolgt wird. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Ob du das verstehst oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
 
Zuletzt bearbeitet:

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Du musst noch viel lernen. Es ist ein himmelweiter Unterschied zwischen "gesundem Menschenverstand, bzw. Rechtsempfinden" und strafrechtlich relevanten Tatsachen.

Du kannst schreiben was du willst. Schon ein Zungenkuss zwischen den beiden ist eine Straftat, die auch ohne Anzeige vom Staatsanwalt verfolgt wird. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Ob du das verstehst oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Wenn dem so wäre hätten die Staatsanwaltschaften ja ner Menge Delikten nachzugehen... :rolleyes:

Nun ja, ich werde dich nicht von deiner Meinung abbringen und du mich nicht von meiner... Aber so ein Paragraphenreiter wie du es scheinbar bist möchte ich dann doch nicht werden... :rolleyes:



In diesem Sinne...


Chaky
 
Zuletzt bearbeitet:
D

DreamingGirl

Gast
@ Chakuza Vielen Dank, die Icq nr hab ich schon und wir habe auch einmal schon geschrieben, ich werd den mal fragen... :)

@ Springer Ich werde damit aber noch bis September warten, denn dann werde ich 16 und dann ist es doch erlaubt oder?

Vielen Dank!
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
@ Chakuza Vielen Dank, die Icq nr hab ich schon und wir habe auch einmal schon geschrieben, ich werd den mal fragen... :)

@ Springer Ich werde damit aber noch bis September warten, denn dann werde ich 16 und dann ist es doch erlaubt oder?

Vielen Dank!

Es ist auch so erlaubt, lass dich von Springer mal nicht verunsichern... :rolleyes: Ich jedenfalls bin mir relativ sicher dass es eh ein bisschen Zeit bräuchte bis ihr euch kennenlernt und du nicht sofort mit ihm direkt ins Bett springst wie der liebe Springer es dir indirekt einfach mal unterstellt... :rolleyes:


Viel Glück und alles Gute...


Chaky
 

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