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Verkäufer will Artikel nicht zurücknehmen

Mugen

Mitglied
Hallo,
im Mai 2017 habe ich mir von einem gewerblichen Händler auf eBay eine neue Armbanduhr gekauft. Nun ist allerdings ein Teil des Armbandes ohne mein Verschulden abgebrochen und verloren gegangen, sodass ich die Uhr nicht mehr nutzen kann.
Ich schrieb also den Verkäufer an, schilderte ihm die Situation und fragte ihn, ob ich ihm die Uhr zurückschicken könne. Als Antwort kam von ihm, dass die Gewährleistung in dem Fall nicht greifen würde, da sie nur sechs Monate lang gilt und die Garantie auch nicht greift, da der Hersteller auf Armbänder keine gibt.
Ist es aber nicht so, dass man bei Neuware zwei Jahre lang Gewährleistung hat und nicht nur sechs Monate?
 
Richtig, die 6 Monate beziehen sich aber darauf, dass du nach 6 Monaten selber beweisen musst (z.B. mit Hilfe eines Gutachters, den du selbst bezahlst), dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag.
Alles, was der Verkäuer schrieb ist korrekt nach HGB.

Musst du selbst wissen, ob es sich für eine billige Uhr lohnt (einen Gutachter zu beauftragen) die schon nach so kurzer Zeit auseinanderfällt. Für 20€ kannst du bereits ein neues Armband dranmachen lassen.
 

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