Hallo,
im Mai 2017 habe ich mir von einem gewerblichen Händler auf eBay eine neue Armbanduhr gekauft. Nun ist allerdings ein Teil des Armbandes ohne mein Verschulden abgebrochen und verloren gegangen, sodass ich die Uhr nicht mehr nutzen kann.
Ich schrieb also den Verkäufer an, schilderte ihm die Situation und fragte ihn, ob ich ihm die Uhr zurückschicken könne. Als Antwort kam von ihm, dass die Gewährleistung in dem Fall nicht greifen würde, da sie nur sechs Monate lang gilt und die Garantie auch nicht greift, da der Hersteller auf Armbänder keine gibt.
Ist es aber nicht so, dass man bei Neuware zwei Jahre lang Gewährleistung hat und nicht nur sechs Monate?
im Mai 2017 habe ich mir von einem gewerblichen Händler auf eBay eine neue Armbanduhr gekauft. Nun ist allerdings ein Teil des Armbandes ohne mein Verschulden abgebrochen und verloren gegangen, sodass ich die Uhr nicht mehr nutzen kann.
Ich schrieb also den Verkäufer an, schilderte ihm die Situation und fragte ihn, ob ich ihm die Uhr zurückschicken könne. Als Antwort kam von ihm, dass die Gewährleistung in dem Fall nicht greifen würde, da sie nur sechs Monate lang gilt und die Garantie auch nicht greift, da der Hersteller auf Armbänder keine gibt.
Ist es aber nicht so, dass man bei Neuware zwei Jahre lang Gewährleistung hat und nicht nur sechs Monate?