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Verjährt?

S

sommer2015

Gast
Hallo.

Ich habe gestern einen gelben Brief im Briefkasten gehabt mit einem Mahnbescheid vom AG über knapp 400.-

Anlass soll eine Allianz Versicherungsrechnung von 89.- sein aus dem Jahre 2008.

Ich habe keine Ahnung mehr, was das war, nehme an, Haftpflicht, hab da aber über die Jahre nie was gehört von irgendwoher und bin längst woanders versichert.

Jetzt will ich Widerspruch einlegen, schon wegen dem Zeitaufschub. Habe ich vielleicht sogar eine Chance, da ganz rauszukommen? Wegen Verjährung. Was schreibe ich in den Widerspruch.
Die 400.- würden mir schon sehr wehtun.

LG erstmal
 
Hallo sommer2015,

schau mal hier: Verjährt?. Hier findest du was du suchst.
D

dirk k

Gast
ist das nicht von der versicherung direkt sondern ein: wir wurden beauftragt ...

dazu sollte es eine kundennummer geben. wenn diese der versicherung nicht bekannt ist, dann versucht jemand geld für nichts von dir zu bekommen.

ich hatte vor einem jahr auch mal post von einem inkassounternehmen. es ging da um sportwetten. 25 euro + 45 euro bearbeitungsgebühr. drohbriefe mit der androhung beauftragung einer detektei FAUST, die mein umfeld auskundschaften sollte. plus nochmal 45 euro gebühren. ich habe noch nie eine sportwette abgeschlossen.

rufe die versicherung an wenn die nichts wissen, dann ignoriere diese briefe.
wahrscheinlich wurde die noch nicht einmal per einschreiben / förmliche zustellung zugestellt.

haftpflicht ca. 25 - 40 euro. das ganze für 5 jahre da bin ich unter 200 euro.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Ich würde zunächst direkt bei dem Gläubiger klären, um welche Forderung es sich handelt. Nur dann kannst Du wissen, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht und ggf. verjährt ist.


Wenn Du Widerspruch einlegst, kommt es zu einem normalen zivilgerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Forderung. Je nachdem wer Recht bekommt, muß dann auch die Kosten des Verfahrens tragen. Das kann für Dich also teurer werden, falls sich herausstellt, daß die Forderung zu Recht besteht und noch nicht verjährt ist.


Eine normale Versicherungsprämie für eine Haftpflichtversicherung wäre meiner Ansicht nach verjährt, wenn Du in der ganzen Zeit nichts davon gehört hast. Aber bist Du sicher, daß es um einen Betrag ging, der in 2008 fällig war? Oder ist gemeint eine Versicherung, die 2008 abgeschlossen war, aber es geht um einen Beitrag der Folgejahre?


Aber aus Deinen Informationen geht nicht hervor, ob es sich überhaupt um eine Versicherungsprämie handelt oder eine andere Forderung. Es kann sich auch um eine Schadensersatzforderung oder einen Rückforderungsanspruch handeln. Da gelten evtl. andere Verjährungsfristen.


Also, der erste Schritt sollte aus meiner Sicht unbedingt sein, sehr kurzfristig (weil die Widerspruchsfrist ja nur kurz ist) herauszufinden, um welche Forderung es genau geht, um einschätzen zu können, ob Widerspruch/Klage Aussicht auf Erfolg hat oder die Forderung womöglich doch zu Recht besteht.
 
S

sommer2015

Gast
Hallo Dirk, danke für deine Antwort.

Ignorieren kann ich den Brief nicht, es ist kein Inkassoschreiben sondern ein gelber vom Amtsgericht-

Prozessbevollmächtigte stehen da irgendwelche Anwälte, die genauso wie das Amtsgericht von einer ganz anderen Stadt wie der wo ich wohne kommen.

DAs ist 7 Jahre her alles.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
rufe die versicherung an wenn die nichts wissen, dann ignoriere diese briefe.
wahrscheinlich wurde die noch nicht einmal per einschreiben / förmliche zustellung zugestellt.
Bitte nicht ignorieren. Da es sich um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt, ist der nächste Schritte nach Untätigkeit der Vollstreckungsbescheid, aus dem dann direkt die Forderung per Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.

Deshalb ganz wichtig so schnell wie möglich herausfinden, um welche Forderung es sich handelt und wenn Aussicht besteht, daß die Forderung zu Unrecht erhoben wird oder verjährt ist, Widerspruch einlegen.

Im Widerspruch muß dann nur stehen, daß die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten wird bzw. daß Einrede der Verjährung erhoben wird. Oder beides.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Hallo Dirk, danke für deine Antwort.

Ignorieren kann ich den Brief nicht, es ist kein Inkassoschreiben sondern ein gelber vom Amtsgericht-

Prozessbevollmächtigte stehen da irgendwelche Anwälte, die genauso wie das Amtsgericht von einer ganz anderen Stadt wie der wo ich wohne kommen.

DAs ist 7 Jahre her alles.

Du kannst auch direkt bei den Anwälten der Gegenseite nachfragen, um welche Forderung es sich handelt und sie bitten, Dir die entsprechenden Nachweise der Forderung zuzumailen.

Bzgl. der Zuständigkeit des Gerichts kannst Du im Internet recherchieren, ob es sich um das für Deinen Wohnort zuständige Mahngericht handelt. Diese Mahnbescheide werden nicht von allen Amtsgerichten bearbeitet, sondern immer nur von bestimmten Mahngerichten je Bundesland.
 
S

sommer2015

Gast
Hallo Bird. Da steht "Folgebeitrag zur Versicherung 01.09.08".

Wird das viel teurer, wenn ich auf jeden Fall mal Einspruch einlege?

Zahlen könnte ich es eh nicht gerade. Ist danach noch Ratenzahlung möglich? (bzw.überhaupt)

Achja, das Amtsgericht, wo das herkommt, ist ganz woanders und die Anwälte noch mal aus einem ganz anderen Teil von D.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Folgebeitrag deutet ja schon an, daß es vielleicht keine Forderung aus 2008 ist.

Ja, es wird teurer, da die Gegenseite ja schon Anwälte eingeschaltet hat, d.h. auch bei einem Klageverfahren, das aufgrund des Widerspruchs eingeleitet wird, würden neben den Gerichts- auch Anwaltskosten anfallen. Die muß dann derjenige tragen, der im Verfahren unterliegt.

Ratenzahlung kannst Du auch nur direkt mit dem Gläubiger vereinbaren.

Das Mahngericht müßte sich meines Erachtens zumindest in Deinem Bundesland befinden. Die Anwälte dürfen ruhig ihre Kanzlei ganz woanders haben.


Bist Du denn tatsächlich mit einem Versicherungsbeitrag in Verzug? Hast Du jemals von der Versicherung Zahlungsaufforderungen, Mahnungen etc. bekommen?

Ruf die Anwälte an. Die sollen Dir das erklären.
 
S

sommer2015

Gast
Leider weiß ich nichts mehr, denke aber es war Haftpflicht.

Dass das verjährt ist ist wohl zu früh?

Das Geld reißt schon ein Loch in meinen Geldbeutel, und hätten die sich mal paar Jahre früher gemeldet..

Es kann aber schon sein, dass es Inkasso Anwälte sind, die das ans Gericht gegeben haben, die wllen natürlich jeden Cent.

Ich ruf da nächste Woche mal an.

Danke!
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Mach Dir jetzt übers Wochenende keinen Kopf. Jetzt findest Du die Antwort auf Deine Fragen ja sowieso nicht.

Es ist möglich, daß die Forderung zu Unrecht besteht und es ist auch nicht unwahrscheinlich, daß sie verjährt ist. Aber genau kannst Du das erst abschätzen, wenn Du sicher weißt, worum es geht.

Es reicht deshalb, wenn Du am Montagmorgen wieder daran denkst und Dir nicht das schöne sonnige Wochenende damit versaust. Dann solltest Du das aber klären, weil die Widerspruchsfrist ja nicht besonders lang ist.
 

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