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Vergewaltigung - wer entscheidet?

Dinkelbaron

Aktives Mitglied
Wenn es gegen den willen der oder sagen wir auch ruhig mal des Partners geht ist eine Vergewaltigung. Eigentlich ganz einfach. Dem Gericht jedoch klar zu machen das es gegen den Willen geschehen ist dürfte wohl schwierig werden.
Wie sagte meine Anwältin mal zu mir "in Deutschland recht zu haben und es dann auch noch zu bekommen ist schwierig".
 
K

Kati28

Gast
Du bist eben keine Maus.:) Ne, im Ernst:
Menschen reagieren halt verschieden auf Stress. Manche werden um so aufmerksamer, je schwieriger ein Problem wird. Andere wieder sind in der gleichen Situation wie gelähmt. Das hat viel mit den Opfermechanismen zu tun, die Indochine erwähnt hat. Ob man Selbstverteidigung kann oder nicht, ändert daran wenig.

Ich kann darum HSHS nur zustimmen. Viele Leute lernen Karate damit sie sich wehren können. Dieses "sich wehren können", kann eine Menge Probleme lösen - man kann sich damit im falschen Moment aber auch in Teufelsküche bringen.
Es gibt halt keine Patentlösungen für Ausnahmesituationen, auch wenn hier im Forum immer wieder mal der Eindruck erweckt wird.


Hi Winnetou
Mal eine Frage von einem Nicht-Juristen: Ist es wirklich so, dass Wehrlosigkeit bewusst ausgenutzt werden muss, damit eine Handlung Nötigung ist? Man hört doch immer den Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Es gab mal die Diskussion, ob Förster wild campende Touristen "mit schussbereiter Waffe" aufgefordern dürften die Zelte abzubauen. Schussbereite Waffe heisst dabei wohl schon, dass die Flinte über der Schulter hängt. So weit ich mich erinnern kann, war dabei nicht klar, ob es es schon Nötigung wäre, wenn die Camper sich dabei so stark bedroht fühlten, dass sie sich nicht trauten zu widersprechen.
Stimmt ne Maus bin ich nicht ;)
aber muß es so weit kommen das ich erst eine Kampfsportart lernen muß um mich sicher zu fühlen? :(
Und dann kommen irgendwelche "Richter" und entscheiden was gut und was böse ist . . .
 
K

Kati28

Gast
Jetzt muß ich mich doch nochmal zu wort melden. Ich glaube, es hat den Anschein, das ich mich gar nicht gewehrt habe. Natürlich habe ich versucht, mich zu wehren, nur wenn man merkt, das man keine Chance hat, gibt man irgendwann auf und hofft nur, das es bald vorbei ist. Der Fehler war nur, das mein Anwalt bei der Anhörung nicht dabei war und ich vom Gegenanwalt fertiggemacht wurde. Außerdem war ich zu ehrlich, da ich nicht sagen konnte, wieviel blaue Flecken ich hatte. Auch machte ich den Fehler und bin wieder zurück zu diesem Mann, aber was sollte ich machen, ich war jung und schwanger und hatte gehofft, das es einmalig war. Dachte ich zumindest.
OK, in diesem Moment hatte ich mein Selbstbewustsein verloren. Aber für mich war nur noch wichtig zu überleben. Nicht umsonst habe ich 14 Jahre gebraucht, um diesen Mann anzuzeigen. Deswegen appelier ich an diejenigen, dennen das gleiche passiert ist, macht sofort anzeige.
Babe da stimme ich Dir vollkommen zu, aber für die Frauen ist es sehr schwer "sofort" eine Anzeige zu machen. Viele schämen sich, schleppen es, so wie Du, Jahre mit sich rum und können es dadurch nicht verarbeiten :(
 

binich

Mitglied
Wenn man jemand Zucker in den Kaffee tun möchte, aber aus Versehen zu einer ähnlich aussehenden Dose mit Rattengift greift, und die Person trinkt den Kaffee und stirbt... dann passiert einem nicht viel, weil das KEIN Vorsatz war; man kann höchstens wegen Fahrlässigkeit belangt werden.

Andererseits, wenn man jemand mit Rattengift um die Ecke bringen will, aber aus Versehen zur Zuckerdose greift, und der Person also nichts passiert... DANN liegt Vorsatz vor, und wenn das beweisbar ist, kann man in diesem Fall wegen versuchten Mordes zu einer sehr langen Haftstrafe verurteilt werden.
Ich bin verwirrt... Wenn ich also jemanden umbringen will (mit Rattengift), mich dabei aber vertue (und der Kaffee wird süss) dann mach ich mich strafbar??? Ist doch gar nichts passiert; auch wenn ich es vorhatte... :confused: Wie will mir denn jemand den Vorsatz beweisen ?
 
B

Benjamin-29

Gast
Ist doch gar nichts passiert; auch wenn ich es vorhatte... :confused: Wie will mir denn jemand den Vorsatz beweisen ?
Ich glaub, das Vorhaben alleine ist noch nicht verboten. Strafbar machst du dich erst ab dem Moment, wenn du versuchst es auszuführen.



Das stimmt wohl Benjamin, aber vielen Betroffenen gelingt es nicht über das Erlebte zu reden.
Was denkst du, woran das liegen könnte ?
 
B

babe

Gast
Babe da stimme ich Dir vollkommen zu, aber für die Frauen ist es sehr schwer "sofort" eine Anzeige zu machen. Viele schämen sich, schleppen es, so wie Du, Jahre mit sich rum und können es dadurch nicht verarbeiten :([/quote]

Es ist auch nach so vielen Jahren noch unheimlich schwer und die Beweiskraft wird von Jahr zu Jahr schwieriger. Dennoch möchte ich die Frauen ermutigen, die Anzeige, auch wenn es noch so schwer fällt, sofort zu machen. Und ganz wichtig, laßt euch phsychologisch unterstützen. Im Notfall wendet euch an Organisationen, die euch unterstützen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
I

indochine

Gast
Das ist so wissen wir alle die keine Anzeige gemacht haben der richtige Weg ist sofort.....

Hab ich leider auch nicht gemacht....Trauma eine natürliche Reaktion auf ein nicht normales Ereignis...ob Vergewaltigung oder Gewalt ....auf eine solche Situation die nicht in ein normales Leben gehört.
Ich zum Beispiel habe von meiner Mutter gelernt..Du lässt Dich niemals schlagen.
Wenn sowas plötzlich passiert...ist Reaktion schwierig..ohne es gelernt zu haben sich aktiv zu wehren.
Ausser man würde in Schulen aufklären....über diese Themen Wen Do....Aufklärung das es passieren kann.

Für Frauen ist das ein wichtige Lektion......durchsetzen eigene Ziele.....Grenzen setzen.


Kati

Hattest Du Akteneinsicht...oder hat Dir das der Verurteilte erzählt.....?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gast

Gast
Hallo ? Dass jemand noch die Illusion hat, dass die Polizei gerecht sei, und auch nur ein ganz klein bisschen neutral sei, der lebt wohl im lalaländ.

Schweizer Polizisten - vor allem die Zürcher sind höchst extrem nur auf der Täterseite !!!

Den Tätern vermitteln sie sofort einen Anwalt - und sagten sogar den Opfern gegenüber: wir schauen schon, dass dieser Mann NICHT verurteilt wird. Wahrheit ! selbst gesehen und gehört !!!

Die Zürcher Polizisten sagen den Frauen sofort: es lohnt sich nicht eine Anzeige zu machen, ziehen sie die Anzeige doch zurück.... sie bekommen gratis einen Psychologen. Das kann jedem Mann passieren dass er sowas macht.......

Und die Gerichte in der Schweiz - in Aarau - Herr Thomas Müller - Bezirksgerichtspräsident in AArau sagt/schreibt:- auch ein Gewalttäter muss Geld von den Versicherungen vom Opfer und Geld vom Opfer bekommen ja ! Mörder werden in der Schweiz von Amtes wegen gefördert, Täter von Gewaltopfer bekommen per Gericht Geld von den Opfern, das aus deren Kasse bekommt, gerichtlich zugesprochen, Tatsache ! Müller Thomas, einer der gerichtlich abgesegneten Gerichtspräsidenten in der Schweiz, den ich als amtlichen Frauenschänder bezeichne, und mit seinen Geldgaben an die Täter ein aktiver Förderer der gewalttätigen Männer ist !!!!!!
 

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