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Vater zahlt nicht für Tochter .. was tun ?!

G

Gast

Gast
Hallo..
Ich bzw. Meine Freundin und ich haben folgendes Problem. Sie wohnt bei mir und meinen Eltern. Wir sind beide in einer Ausbildung (ich 21 & sie 18)
Leider zahlt ihr Vater ihr keinen Cent.. nicht mal das Kindergeld bekommt sie ! Dies wird alles nun über den Anwalt geklärt da er sich aber in jeder hinsicht weigert zieht es sich extrem hin.. ! Sie hat nur 330 € im Monat und muss davon Auto, Verpflegung etc zahlen..
An wen kann man sich da wenden ??
 
Hey Gast,

das ist sehr nett von dir und deinen Eltern, dass ihr deine Freundin bei euch wohnen lasst - ich hoffe, für jeden von euch geht das gut!

Wegen dem Unterhalt: grundsätzlich sind sich Eltern und Kinder ein Leben lang unterhaltspflichtig.

Kann der Unterhalt von einer Partei nicht gezahlt werden (das wird meistens gerichtlich festgestellt - heißt deine Freundin muss über ihren Anwalt eine Klage darauf einreichen), greift der Staat und langfristig kann dann ein Titel erwirkt werden.

Von alledem abgesehen hat deine Freundin aber noch andere Möglichkeiten:

- wegen dem Kindergeld kann sie beim Jugendamt vorsprechen,( was ist mit der Mutter, ist sie erziehungsberechtigt gewesen (also KG-berechtigt, weil ja deine Freundin 18 ist), lebt sie noch?) und ebenfalls einen Antrag auf Auszahlung stellen. Dabei werden jedoch auch immer die Eltern "gefragt" und es wäre deutlich leichter, wenn sie dem einfach zustimmen. Andernfalls sollte sie auf Herausgabe des KGs ebenfalls über ihren Anwalt klagen.
- sie sollte auch unbedingt einen Antrag auf BerufsAusbildungsBeihilfe stellen. Dafür sind abermals einige Unterlagen nötig, die sie, sofern die Eltern auch da nicht Folge leisten, einklagen kann.

Die Entscheidung zu einem Anwalt zu gehen, war auf jeden Fall die Richtige. Im Grunde sollte dieser Anwalt aber die obigen Tipps selbst schon gegeben haben.

Es wird halt alles "dauern", aber über kurz oder lang wird die angestrebte Klage dazu führen, dass deine Freundin leben kann.

Es gibt auch noch so Dinge wie Wohngeld und BaFöG, womit eine Wohnung z.B. bezahlbar sein sollte.

Euch alles Gute,
dreamy
 
Nabend,

Abzweigungsantrag wurde schon genannt- das ist wichtig. Den bitte sofort stellen. Weiter: wo genau kommen diese 330€ her? Ausbildungsvergütung? Sie hat während der Erstausbildung einen Unterhaltsanspruch von roundabout 670€. Kommt dann aber auf die Umstände an.
Am besten ist aber: Stell diese Frage in einem Juraforum- unter Soziales, bzw Familienrecht. Ich persönlich empfehle das Jurathek- Forum.

Grüße,
Deviance
 

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