KleinesKueken
Mitglied
Hallo ihr Lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn Google konnte es nicht ;-)
vll bin ich auch die erste: Mein Vater hat innerhalb meiner betrieblichen Ausbildung Unterhalt gezahlt: 137 EUR. Das hat er nicht freiwillig getan. Es war ein Vergleich, gerichtlich. So hatte ich bis Ende meiner Ausbildung Ruhe vor ihm, denn diese Gerichtsgeschichten gehen einem doch sehr an die Nerven, ich habe keinen Kontakt auf normaler Ebene zu meinem Vater :-( Jetzt sie Ausbildung vorbei und ich arbeite im Ausland, er weiß nicht wo ich wohne. Ich erhalte auch aktuell keinen Unterhalt.
Jetzt bekam ich ein Einschreiben von ihm[per Nachsendeantrag, zu meinem Freund in Deutschland], ich solle ihm doch einen Teil davon zurückzahlen! Ist das überhaupt rechtlich durchsetzbar?
Nun habe ich Angst der ganze Stress geht von vorne los! Hat jemand Erfahrungen? Muss ich überhaupt antworten? Muss ich sagen, wo ich wohne?
Grüße und vielen Dank für Antworten
Lena
vll bin ich auch die erste: Mein Vater hat innerhalb meiner betrieblichen Ausbildung Unterhalt gezahlt: 137 EUR. Das hat er nicht freiwillig getan. Es war ein Vergleich, gerichtlich. So hatte ich bis Ende meiner Ausbildung Ruhe vor ihm, denn diese Gerichtsgeschichten gehen einem doch sehr an die Nerven, ich habe keinen Kontakt auf normaler Ebene zu meinem Vater :-( Jetzt sie Ausbildung vorbei und ich arbeite im Ausland, er weiß nicht wo ich wohne. Ich erhalte auch aktuell keinen Unterhalt.
Jetzt bekam ich ein Einschreiben von ihm[per Nachsendeantrag, zu meinem Freund in Deutschland], ich solle ihm doch einen Teil davon zurückzahlen! Ist das überhaupt rechtlich durchsetzbar?
Nun habe ich Angst der ganze Stress geht von vorne los! Hat jemand Erfahrungen? Muss ich überhaupt antworten? Muss ich sagen, wo ich wohne?
Grüße und vielen Dank für Antworten
Lena