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Vater will Unterhalt zurück o.O ???

Hallo ihr Lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn Google konnte es nicht ;-)
vll bin ich auch die erste: Mein Vater hat innerhalb meiner betrieblichen Ausbildung Unterhalt gezahlt: 137 EUR. Das hat er nicht freiwillig getan. Es war ein Vergleich, gerichtlich. So hatte ich bis Ende meiner Ausbildung Ruhe vor ihm, denn diese Gerichtsgeschichten gehen einem doch sehr an die Nerven, ich habe keinen Kontakt auf normaler Ebene zu meinem Vater :-( Jetzt sie Ausbildung vorbei und ich arbeite im Ausland, er weiß nicht wo ich wohne. Ich erhalte auch aktuell keinen Unterhalt.

Jetzt bekam ich ein Einschreiben von ihm[per Nachsendeantrag, zu meinem Freund in Deutschland], ich solle ihm doch einen Teil davon zurückzahlen! :eek: Ist das überhaupt rechtlich durchsetzbar?

Nun habe ich Angst der ganze Stress geht von vorne los! Hat jemand Erfahrungen? Muss ich überhaupt antworten? Muss ich sagen, wo ich wohne? :confused:

Grüße und vielen Dank für Antworten

Lena
 

Sisandra

Moderator
Damit kommt er im Leben nicht durch, es sei denn, du hättest die Ausbildung nicht zu Ende gemacht, aber weiterhin Unterhalt von ihm bezogen.

Vergiss das Schreiben einfach. Wenn er sich im Recht fühlt kann er ja den Klageweg probieren.;)
Elternunterhalt ist nie auf Darlehensbasis!
 
Also hab ich jetzt mein Leben zurück und muss ihm keinerlei Rechenschaft mehr schuldig sein? Ich habe das Amt das Kindergeld zahlt angeschrieben, sie sollen ab August kein Geld mehr zahlen, da die Ausbildung zu Ende ist.

Er hat ein Formular von dem FamilienAmt beigelegt: Kann ich das alles ignorieren? Also hat er kein Anrecht auf meine Anschrift, Job oder so?

Danke für deine Antwort!!! :)
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Also hat er kein Anrecht auf meine Anschrift, Job oder so?
Ich denke mal, wenn Du volljährig also 18 Jahre bist, dann ist er nicht mehr Dein Erziehungsberechtigter und bist wie jede andere fremde Person ->für das Amt<-.

Und genauso wie die Ämter mir die Anschrift meines Nachbarn nicht geben dürfen, bekommt er auch Deine nicht.

Andererseits: Darauf verlassen, dass er Deine Anschrift nicht erkunden kann, kann man sich auch nicht. Wenn Du nicht wirklich untergetaucht bist, dann kann er sich von einer Auskunft zu nächsten durchfragen.
 

Sisandra

Moderator
Was für ein FamilienAmt meinst du denn? Vielleicht das Jugendamt? War eine Unterhaltsbeistandschaft eingerichtet? Oder meinst du die Kindergeldkasse?

Wenn du von deiner Seite aus alles erledigt hast, dass du nicht zu Unrecht Geld von irgendwoher beziehst, dann kannst du das ignorieren.

Nein, deine Anschrift musst du ihm nicht mitteilen.
 
G

Gast

Gast
Und genauso wie die Ämter mir die Anschrift meines Nachbarn nicht geben dürfen, bekommt er auch Deine nicht.
Aber sicher duerfen die Adressen weitergeben, wenn berechtigtes Interesse besteht. Dann hoffe mal, dass KleinesKueken sich auch ordnungsgemaess aus Deutschland abgemeldet hat. Donst gibt es eine tuechtige Ordnungsstrafe, wenn jemand wirklich ihren Aufenthaltsort herausfinden will, dafuer das Einwohnermeldeamt einschaltet und die feststellen, dass KleinesKueken unbekannt verzogen sein sollte.
 
Ich meine die Kindergeldkasse, da habe ich hingeschrieben, dass ich nichts mehr haben will, da ja der Anspruch nicht mehr besteht. Und mein Vater hat mir geschrieben, ich solle nun eben einen Teil des Unterhaltes zurückzahlen - da hab ich einen Schreck bekommen!! Das alles geht von vorne los!:eek:

Ja, ich bin 22 und werde im Ausland weiterbeschäftigt, bei der Firma die mich auch ausgebildet hat. :)
 
Die Idee hatte ich schon vorher...aber weißt du: Ich habe immer noch ein bisschen Hoffnung, dass eventuell mal etwas nettes von meinem Vater kommt :(

Bei den nächsten Briefen mache ich das auch!
 

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