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Vater schlägt mich blutig

A

Annika0906

Gast
Hey ich bin 21, um nach zuvollziehen wieso ich so gehandelt habe schildere ich einige Sachen. Ich wurde von meinem Vater von klein auf geschlagen und bin mit 15 ins Heim gekommen als ich 18 geworden bin habe ich mir eine eigene Wohnung mit meinem Freund geholt. Vor ca 3 Monaten hat mein Bruder gesagt ich soll wieder zurück ziehen da er immense Probleme mit meinem Vater hat die aber nur durch Worte entstehen, spricht keine Gewalt gegen über meinem kleinen Bruder. Und gestern Abend habe ich eine Auseinandersetzung mit meinem Vater gehabt da ich um 22 Uhr zuhause sein soll. Jedoch stehe ich mit beiden Beinen im Leben und kümmere mich um den Haushalt sowie den Einkauf etc und sehe somit nicht ein das er meint mich unterdrücken zu müssen. Aufjedenfall hat dann ein Wort das andere ergeben und im endeffekt Hat mein Vater mir die Lippe blutig geschlagen. Als ich das Blut runter laufen gesehen habe habe ich zurück geschlagen was ich auch zum erstmal gemacht habe. Da ich eine Frau bin, bin ich körperlich meinem Vater unterlegen und er hat mich danach durch die Glas Türe geschleudert. Meine ganze Familie spricht Großeltern sowie tanten etc. machen mich jetzt alle fertig wie ich meinen eigenen Vater schlagen könnte meine Frage ist jetzt wie soll ich hier weiter leben ? Ich muss hier wohnen bleiben, kann meinem Bruder hier nicht alleine lassen und das Jungendamt interessiert sich nicht dafür. Klar war es falsch das ich ihn geschlagen habe, dennoch ist bei mir auch mal ein Punkt erreicht.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Nun, ich würde zunächst Anzeige gegen den Vater erstatten und dann das JA informieren, da dein Bruder sonst auch irgendwann dran glauben muss.
Selbstverständlich kümmert sich das JA - versuche es ruhig!
Ansonsten zieh schnell aus und lass dich nicht mehr bequatschen zur Rückkehr.
 

TomTurbo

Aktives Mitglied
Zuletzt bearbeitet:

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Polizei, Anwalt, Rechtsberatung.

Eventuell muss vorerst Dein Vater die Wohnung verlassen. Solche Regeln bestehen meines Erachtens bei gewalttätigen Ehemännern (und wohl Ehefrauen).

Du brauchst Beratung. Die kann man sich zur Not wohl auch bei Frauenhäusern, Kirchenvertretern (Pfarrer) etc. holen. Vermutlich bekommst Du auch hier im Forum einige Tipps.
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Sie wurden Opfer oder bedroht?
  • Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
  • Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
  • Zur Anzeigenerstattung kann Sie eine Person Ihres Vertrauens und/oder ein Rechtsbeistand begleiten.
  • Erhält die Polizei Kenntnis über Häusliche Gewalt (z.B. durch Anrufe von Nachbarn), muss sie von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten.
  • Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!
  • Setzen Sie sich mit einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.
  • Notieren Sie sich Einzelheiten zu den Vorfällen, wie Datum, Uhrzeit und was genau geschehen ist.
  • Suchen Sie einen Arzt auf, nennen Sie ihm den Ursprung der Verletzungen und lassen Sie die Verletzungen attestieren und z. B. fotografieren, um sie für eine mögliche Strafanzeige beweissicher dokumentiert zu haben.
  • Frauenhäuser bieten Ihnen ebenfalls Schutz vor Bedrohung und die Mitarbeiterinnen können Sie bei weiteren Schritten beraten.
  • Wenn Sie bedroht oder unter Druck gesetzt werden, melden Sie dies unbedingt der Polizei. Nur so kann die Polizei schnell geeignete Maßnahmen zu Ihrem Schutz einleiten.

Wohnungsverweisung
Zur Abwehr von Gefahren und Verhinderung weiterer Gewalttaten kann die Polizei eine Reihe von Maßnahmen treffen:
  • Wenn Gewalt angewendet wurde, kann die Polizei den Täter oder die Täterin der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot für mehrere Tage aussprechen, wenn die Gefahr weiterer Gewalthandlungen besteht. In manchen Bundesländern kann sie zudem ein vorübergehendes Kontakt- und Näherungsverbot aussprechen.
  • Ein Verstoß gegen den Wohnungsverweis und das Rückkehrverbot kann mit Ordnungsgeld oder mit Ordnungshaft verfolgt werden. Versucht der Täter oder die Täterin während des Rückkehrverbots in die Wohnung zu kommen, informieren Sie auf jeden Fall die Polizei.
  • Die mehrtägige Frist des polizeilichen Wohnungsverweises gibt den Opfern die Möglichkeit, in Ruhe Beratung in Anspruch zu nehmen, bei einer Hilfeeinrichtung vor Ort Unterstützung zu holen und zivilrechtlichen Schutz zu erwirken.
Quelle: https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt/
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Das dumme an der Geschichte ; du kannst den Vater anzeigen , er wird dich daraufhin auch anzeigen. Hilfe von der Verwandtschaft ist wohl nicht zu erwarten, im Gegenteil, du wirst zum absoluten schwarzen Schaf.
Tatbestand der Körperverletzung in beiden Fällen. Sobald die Polizei davon erfährt, ist das ein Offizialdelikt und muss in beiden Fällen verfolgt werden.

Mit 21 Jahren, ich weiß nicht ob da noch nach Jugendstrafrecht geurteilt wird und ein paar zu Sozialstunden als Strafe herauskommen, oder ob du schon unter Erwachsenenrecht fällst.
Dein Vater hat sicher eine schwere Körperverletzung begangen, wenn er dich durch eine Glastür warf - auch hier wird der Staatsanwalt tätig werden.

Ich weiß, was dein Vater getan hat ist ein NoGo - er hat zuerst zugeschlagen, du dich reflexartig gewehrt aber die Reaktion deiner lieben Verwandschaft kennst du nun.

Ich weiß nicht, ob ich dir guten Gewissens zur Anzeige raten kann auch wenn alles in mir danach schreit,
Diese Anzeige hätte halt leider auch für dich Folgen, die du dir ersparen kannst, weil du halt auch handgreiflich wurdest.
Ob es als Notwehr geahndet wird??? Vermutlich eher nicht.

Meine persönliche Meinung: Kontaktabbruch zur ganzen Sippe. Den Bruder schnappen (wenn er will) und mit ihm zum Jugendamt. Vielleicht stimmt das Jugendamt zu und dein Bruder und du könntet eine gemeinsame Wohnung beziehen.
 
G

Gelöscht 69542

Gast
Hallo Annika,
erstmal tut es mir sehr leid, was du von klein auf durchmachen musstest!
Ich hoffe, die Zeit im Heim war nicht allzu schlimm...
Aber toll, dass du es geschafft hast, eine Wohnung zu finden!
Du kannst aber nicht nur wegen deines Bruders wieder in die Familie ziehen.
Dein Bruder braucht Unterstützung, ist er noch minderjährig? Was ist mit deiner Mutter?
Und - wie ja schon andere schrieben - das Jugendamt informieren, dein Bruder muss da sicher auch raus. Versuch deine Wohnung zu halten und zieh so schnell wie möglich wieder zurück.
Wohnt dein Freund noch dort?
Meine ganze Familie spricht Großeltern sowie tanten etc. machen mich jetzt alle fertig wie ich meinen eigenen Vater schlagen könnte meine Frage ist jetzt wie soll ich hier weiter leben ?
Das macht mich echt wütend. Sie machen DICH fertig? Und was ist mit Dir?
Er hat dich dein ganzes Leben lang geschlagen!

Ich wünsche dir viel Kraft und alles Gute!
 
G

Gelöscht 84793

Gast
Egal ob Vater oder nicht, egal ob deine Verwandten da aufschreien oder nicht, dein Vater gehört angezeigt. Das würde ich mir nicht bieten lassen, erst Recht nicht in diesem Alter. Hol dir am besten Pfefferspray und hab das Zuhause bei dir. Würde ich ohne Skrupel nutzen!

Wie alt ist dein Bruder bitte und wieso geht er da nicht dazwischen? Ich wäre auch als Kind auf meinen Vater los, hätte der meinen kleinen Bruder angefasst. Umgekehrt genauso, finde es sehr gruselig wenn dein Bruder da einfach nur zuschaut (ausnahme er ist noch wirklich sehr jung).
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Man unterschätzt oft die Abhängigkeit, in der sich junge Menschen befinden.
Im Kopf bildet sich ein großer schwarzer Strudel, der keine Abwägung eigener gegen fremde Interessen mehr erlaubt.
Das Leben unter Gewalt bedeutet dann, dass man ja noch überlebt, eine Alternative würde bedeuten, dass man (vermutlich und angeblich) sofort stirbt?
Anscheinend erarbeitet man sich auch eine gewisse Härte gegen Gewalt, indem man wiederkehrenden Schmerz vorab einschätzt, weiss, wie hoch er ist und wie lange er dauert, und dadurch als hinnehmbar einstuft.
Auf Recht und Gesetz wird sich kein Opfer berufen, solange der Leidensdruck nicht hoch genug ist, und mit Anfang Mitte 20 steckt man schnell noch alles weg. Klüger wird man erst danach - und gibt Ratschläge, die man in diesem Thread liest.

Also wünsche ich Dir, dass Du eine Entscheidung triffst, bevor(!) Du seelisch/körperlich angeschlagen bist.
 

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