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Vater anzeigen ist das noch möglich

G

Gast

Gast
Hallo

Mein Vater hat mich seit dem ich denken kann jeden Tag verprügelt, auch als ich noch ein kleines Kind war.
Er hat mich angespuckt, beleidigt, mein an meinen Haaren gepackt und durch die ganze Wohnung geschliffen,
Er hat mal al ich 11 war ausversehen mein Auge erwischt, ich hatte ein blaues Auge. Beim Augenarzt hat er
gelogen und meine ich habe mich mit meinem Bruder geprügelt. Ich glaube das ging bis ich 14 oder 15 war.
Er hat mir auch immer auf den Kopf geschlagen und natürlich auch aufs Genick. Hat auch mit eine Blutbad gedroht
und meinte immer ich war ein Unfall und habs nicht verdient zu leben. Dank ihm bin ich auch psychisch krank geworden.
Ich habe Depressionen und ich hab auch letztens ein Gedicht gefunden, dass ich mit 9 Jahren geschrieben habe.. Der
Titel lautet ''sterben ist schön'' darin stand dass ich voll gerne sterben würde und ich froh währe wenn ich weg bin damit
ich die ganze Sache nicht mehr ertragen muss. Ich war ziemlich erschrocken darüber ich konnte mich gar nicht mehr daran erinnern solche Dinge mal geschrieben zu haben. Allgemein vergesse ich alles wenn ich z.b in einen Streit verwickelt werde, vergesse ich paar Minuten später warum überhaupt gestritten wurde und weiß fast gar nichts mehr, nur durch ganz starkes überlegen fällt es mir meistens wieder ein. Mein Vater bestreitet bis heute, dass er mich geschlagen hat ich bin heute fast 20.
Meine Mutter hat mir damals immer verboten zur Polizei zu gehen ( keine Ahnung warum sie mir das verboten hat )
Ich will aber endlich meinen Seelenfrieden und ihn auch schaden mit einer Anzeige. Geht das noch? Oder ist schon alles zu spät?
 

marota

Aktives Mitglied
Hallo Gast,

da es sich bei dem Täter um deinen Vater (Straftat gegen Schutzbefohlenen) handelt, müsste die Verjährungsfrist 10 Jahre betragen. Also alle Taten, die bis vor 10 Jahren statt gefunden haben, könntest du somit noch zur Anzeige bringen.

Ich würde dir auch raten, dies schnellstmöglich zur Anzeige zu bringen, damit du mit der Situation etwas abschließen kannst.

Ich wünche dir für diesen Schritt ganz viel Kraft.

Viele Grüße
marota
 

Tesafilm

Mitglied
Oh man wie mich sowas immer mit Wut erfüllt sowas zu hören.
Du kannst ihn immer noch anzeigen aber sei vorsichtig wenn du an die falschen Polizisten gerätst kann das mehr schaden als nutzen. Wenn einem in so einer Situation keine glaubt du keine schlagkräftigen Beweise oder Zeugen hast steht Aussage gegen Ausage und am Ende glaubt einem keiner.
Ich will dir jetzt nicht den Mut nehmen du solltest das auf jeden Fall tun aber bereitet dich darauf vor das es seehlich sehr hart werden kann.
Ich wünsch dir viel Glück
 
G

Gast

Gast
Ich würde erst zu einer Beratungsstelle gehen, und einen Termin beim Anwalt wahrnehmen, dann kannst du weiter entscheiden.
 
G

Gast

Gast
Eine Anzeige könnte schwierig werden, da Du die Taten jetzt nicht mehr nachweisen kannst. Und wenn sich Deine Mutter wieder auf die Seite Deines Vaters stellt, dann wird da letztendlich nicht viel bei rauskommen. Daher würde ich vorher auf jeden Fall zu einer Beratungsstelle gehen und Dich da schlau machen, was Du jetzt noch für Möglichkeiten hast. Da sind Profis, die Dir das genauer sagen können.

Deinen Rachgedanken kann ich nachvollziehen. Aber guck mal, dass Du Dich von dem Gefühl freier machen kannst. Lebe nicht in Hass wegen der Vergangenheit, sondern lebe für DEINE Gegenwart und DEINE Zukunft. Hass vergiftet nur DICH, und das trifft Deinen Vater nicht.

Wie gesagt, lass Dich mal beraten, und informiere Dich auch bei einem Anwalt. Ich denke, es gibt durchaus Möglichkeiten, aber es geht darum, WIE Du das anpacken kannst. Alles Gute für Dich!
 
G

Gästchen 111

Gast
Ich bin immer noch dafür, den Täter anzuzeigen. Mit "immer noch" meine ich, dass ich selbst gegen die Eltern Anzeige erstattet habe, trotz Verjährungsfrist. Für die Täter war es immerhin ein Denkzettel.

Da gibt es noch eine Sache. Lass dich bitte nicht von einer Aussage eines Juristen von deiner Sache abbringen. Erkundige dich möglichst weiter. In meinem Fall hiess es anfangs in der *OEG Angelegenheit, es wäre nichts mehr zu machen, da Altfall. Pustekuchen, ich bin heute anerkannt. Wie gesagt, hole dir immer eine Zweit oder Drittmeinung ein. Das ist entscheidend, wegweisend.

*Opferentschädigungsrecht

Vielleicht wäre das auch was für dich.

Dir nur Mut und viel, viel Kraft !!!!
 

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