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Urlaub ewig auszahlen lassen?

SFX

Aktives Mitglied
Hallo,

auszahlen lassen ist für den ARBEITGEBER meistens die einfachste und beste Option! An deiner Stelle würde ich mir den Urlaub aber NEHMEN, denn die zusätzlichen Steuern auf die ausbezahlten Tage sind nicht gerade unerheblich. Glaube mir, von den freien Tagen hast du wesentlich mehr, als von den paar Kröten auf dem Konto.

Aber ja, theoretisch wird dir dein Arbeitgeber liebend gerne alle Tage auszahlen, denn das ist für ihn wesentlich besser und billiger, als dir deinen Urlaub zu geben. Wenn ihr beide damit einverstanden seid, sollte es gehen.

Verrückte Welt! Früher hat man die Tage frei genommen und bekam zusätzlich noch Urlaubsgeld zum Lohn! Heute wollen sie durchmalochen für ein paar Extra-Kröten auf dem Konto...

LG,
SFX
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Hallo :)

Der Unternehmer hat für seine Mitarbeiter eine Fürsorgepflicht.
Je nach Unternehmenskultur, Gewerkschaft, etc. sorgt sich ein Chef für seine Mitarbeiter.

Je nach dem wie dein Verhältnis zum Chef, ist könnt ihr eure eigene Lösung finden.

Wenn es keinen Interessiert gilt,
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Es könnte allerdings passieren, daß du in ein paar Jahren ausgebrannt bist.

Entscheide einfach nach deinem Bauchgefühl :)

Nachtrag:
In meiner letzten Fa. ginge das nicht,
es könnte zu einem Skandal führen.

Wir durften nicht einmal Überstunden machen

Gruß Hajooo
 
Zuletzt bearbeitet:

Werniman

Mitglied
Auszahlen ist aus gesetzlicher Sicht eigentlich nicht vorgesehen. Oder besser. Nur in sehr engen Grenzen. Nämlich eigentlich nur dann, wenn es absolut keine Möglichkeit gab, den Urlaub tatsächlich in Form von Freizeit in Anspruch zu nehmen. Selbst die in vielen Firmen übliche Marotte, Resturlaub eines Jahres im ersten Quartal des Folgejahrs in Anspruch zu nehmen, ist im Gesetz nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Etwa wenn es im laufenden Jahr triftige betriebliche Gründe gab, diesen nicht zu gewähren oder wenn er aufgrund von längerfristiger Krankheit nicht genommen werden konnte. Die Auszahlung des Urlaubs ist also immer nur die allerletzte Option.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Urlaub muss genommen bzw. aus Sicht des Arbeitgebers gewährt werden. Mindestens im Umfang des Bundesurlaubsgesetzes. Der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag kann mehr vorsehen. Eine Regelung im Arbeitsvertrag, dass man auf den gesetzlich/tariflich vereinbarten Urlaub verzichtet ist unwirksam.
Auszahlung des Urlaubsanspruchs gibt es nur aus triftigen Gründen, etwas wenn es das Arbeitsverhältnis endet und bis dahin der Urlaubsanspruch nicht durch Urlaub erfüllt werden kann.

Die meisten Arbeitgeber haben mit Urlaub auch kein Problem. Da ohnehin keine zusätzliche Vertretung vorgesehen ist entstehen auch keine Mehrkosten. Die anderen müssen die Mehrarbeit einfach mit erledigen.
 

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