Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Unterstützung vom Amt in der Ausbildung/trotz Job?

Alju

Neues Mitglied
Hallo,
Die Seite hat meinen Text nicht ganz gepostet und konnte ihn auch nicht korrigieren und überarbeitet neu rein stellen..
Hab gerade mit Nem Admin geschrieben und jetzt Versuche ich es nochmal ohne emojis..

Alsoo hier mein ursprünglicher Text:

Hallo,
Ich bin mir nicht ganz sicher ob der Beitrag in diesen Themen Bereich gehört oder nicht eher zu Finanzen also wenn ich hier falsch bin einfach Bescheid sagen

Erstmal zu meiner Situation:

Ich bin 20 Jahre alt, schwanger und im dritten Ausbildungsjahr im Tierheim, daher habe ich in Moment auch ein Arbeits Verbot bis zum Geburtstermin. Werde also erst wieder nach der Elternzeit richtig arbeiten gehen.
Mein Partner ist 1 1/2 Jahre älter als ich und momentan auf Job suche. Er hatte bisher schon zwei Ausbildungen angefangen allerdings wieder abgebrochen.
Er wohnt leider 2 1/2 Bahn Stunden von mir entfernt und wir haben leider auch kein Auto.
Jedenfalls wollen wir jetzt zusammen ziehen. (Wohnen jeweils noch im Elternhaus) eine eigene Wohnung wollten wir schon vorher aber durch die Schwangerschaft jetzt dann auch Recht zügig wenn möglich. Da wenn er dann einen Job hat mich und das Kind wegen der Entfernung nur Mal am Wochenende besuchen könnte.. das will ich weder für das Kind noch für mich.. und in der Woche dann einfach Mal ihn besuchen wäre etwas stressig weil ich dann alleine mit Kind und Hund 2 1/2 Stunden Bahn fahren müsste, mit mehreren malen umsteigen..

Bisher war der Plan der, das er sich jetzt erstmal einen richtigen Job (ohne Ausbildung) sucht. So dass ich drei Jahre Elternzeit machen kann und es trz Finanziel iwie hin Haut da man ja nur im ersten Jahr volles Elterngeld bekommt oder nur die ersten zwei Jahre und dann aber monatlich nur halb so viel wie beim vollen.( Ich würde dann in der Elternzeit auch nach einem neuen Betrieb Ausschau halten da mein bisheriger dann nicht mehr so leicht zu erreichen wäre. Grundsätzlich könnte ich dann meine Ausbildung einfach dort weiter führen wenn dieser einverstanden ist) Bei mir würden dann eben nur 200-250 die ersten zwei Jahre rein kommen.(von seiner Oma würden wir wahrscheinlich auch 200€ in Monat bekommen. Aber familiäre Unterstützung rechne ich nicht Ausschlag gebend mit ein da ja immer Mal was passieren kann, so dass diese aus bleibt) Wenn ich dann nach der Elternzeit wieder arbeiten gehe und von mir aus auch mehr Geld rein kommt würde er dann eine Ausbildung machen. Eben damit man aber finanziell es trz einigermaßen konstant bleibt und man es hin bekommt.

Jetzt zu meiner Frage:

Jetzt hatte mein Freund mit einem Kollegen gesprochen und dieser hatte ihm geraten trotzdem erst eine Ausbildung zu machen und gesagt dass das Amt den Rest den man braucht aufstocken würde wenn wir dann bei ihm in der Stadt zusammen ziehen. (Wir würden bei ihm in die Richtung ziehen da dort die Wohnungen günstiger sind)
Allerdings finde ich das schwer zu glauben.
Natürlich wäre es besser wenn er eine Ausbildung in der Tasche hat statt damit erstmal zu warten aber ich kann mir nicht vorstellen dass das so einfach ist...
Ich denke wir hätten bsp Anspruch auf einen Wohn berechtigungsschein aber dadurch hat man ja nur das Recht auf geförderte Wohnungen und bekommt trz nicht einfach Mal von Amt "alles" bezahlt.
Weiß zufällig da jemand genaueres?

Hoffe der Text ist nicht zu verwirrend geschrieben

Lg Alju
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht

Gast
Aufgrund des Willkommensthemas der TE

https://www.hilferuf.de/forum/willkommen/276075-kurze-vorstellung.html

gehe ich mal davon aus, dass die TE hier schlicht und ergreifend noch überhaupt keinen Plan davon hat, wovon Sie in Zukunft leben soll.

Sollte BAB beantragt und bewilligt worden sein, muss die Stelle darüber informiert werden, dass aufgrund der Schwangerschaft ein Arbeitsverbot ausgesprochen wurde. Parallel dazu, muss man sich beim JC anmelden, damit man weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten kann (Schwangerschaftsmehrbedarf etc pp nicht vergessen).

Solltest du noch bei deinen Eltern wohnen, dann gibt es nur was vom Jobcenter, wenn diese den Antrag stellen. Wohnst du alleine, dann ist es schnurz, was deine Eltern verdienen, wo Sie wohnen etc pp. Man kann und darf dich übrigens auch nicht auf die elterliche Wohnung mehr verweisen, sofern du ausgezogen bist (ist immer ein Trick von denen, damit die nicht zahlen müssen).

Sollten noch weitere Frage bestehen, solltest du diese konkreter Stellen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben