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Unterlassene Hilfeleistung ist keine Verweigerung von Wiederbelebungs Maßnahmen!

G

Gast

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Heute geht es immer um die Patientenverfügung, d.h., alte und schwerstkranke Menschen legen in einer schriftlichen Verfügung fest, beim Arzt, etc. oder auch Notar, mit Ihren Angehörigen und den jeweiligen Pflegverbänden,
daß Sie keinerlei Wiederbelebende Maßnahemen vom Notarzt wünschen.
Für den Fall, daß Sie beim Kartoffelschälen umkippen, oder so.
Ich habe selber Eltern, welche diese Praxis in den 70 ern staight durchgezogen Haben.
Der Hilferruf für den Rettungswagen wurde erst Stunden Später, als wie Kinder aus der Schule kamen gemacht.
Und der Opa, wecher schwer an Demenz erkrankt war, wurde in den Keller gesperrt, lach.
Ja, heutzutage mutet dies lachhaft an, geradezu unreal.
Aber so fern der Wirklichkeit ist Dies nicht.
mein Vater kam emotional sehr gut zurecht mit diesen Entscheidungen, meine Mutter weniger gut.
Es müßen dann immer sämtliche Angehörige ein gutes Gewissen haben, bei solch Entscheidungen.
Und einfach ist es sicherlich nicht.
Damals, wie Heute.
Für mich, als etwas frühreifes, nicht ganz dumpes Kind, war dies damals schon ein wenig wunderlich.
Zumal die Mutter für lange Zeit in eine schwere psychotische Störung fiel.
 

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