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Unterhaltszahlungen. Zu viel bezahlt wegen fehlender Berechnung - pech gehabt?

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Mitglied
Hallo liebes Forum,

Ich versuche kurz zusammen zu fassen worum es mir geht:
Ich habe bis Juni 2015 an die UVG stelle bezahlt den UVG Beitrag.
Habe dann im Juli Post von der Beistandschaft bekommen das ich 225€ Mindestunterhalt zahlen muss/soll und meine Unterlagen zu Berechnung einreichen soll.
Nun ist nach der Berechnung rausgekommen das ich nur 136€ Kindesunterhalt bezahlen muss.
Ich hab mit der Frau von der Beistandschaft abgesprochen gehabt das ich die 225€ erstmal überweise bis berechnet wurde und wir das dann ggf. wenn es weniger sein sollte im folge monat verechnen, oder ich mehr zahle fals ich muss.
Soweit so gut. heißt für mich im endeffekt das ich für Juli bezahlt habe also die 136€ bezahlt sind und ich im August noch 47 zu zahlen habe die sich aus der "überzahlung" im Monat Juli ergeben.

Nun hat die Mutter einen Anwalt im August eingeschaltet und die Beistandschaft gekündigt. Der Mindestunterhalt der vom Staat bezahlt wird der beträgt 144€ dieser wird von einer anderen Dame in der Unterhaltsstelle bearbeitet.
Nun hab ich dieser Dame erörtert das ich mit der frau von der Beistandschaft abgesprochen habe das ich die 225€ schonmal vor berechnung leiste damit ich keine Nachzahlung in höhe XX zu erwarten habe. Nun sagt mir die neue Mitarbeiterin, die im selben Haus sitzt wie die Beistandschaft
das ich "pech" habe ich hätte das Geld ja nicht vor berechnung zahlen müssen und soll jetzt die 136€ an in voller höhe leisten das geld aus Juli sei jetzt weg und ist mein "pech" das ich gezahlt habe.
Ich hab durch die Zahlung vorab zeigen wollen das ich bereit bin zu zahlen, OBWOHL ich das kind nicht sehen darf weil die Mutter es verweigert - aber mehr dazu findet ihr bei interesse in einem anderen Beitrag von mir im Bereich "Familie"
Jetzt komm ich mir natürlich verarscht vor, ich schränke mich ein, und mir taten die 225€ echt weh weil ich anwältin etc selber zahlen muss. und jetzt wird mir gesagt Pech gehabt.
Ich hab das gefühl ich hab es gut gemeint aber die nutzen das jetzt vollkommen aus und ich hab Pech gehabt.

Ich soll jetzt auf den Brief von Anwalt warten und dann über diese stelle alles weiter klären und sie hat mir in einem sehr lauten und aggresiven ton mittgeteilt das ich den Unterhalt leisten soll.
Ich weiß aber das ab September mein Umgangsrecht (sofern mutter erscheint) anfängt und ich dann noch zusätzlich 1280 km fahren muss um meinen Sohn 2x im monat zu sehen und dann werden die Unterhaltskosten auf unter 0 sinken und dann ist das Geld "WEG" weil ich hab ja Pech gehabt wenn ich das vor berechnung leiste

jetzt sehe ich es nicht ein meh rals die differenz für August zu leisten und im September dann garnix mehr weil wie gesagt die fahrten für umgang zu den kosten hin zu kommen.

ich hoffe ihr versteht worum es mir geht ansonsten einfach fragen.

lieben gruß tellmemore
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Ich weiß nciht, ob die Auskünfte richtig sind.

Aber ich würde, genau das, was Du hier geschrieben hast, mit allen Belegen in einem Brief an die entsprechende Stadtverwaltung schicken und um schriftliche Erklärung bitten. Weise auch darauf hin, daß das aufgrund der aktuellen Zahlungen zeitkritisch für Dich ist. Stadtverwaltungen beantworten schriftliche Briefe auch schriftlich. Und bevor ein schriftlicher Brief geschrieben und formuliert ist, muß die Sache durchdacht und geprüft werden. Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit, daß Du eine richtge und verständliche Auskunft bekommst, größer als am Telefon, wo es am Ende immer heißt, Du hättest alles falsch verstanden und das sei nie so gesagt worden.

Du hast doch wegen des Umgangsrechts sowieso einen Anwalt eingeschaltet. Sprich bitte mal mit dem, was es Dich kostet, wenn er Dich auch in dieser Sache gegenüber der Stadtverwaltung vertritt. Oder ob er Dir einen Rat geben kann.
 
U

Unlimited

Gast
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

weidebirke

Urgestein
Überzahlter Unterhalt gilt als verbraucht und ist nicht rückforderbar. Allerdings habe ich nicht so ganz verstanden, ob Du diese "zu hohen" Zahlungen nun an die Mutter oder an die UVG gezahlt hast. Zweiteres ist ja eine Bhörde, da läuft es vielleicht ein bisschen anders.

Und: Unterhaltspflicht läuft immer unabhängig vom Umgang.
 

TellMeMore

Mitglied
Also ich hab heute nochmal mit einer anderen Dame Telefoniert,

das Geld ist weg weil sie sich auf "Entreicherung" berufen kann und die zu viel gezahlte kohle damit weg ist weil sie die nicht zurück zahlen kann weil schon ausgegeben.

Da jetzt aber in naher Zukunft vom Gericht eine Berechnung stattfinden wird bzw. ich Post vom ihrem Anwalt erhalten soll wo errechnet wird, bei der ich wenn der Umgang läuft wie beschrieben voraussichtlich weniger zahlen muss/garnix zahlen muss werde ich jetzt auch nix mehr überwiesen bis das Gericht die Summe festgesetzt hat weil sonst ist das Geld ja "WEG" und ich hab "Pech" gehabt.

Das Geld habe ich an die Beistandschaft für meinen Sohn überwiesen weil ich selber keine Kontodaten der Mutter habe oder ähnliches und sie die auch nicht rausgeben will und wird, kenne ja nicht mal die Adresse.

Naja ich hab für die Zukunft gelernt, es wird nix geleistet bevor nicht endgültig berechnet ist -.-
 
G

Gast

Gast
Die Lehre ist leider Gottes immer die Gleiche: Zahl das, und exakt das was dir auch zwingend vorgeschrieben wird. Extras wie Kinderkleidung, ein neues Fahrrad oder das Taschengeld für das Kind kann man dann ja immer noch zahlen, aber man ist dann nicht mehr auf den Guten Willen der Ex angewiesen.
 

diabolo

Aktives Mitglied
Bereits geleisteten Unterhalt kannst du nicht zurückfordern.
(Außer vielleicht gegenüber der Behörde, das weiß ich nicht so genau.)
Darüber hinaus ist er unabhängig von der Wahrnehmung des Umgangs.

Bevor ein Fass darüber aufgemacht wird, wie hier Väter übervorteilt würden...
Wenn der betreuende Elternteil keinen Unterhaltsanspruch geltend macht (außer es besteht bereits ein gültiger Titel), dann ist dieser ebenfalls verfallen und kann nicht mehr rückwirkend geltend gemacht werden.
Auch hier ist der Unterhalt unabhängig von der Wahrnehmung des Umgangs.

Bei größeren Entfernungen der Wohnorte kann festgestellt werden, wer den großen Abstand verursacht hat. Hat z.B. die Mutter nach Geburt den Abstand geschaffen, kann sie mit ins Boot genommen werden für die Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangs.

Die Adresse der Mutter oder stellvertretend die Adresse ihres Anwalts wird im Zuge einer anwaltschaftlichen Auseinandersetzung festgestellt. Schließlich muss der Anwalt mit jemanden kommunizieren.
Wie möchtest du Umgang wahrnehmen, wenn du die Adresse nicht kennst?
 
Zuletzt bearbeitet:
P

Phelia

Gast
Auch wenn dieser Betrag schmerzt, das glaube ich Dir! Er kommt Deinem Kind zugute! Von 136 € kann eine Frau kein Kind großziehen. Im übrigen nervt wieder dieser "Die bösen geldgierigen Frauen"-Ton in diesem Thread. Ich kenne keine Frau, die von den Beträgen die gezahlt werden ihre Kinder mit allem drum und dran groß ziehen könnte. Dafür kenne ich genug Frauen deren Ex nicht oder nicht regelmäßig zahlt. Auch wird die Unterhaltszahlung gerne als Druckmittel mißbraucht.
 

TellMeMore

Mitglied
Natürlich bin ich bereit so viel Geld wie ich kann zu zahlen, aber wenn ich keine guten freunde hätte, hätte ich die Letzt Woche vorm 1 von der Hand im Mund gelebt weil ich Anwaltskosten + Unterhalt etc. zahlen muss und das alles auf einmal sehr viel ist, da sind für mich 90€ keine Peanuts
Zudem muss ich ja für die Termine etc. noch mehr Geld aufwenden um die fahrt zum Gericht zu machen, das kostet auch alles Geld.
Wenn ich mehr zur Verfügung hätte würde ich sicherlich auch Freiwillig mehr leisten OBWOHL die Mutter mir verweigert mein Kind zu sehen, und es steht sogar beim Bericht vom Gericht das sie das nicht will aber nicht begründen kann...



aber danach fragt keiner, warum auch? Solange ich zahle ist ja alles egal - mein Umgangsrecht kann man auf die lange bahn schieben aber wehe es geht darum Geld zu kriegen das geht schneller als die Polizei erlaubt...

Sorry wenn das nun etwas pampig ist, bin doch mittlerweile echt etwas sauer & enttäuscht.

ist auch egal Thema ist damit durch das Geld kommt hoffentlich meinem Kind zu gute und passt...
 

janina73

Aktives Mitglied
Auch wenn dieser Betrag schmerzt, das glaube ich Dir! Er kommt Deinem Kind zugute! Von 136 € kann eine Frau kein Kind großziehen. Im übrigen nervt wieder dieser "Die bösen geldgierigen Frauen"-Ton in diesem Thread. Ich kenne keine Frau, die von den Beträgen die gezahlt werden ihre Kinder mit allem drum und dran groß ziehen könnte. Dafür kenne ich genug Frauen deren Ex nicht oder nicht regelmäßig zahlt. Auch wird die Unterhaltszahlung gerne als Druckmittel mißbraucht.

Nein, aber die Frau kann doch arbeiten oder nicht ? Ich kenne Frauen, die bekommen den berechneten Unterhalt für ihr Kind, verdienen selbst normal bis gut und müssen den Ex nicht übers Ohr hauen.

Ich kenne mich zwar nicht so gut aus mit diesem Thema, aber ich verstehe es bis heute nicht, dass Männer wirklich jahrelang Unterhalt für Kinder zahlen und sie ihn nicht zurückbekommen, wenn sich herausstellt , dass es ein Kuckuckskind ist. Können Frauen dann nicht arbeiten gehen und das zu Unrecht erhaltene Geld nicht ratenweise zurückzahlen ?

Wir haben so ein Beispiel im Bekanntenkreis und es ist nicht zu glauben, wie Männer verar....t werden.

Janina
 
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