diabolo
Aktives Mitglied
Mit Verar***** hat das ja wohl nichts zu tun.
Schließlich ist es das Kind beider Eltern, kein Kuckuckskind oder was auch immer jetzt reingemischt wird ins Thema. Der Mindestunterhalt ist auch nicht gerade der Riesenbetrag, der deckt vielleicht gerade mal die Verpflegung. Daran kann sich keine Mutter "bereichern".
Die Forderung, dass die Mutter dann arbeiten soll, weil der Vater sich übervorteilt fühlt, wenn er einmal zu viel gezahlt hat, finde ich ziemlich seltsam.
Ich verstehe hier einiges nicht, TE.
Wieso hast du ihre Adresse nicht? Scheinbar ist hier schon was über das Gericht gelaufen? Dann steht für gewöhnlich die Adresse auf den Schreiben des Gerichts. Der Anwalt kann ebenso ausfindig machen wo sie wohnt, schließlich muss er die Mutter ja anschreiben, darüber hinaus haben wir eine Einwohnermeldepflicht. Wie hat er das mit dem Schriftverkehr gemacht, wenn es keine Adresse gibt?
Und wie hast du bisher den Umgang wahrgenommen? Gar nicht?
Wieso musst du den Anwalt bezahlen? Wenn du tatsächlich so wenig Geld hast, dann hast du Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.
http://www.familienrecht-kosten.de/umgangsrecht/verfahrenskostenhilfe_prozesskostenhilfe_anspruch_ermitteln.php
https://www.rfak.de/pkh_vkh_umgangsrecht_gewaltschutz.php
Umgang ist absolut kein Thema, das die Gerichte nicht ernst nehmen würden. Was ist in dieser Richtung bereits gelaufen?
http://www.anwalt.de/rechtstipps/umgangsrecht-wie-oft-darf-ich-mein-kind-sehen_057949.html
Schließlich ist es das Kind beider Eltern, kein Kuckuckskind oder was auch immer jetzt reingemischt wird ins Thema. Der Mindestunterhalt ist auch nicht gerade der Riesenbetrag, der deckt vielleicht gerade mal die Verpflegung. Daran kann sich keine Mutter "bereichern".
Die Forderung, dass die Mutter dann arbeiten soll, weil der Vater sich übervorteilt fühlt, wenn er einmal zu viel gezahlt hat, finde ich ziemlich seltsam.
Ich verstehe hier einiges nicht, TE.
Wieso hast du ihre Adresse nicht? Scheinbar ist hier schon was über das Gericht gelaufen? Dann steht für gewöhnlich die Adresse auf den Schreiben des Gerichts. Der Anwalt kann ebenso ausfindig machen wo sie wohnt, schließlich muss er die Mutter ja anschreiben, darüber hinaus haben wir eine Einwohnermeldepflicht. Wie hat er das mit dem Schriftverkehr gemacht, wenn es keine Adresse gibt?
Und wie hast du bisher den Umgang wahrgenommen? Gar nicht?
Wieso musst du den Anwalt bezahlen? Wenn du tatsächlich so wenig Geld hast, dann hast du Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.
http://www.familienrecht-kosten.de/umgangsrecht/verfahrenskostenhilfe_prozesskostenhilfe_anspruch_ermitteln.php
https://www.rfak.de/pkh_vkh_umgangsrecht_gewaltschutz.php
Umgang ist absolut kein Thema, das die Gerichte nicht ernst nehmen würden. Was ist in dieser Richtung bereits gelaufen?
http://www.anwalt.de/rechtstipps/umgangsrecht-wie-oft-darf-ich-mein-kind-sehen_057949.html
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