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Unterhaltszahlung ja was gehört zu Sonderzahlungen

R

rabbit

Gast
Hallo alle miteinander,

Meine 1. Frage ist diese mein Ex ist nun mit seiner Freundin und deren beiden Kindern 12 und 9 in ein Haus geszogen . In wieweit werden nund die Einkünfte von ihr mit einbezogen bzw andert sich nun sein Eigenbedarf der wie ich glaube korigiert mich wenn ich falsch liege bei 820 Euro.

Meine letzte frage was gehört zu den Sonderzahlungen bzw wann kann ich die bekommen mein ex verweist mich darauf das er schon seit Januar angeblich mehr bezahlt wie der Gesetzgeber vorschreibt kann das überhaupt sein? Ich wollte 6,50 für einen Klassenausflug von ihm haben.
Kann es sein das er auch an der Brille meines kindes sich mitbeteiligen müßte ?
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Ihr Einkommen darf normal nicht angerechnet werden. Ihm muss ein Selbstbehalt bleiben, da sie ja auch noch nicht ein jahr zusammen wohnen. Ab einen Jahr geht man davon aus , das die Partner füreinander einstehen. Da sie selber noch Kinder hat, bleibt ihr auch ein Selbstbehalt und der Bedarf für die Kinder.
Lese doch einfach mal die Düsseldorfer Tabelle.
Bei Sonderzahlungen, sollten die Eltern sich wohl allein einig werden. Wenn es sich nur um 6,50 handelt, würde ich kein Aufsehen machen. Wenn ihr nicht miteinander reden könnt, versuche es doch mal mit einen höflichen Brief. Aber Brillen für Kinder sind die nicht umsonst?

Der Eigenbedarf liegt bei 980 €, soweit ich weis.
 
A

aldonna

Gast
Brillen für Kinder gibt es umsonst,aber ob die Kinder die mögen ist auch so ne Sachen.Ich habe für meine Tochter 160 Euro bezahlt,damit sie was ordentliches und vor allem nach ihrem Geschmack hat.Und ich bekomme nicht mal Unterhalt,da mein Exmann (der Selbstständig ist) keinen cent bezahlt.Meine Unterhaltsklage läuft nun schon über 2 Jahre und das Gericht ist immer noch nicht auf nen Nenner gekommen.Obwohl ich genügend Beweise vorlegen konnte,daß er genug Geld zur Verfügung hat und somit auch einen gewissen Anteil Unterhalt zahlen kann.Ich muss alle Nebenkosten,wie Brille und Zahnspange aus eigener Tasche bezahlen,da ich zur Zeit in Mutterschutz bin,geht teilweise das gesamte Kindergeld für die Grosse drauf,damit das alles finanziert werden kann.
Beate
 
R

Rebellin40

Gast
Hallo,
um deine Frage zu beantworten, braucht man schon ein paar Infos.
Wie alt ist dein Kind? Bist du berufstätig? Bekommst du Unterstützung vom Staat? Seid ihr schon geschieden oder nur getrennt?

Wenn die Klassenfahrt schon lange vorher geplant war, dann musst du das Geld vom Unterhalt ansparen. Und da der Betrag gering ist, sehe ich keine Chance für dich, von ihm das einzufordern.

Auch an einer Brille für dein Kind muss sich dein Mann nicht beteiligen, da wie vorher gesagt, Brillen für Kinder kostenlos sind. Und wenn dem Kind (oder dir) die Kassengestelle nicht gefallen, dann musst du in deine eigene Tasche greifen.

Sonderbedarf ist wie der Name schon sagt, für einen gesonderten Bedarf. Was genau darunter fällt, kannst du googeln. Da gibt es mehr als genug zu lesen. Auch über Unterhalt und Einkommensgrenzen gibt es unter google jedem Menge.
 

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