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unterhaltsvertrag gemacht, aber er zahlt nicht, was soll ich tun

trulla

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich weiss nicht so richtig was ich machen soll oder wie ich am besten vorgehe.

ich war mit meinem ex zusammen in der schweiz und habe da auch mein kind bekommen. in der schweiz ist es pflicht bei nicht verheirateten paaren einen unterhaltsvertrag abzuschliessen um die finanzielle sicherheit für das kind fest zulegen.
es wurde ja aus seinem lohn ausgerechnet.
ich habe mich dann von ihm getrennt und bin seit september wieder in deutschland mit meinem kind.
der unterhaltsvertrag tritt dann in kraft ab da wir uns getrennt haben.

er hat seit der trennung noch nicht einmal gezahlt.
was kann ich da jetzt machen? und wie geh ich am besten vor?

danke
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo, vielleicht kann die Unterhaltsstelle beim Jugendamt helfen?
Die klagen normal ein, denn du hast ja auch Anspruch auf Unterhalt
für Kinder....Nennt sich UHV (Unterhaltsvorschuss)
Beantragt man über das Jugendamt, sofern man keinen Unterhalt bekommt.
Von was lebst du eigentl.?
Unterhalt f. Kind gibt es für 6 Jahre, längstens bis z. 12.LJ deshalb empfehle ich die 6 Jahre bis 12 zu nehmen....da gibt es mehr Geld. ;)
Ansonsten kann man bei einem Titel auch über einen Anwalt einklagen.
Ich kenne einige Menschen, die regelm. alle 3 Monate den Unterhalt f. Kinder einklagen...
 

fusselbürste

Mitglied
Hallo Trulla,

ich würde mich an Deiner Stelle auch an die Unterhaltsstelle beim Jugendamt wenden. Das habe ich auch getan. Dort wurde mir eine "Beistandsschaft für den Unterhalt" eingerichtet. Das heißt, daß das Jugendamt den Vater anschreibt, sein Einkommen prüft und dann den Unterhalt festlegt. So wurde es jedenfalls bei mir gemacht. Komischerweise hatte mein Sohn dann die erste Zahlung keine zwei Wochen später auf dem Sparbuch.
Ich weiß natürlich nicht, ob dieser Unterhaltsvertrag, den ihr geschlossen habt Vorrang hat. Sollte der Vater nach Aufforderung des Jugenamts immer noch nicht für den Unterhalt aufkommen, gehen die auch vor Gericht für Dich, bzw. für das Recht Deines Kindes.

Auch wenn ich sonst nicht soooo begeistert von Jugendämtern bin muss ich sagen, daß mir nach drei Jahren erfolglosem Kampf sehr geholfen wurde und mein Großer endlich auch das bekommt was ihm zusteht.

Mit dem Unterhaltsvorschuss hat vermisst auch vollkommen Recht. Ergibt sich alles aus dem Alter des Kindes.
 

Lebensmut

Neues Mitglied
Ist der Vater deines Kindes Schweizer? Und lebt er nach wie vor in der Schweiz?

Der Unterhaltsvertrag in der Schweiz ist gültig bis das Kind volljährig ist, also bis es 18 Jahre alt wird. In der Schweiz gibt es unentgeltliche Alimentenhilfe, die vom Staat finanziert werden und die alle juristischen Schritte für die Mutter einleiten. Sollte der Vater vorübergehend zahlungsunfähig sein, werden die Alimenten vom Staat bevorschusst und der Vater hat dann Schulden beim Staat. Das beste wäre es, eine Anweisung an den Schuldner zu erwirken, denn mit diesem Gerichtsurteil könnte der Arbeitgeber deines Ex-Partners dir die Alimenten direkt auszahlen. Vielleicht genügt es ja auch, wenn du den Vater deines Kindes an Artikel 217 StGB erinnerst, damit er dir die Zahlungen leistet:

[FONT=&quot]Art. 217 StGB (Vernachlässigung von Unterhaltspflichten)
Wer seine familenrechtlichen Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht erfüllt, obschon er über die Mittel dazu verfügt oder verfügen könnte, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
[/FONT]

Es gibt eine internationale Alimentenhilfe gemäss des New Yorker UNO Abkommen vom 20. Juni 1956. Du hast auf jeden Fall Anrecht auf Unterstützung und der Unterhaltsvertrag der Schweiz ist rechtsgültig und scheint mir wesentlich wertvoller zu sein, als den, der du in Deutschland bekommen könntest, da du 6 Jahre länger Geld bekommen wirst... :p
 
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