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Unterhaltstitel vollstrecken - wie und welche Kosten?

T

Tramnovi

Gast
Hallo!

Mein Ex muss seit Juli 2011 mehr Unterhalt zahlen, weil er eine Lohnerhöhung bekommen hat. Ich habe auch schon die vollstreckbaren Unterhaltstitel. Den laufenden Unterhalt zahlt er, allerdings fehlen noch 512 € Rückstände. Trotz mehrmaligen Anschreiben des JA und von mir reagiert er nicht darauf. Er meint, er hätte ja eh nur noch seinen Selbstbehalt und man könne ihm nichts pfänden.
Das JA sagt, wenn ich die Titel vollstrecken lassen wöllte, müsste ich PKH beantragen. Warum? Ich habe doch schon Titel. Abgesehen davon würde ich eh keine PKH bekommen, weil da ja auch das Einkommen meines Mannes zählt.
Wie kann man denn ohne Anwalt und ohne JA die Titel vollstrecken und welche Kosten kommen da auf mich zu? Und bekomme ich die Kosten vom Kindesvater wieder, weil er ist ja daran Schuld.

LG, Ivonne
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Ivonne,

das ist eigentlich nicht schwer, da muss der Gerichtsvollzier ran.
Du gehst du erst einmal mit deinem Titel zum Amtsgericht auf die Geschäftsstelle, die werden dir alles sagen.
Doch warte nicht so lange.
Deine Unkosten kannst du mit einfordern.

Viel Glück!
 
T

Tramnovi

Gast
Danke für die Antwort. An den Gerichtsvollzieher hatte ich auch schon gedacht. Am Amtsgericht muss man aber sicher was bezahlen.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Ivonne,

eine Auskunft kostet erst einmal nichts.
Die Vollstreckung muss man vorbezahlen, diese werden jedoch mit vollstreckt. Du bekommst sie dann zurück.

Es geht darum, auch erst einmal zu schauen, ob du eben nicht doch unter die Prozesskostenhilfe fällst.
Ich denke jedoch, so oder so ist es gut investiertes Geld, denn es geht ja auch um die weiteren Zahlungen.
 
G

Gast

Gast
Also ich habe als Kind meinen Unterhalt selbst vollstreckt und mußte dafür nie was zahlen/vorschießen. Habe es allerdings meine Anwältin machen lassen. Evtl. steckt das in der einmalig beantragten PKH schon mit drin. Jedenfalls mußte ich den Gerichtsvollzieher Monat für Monat dahinschicken. Mein Vater hat lieber 60 Euro draufgezahlt, als mir freiwillig die 200 Euro zu überweisen. Wie man sieht wollen Eltern für ihre Kinder immer nur das Beste.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo, du brauchst einen vollstreckbaren Titel und den bekommt man
für wenige Euros.
Ich hatte einen Arbeitgeber da musste ich genau diese Schritte gehen.
Urteil, dann vollstreckbare Ausfertung, dann angerufen wer genau
als GV vor Ort bei dem AG zuständig ist, denn es ist der zuständig,
in der Region dein Ex lebt...
Und der bekam alle Dinge von mir und er ging dann um zu vollstrecken.
Da er leider oft nicht anzutreffen war, sollte ich dem GV schreiben,
dass ich Haftbefehl beantrage, sollte er binnen XX Tage sich nicht beim GV zurück
melden.
Habe ich dann getan und GV ging dann mit Polizei und Haftbefehl....
Leider war dort nix zu holen und er hat die EV (Eidesstattl. Versicherung)
abgegeben...
Empfehlung des GV war, dass er Insolvenz beantragen soll...
Aber das ging mich ja nix mehr an...
Ich bekam dann 2 Jahre später tats. Insolvenzgeld bezahlt, obwohl mir
gesetzl. keines zugestanden hätte..Aber ich konnte nachweisen, dass
ich getäuscht wurde und die Finanzen meines AG nicht kannte!:rolleyes:
Ich hoffe, dir etwas geholfen zu haben, auch wenn dein "Fall" etwas
anders liegt.
 
T

Tramnovi

Gast
Die Unterhaltstitel sind ja vollstreckbare Titel. Habe mich beim Amtsgericht erkungigt. Muss dort zur rechtsantragsstelle und die füllen das mit mir aus. PKH kann man beantragen, schneller geht es wohl, wenn man es selber bezahlt, sind wohl 70 €, die dann aber mit vollstreckt werden.
Tja da werde ich meinem Ex mal ein schönes nachträgliches Weihnachtsgeschenk machen.:D
Der kann andere verarschen, aber mich nicht mehr.
 
T

Tramnovi

Gast
Eigentlich bin ich ja nicht so, aber mein Ex will es ja nicht anders. Er hat monatelang seine Lohnerhöhung nicht angegeben, einen Monat muss er gar nicht nachzahlen, weil ich ihn hätte dazu aufforden müssen. Ja klar, ich rieche ja auch, wenn er mehr Geld bekommt. Tja hat also monatelang mehr Geld gehabt und hat das auf den Kopf gehauen und stellt sich jetzt hin und sagt: nö nachzahlen tue ich nichts, ich habe doch nur den Selbstbehalt. Tja da hat er wohl falsch gerechnet, bis etwas über 800 € darf er behalten, der Rest wird gepfändet. Und sein AG wird sich sicher auch über die Lohnpfändung freuen.
Sein Problem.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Kann man sich da nicht anders einigen?
Denn bekommt er deshalb die Kündigung, ist sein Arbeitsplatz weg
und du gehst leer aus!
Ich wusste nicht, dass man da gleich auch ne Lohnpfändung macht.
Für was braucht man denn PKH?
Um den Gerichtsvollzieher zu bezahlen?
Bei mir ist das schon viel zu lange her, als dass ich das noch weiß ;)
 

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