T
Tramnovi
Gast
Hallo!
Mein Ex muss seit Juli 2011 mehr Unterhalt zahlen, weil er eine Lohnerhöhung bekommen hat. Ich habe auch schon die vollstreckbaren Unterhaltstitel. Den laufenden Unterhalt zahlt er, allerdings fehlen noch 512 € Rückstände. Trotz mehrmaligen Anschreiben des JA und von mir reagiert er nicht darauf. Er meint, er hätte ja eh nur noch seinen Selbstbehalt und man könne ihm nichts pfänden.
Das JA sagt, wenn ich die Titel vollstrecken lassen wöllte, müsste ich PKH beantragen. Warum? Ich habe doch schon Titel. Abgesehen davon würde ich eh keine PKH bekommen, weil da ja auch das Einkommen meines Mannes zählt.
Wie kann man denn ohne Anwalt und ohne JA die Titel vollstrecken und welche Kosten kommen da auf mich zu? Und bekomme ich die Kosten vom Kindesvater wieder, weil er ist ja daran Schuld.
LG, Ivonne
Mein Ex muss seit Juli 2011 mehr Unterhalt zahlen, weil er eine Lohnerhöhung bekommen hat. Ich habe auch schon die vollstreckbaren Unterhaltstitel. Den laufenden Unterhalt zahlt er, allerdings fehlen noch 512 € Rückstände. Trotz mehrmaligen Anschreiben des JA und von mir reagiert er nicht darauf. Er meint, er hätte ja eh nur noch seinen Selbstbehalt und man könne ihm nichts pfänden.
Das JA sagt, wenn ich die Titel vollstrecken lassen wöllte, müsste ich PKH beantragen. Warum? Ich habe doch schon Titel. Abgesehen davon würde ich eh keine PKH bekommen, weil da ja auch das Einkommen meines Mannes zählt.
Wie kann man denn ohne Anwalt und ohne JA die Titel vollstrecken und welche Kosten kommen da auf mich zu? Und bekomme ich die Kosten vom Kindesvater wieder, weil er ist ja daran Schuld.
LG, Ivonne