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unterhaltskürzung wegen lehrgeld?

G

Gast

Gast
hallo alle miteinander,
bei mir stellt sich die situation wie folgt dar:
mein sohn (18) hat seit oktober eine lehrstelle. das amt rechnet sein lehrgeld wie auch seinen unterhalt zum familieneinkommen da ich hartz 4 beziehe. jetzt hat sein erzeuger anscheinend auch den unterhalt gekürzt (um 140€). ich bekomme ihn weder ans telefon noch antwortet er auf eine e-mail.
frage eins : was tun, wen informieren?
frage zwei : darf er das?
 
R

Ratlos 200

Gast
richtig ist das der zu zahlende UH gekürzt werden kann wenn es eine Ausbildungsvergütung oder BAFÖG gibt.
Jedoch nicht ohne vorherige neuberechnung und schreiben vom RA.

Das Amt über den fehlenden UHbetrag informieren (am besten mit kopie KT-Auszug)

Zum RA gehen mit der z.z. gültigen UH URkunde und dem KTA(KonToAuszug),Alle belege von der ausbildung des kindes mitnehem und dem RA es so sagen wie hier.

Du könntest die fehlende summe über deine UH Urkunde einklagen-aber Vorsicht! bei genehmigung der senkung wirst du dann event. aufgefordert die zuviel bezahlte UH summe zurückzuzahlen

Da aber laufender unterhalt nicht zurückgezahlt werden kann-(in dem moment wo er bei dir eingeht wird der UH als Verbraucht angesehen)könnte diese summe mit dem neuen UH verrechnet werden.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
SIE kann gar nichts mehr erklagen,der Sohn ist 18 und damit
EVL berechtigt, Fehlbeträge zu erklagen/zu pfänden...

Gibt es einen TITEL? Ist der befristet ?
Hat der Sohn ÜBERHAUPT am 18.Geb. BEIDE Eltern aufgefordert z.Auskunft/zur Neuberechnung ?
Hat der Sohn SEINERSEITS ggü.BEIDEN ELTERN sein Einkommen dargelegt und seinen Bedarf geltend gemacht (670 Eu minus Lehrlingsentgelt plus 90 Eu) ?

Warum soll das Einkommen (Lehlingsentgelt +Unterhalt ) des volljährigen Kindes NICHT angerechnet werden?
Bei der Bedarfsgemeinschaft zählt nicht nur der gemeinsame Bedarf..sondern,logo,auch das GEMEINSAME EINKOMMEN.

Eh man zu sehr sich aufregt über den Vater....vielleicht erst mal still checken,ob der nicht sogar RÜCKZAHLANSPRÜCHE o.Schadensersatzforderungen hat gg.Sohn o.Kindesmutter wegen UNTERHALTSÜBERZAHLUNG.

Also?
Wie ist die konkrete Situation,es fehlt an div.Fakten.

Und...der "Erzeuger" ist ab dem 18.Geburtstag auch überhaupt nicht mehr verpflichtet,mit der Kindesmutter zu telefonieren. Sie mit ihm auch nicht..."Vorbei,vorbei"...

Nur Sohn u.Vater hätten ggf.noch Redebedarf...
NUR wenn der Sohn ausdrücklich wünscht,daß die Mutter sich auch weiterhin um SEINE Angelegenheiten kümmern darf/soll,wäre das anders mit dem "Informationen austauschen" über "Unterhalt".

Gruß!
Micky
 
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