Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Unterhaltsansprüche gegen Mutter durchsetzen?

G

Gast

Gast
Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand hier vielleicht etwas Hilfestellung zu meinem Anliegen geben oder eigene Erfahrungen schildern kann.

Folgende Situation:

Ich, Anfang 20, lebe als Student seit ca. 2 Jahren in einem eigenen Haushalt (Auszug zum Studienbeginn). Vor kurzem habe ich erfahren, dass meine Mutter (mit der ich wirklich kein gutes Verhältnis habe) nach meinem Studienbeginn das Kindergeld beantragt hat, welches sie auch ganz normal ausgezahlt bekommen hat. Nun ist es aber so, dass sie in dieser Zeit keinerlei Unterhalt für mich geleistet hat (=ich habe von dem KG nichts gesehen; weder Geld noch Sachgüter) und sich auch nach mehrmaligen Lösungsversuchen meinerseits noch immer weigert den Unterhalt für mich zu leisten. Daraufhin habe ich die Familienkasse kontaktiert, Abzweigungsantrag gestellt und bekomme nun seit einem Monat das Kindergeld an mich ausbezahlt. Jedoch hätte ich gerne gewusst welche Möglichkeiten ich habe den ausstehenden Unterhalt (seit ca. März 2013) einzufordern. Falls dies irgendwie relevant ist: Meine Mutter hat in der gesamten Zeit Hartz IV bezogen und tut dies, so weit ich weiß, noch immer.

So wie ich das sehe geht das nur über den Rechtsweg, weswegen ich kommende Woche einen Antrag auf Beratungshilfe beim Gericht stellen werde. Hat jemand hier Erfahrungen mit Streitigkeiten hinsichtlich des Kindergelds/Unterhalts und kann mir etwas Input geben bzw. bestehen für mich noch weitere Möglichkeiten von denen ich bisher nur nichts weiß?

Gruß und Danke Im Voraus!
 

weidebirke

Urgestein
Wenn sie Hartz 4 bezieht, hast Du schlechte Karten. Damit liegt sie unter dem Selbstbehalt für Volljährigenunterhalt (sofern Regelsatz und keine sonstigen Einkünfte/ aufstockend).

Da nützt Dir auch kein rechtsweg, sie ist schlicht nicht leistungsfähig.

Das Einbehalten von Kindergeld dürfte ihr nichts genützt haben, wird eigentlich angerechnet.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben