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Face01
Gast
Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit folgendem Problem aus:
Ich lebe mit meinen 2 Kindern und meinem Freund zusammen. Mein Freund zahlt an die Unterhaltsvorschußkasse den Betrag, der über seiner Pfändungsgrenze liegt( alles was über 770 Euro ist). Er hat jetzt den Antrag auf Änderung des Unterhaltes gestellt, denn der ist damals nach seinem Verdienst berechnet worden. Mittlerweile ist er langzeitkrankgeschrieben( Reha folgt und Rentenprüfung).
Meine Kinder erhalten ihr Kindergeld, Unterhalt von ihrem Vater und mein Sohn Ausbildungsgeld ( 62Euro, Behindertenwerkstatt). Ich selbst bekomme Wohngeld und habe sonst keine weiteren Einkünfte.
Kann mir jemand sagen, was da auf mich zukommt? Wird sein Selbstbehalt noch weiter runtergesetzt, weil er mit uns zusammen lebt? Somit würden ja letztlich meine Kinder für fremde Kinder zahlen?
Ich lebe mit meinen 2 Kindern und meinem Freund zusammen. Mein Freund zahlt an die Unterhaltsvorschußkasse den Betrag, der über seiner Pfändungsgrenze liegt( alles was über 770 Euro ist). Er hat jetzt den Antrag auf Änderung des Unterhaltes gestellt, denn der ist damals nach seinem Verdienst berechnet worden. Mittlerweile ist er langzeitkrankgeschrieben( Reha folgt und Rentenprüfung).
Meine Kinder erhalten ihr Kindergeld, Unterhalt von ihrem Vater und mein Sohn Ausbildungsgeld ( 62Euro, Behindertenwerkstatt). Ich selbst bekomme Wohngeld und habe sonst keine weiteren Einkünfte.
Kann mir jemand sagen, was da auf mich zukommt? Wird sein Selbstbehalt noch weiter runtergesetzt, weil er mit uns zusammen lebt? Somit würden ja letztlich meine Kinder für fremde Kinder zahlen?