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Unterhalt

F

Face01

Gast
Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit folgendem Problem aus:
Ich lebe mit meinen 2 Kindern und meinem Freund zusammen. Mein Freund zahlt an die Unterhaltsvorschußkasse den Betrag, der über seiner Pfändungsgrenze liegt( alles was über 770 Euro ist). Er hat jetzt den Antrag auf Änderung des Unterhaltes gestellt, denn der ist damals nach seinem Verdienst berechnet worden. Mittlerweile ist er langzeitkrankgeschrieben( Reha folgt und Rentenprüfung).
Meine Kinder erhalten ihr Kindergeld, Unterhalt von ihrem Vater und mein Sohn Ausbildungsgeld ( 62Euro, Behindertenwerkstatt). Ich selbst bekomme Wohngeld und habe sonst keine weiteren Einkünfte.
Kann mir jemand sagen, was da auf mich zukommt? Wird sein Selbstbehalt noch weiter runtergesetzt, weil er mit uns zusammen lebt? Somit würden ja letztlich meine Kinder für fremde Kinder zahlen?
 
Hallo Face01,

schau mal hier: Unterhalt. Hier findest du was du suchst.
R

Ratlos 200

Gast
meines wissens nach bleibt es bei der selbsterhaltungsgrenze.wir haben damals auch die senkung beantragt und auch durchbekommen und von einer senkung des selbsterhaltes war keine rede.denn es zählt nicht was ihr bekommt sondern nur das was er bekommt.
 
F

Face01

Gast
Na, hoffentlich. Der Anwalt deutete so was an, dass mein Freund ja geringere Kosten hätte durch unser Zusammenleben.
Ich hoffe auch, dass er die Änderung der Unterhaltshöhe durchbekommt, denn sonst laufen da ja Schulden auf ohne Ende.
Unterhalt zahlen, alles gut und schön, aber bitte im Rahmen der Möglichkeiten. Was die Gerichte da manchmel machen mit ihren fiktiven Einkommen, das ist ja schon unmenschlich. Bei meinem Freund haben sie damals auch fiktive Einkünfte angerechnet. Er hat jahrelang weniger als seinen Selbstbehalt gehabt.
 
R

Ratlos 200

Gast
lies mal dies hier. vielleicht hilft es dir etwas weiter.

Selbstbehalt bei Zusammenleben mit neuem Partner beim Kindesunterhalt

am 16.05.2008 von Rechtsanwalt News - Rechtsanwälte berichten


Mit Urteil vom 09.01.2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Selbstbehalt eines Unterhaltsverpflichteten um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden kann. Dies ist allerdings zunächst lediglich für den Kindesunterhalt entschieden.


Das bedeutet, dass dann ein höherer Unterhaltsbetrag durch den Unterhaltsverpflichteten zu zahlen ist. Der Selbstbehalt ist der Wert, der dem Unterhaltsverpflichteten zumindest verbleiben muß, wenn man alle Unterhaltszahlungen berücksichtigt.


Das Gericht hat zur Begründung ausgeführt:
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach eine Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts bis auf den notwendigen Lebensbedarf nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen in Betracht kommt, wenn der Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaft wohnt, dadurch Kosten für die Wohnung oder die allgemeine Lebensführung erspart und sich deswegen auch sozialhilferechtlich auf einen - im Rahmen seiner Bedarfsgemeinschaft - geringeren Bedarf verweisen lassen muss.
Dabei hat das Berufungsgericht allerdings zu Recht danach differenziert, ob der Unterhaltsschuldner mit dem Partner verheiratet ist oder mit ihm in nichtehelicher Lebensgemeinschaft wohnt.
Ist der Unterhaltsschuldner verheiratet, stellt sich zwar auch die Frage, ob seine Kosten für die Wohnung oder die allgemeine Lebenshaltung durch die gemeinsame Haushaltsführung reduziert werden. In solchen Fällen ist allerdings entscheidend darauf abzustellen, dass der Unterhaltsschuldner gegen seinen neuen Ehegatten nach § 1360 a BGB einen Anspruch auf Familienunterhalt hat, der - im Falle der Leistungsfähigkeit des neuen Ehegatten - seinen Selbstbehalt ganz oder teilweise deckt. Darauf hat der Senat insbesondere im Rahmen seiner Hausmannrechtsprechung (Senatsurteile vom 12. April 2006 - XII ZR 31/04 - FamRZ 2006, 1010, 1013 f. und BGHZ 169, …

http://www.jurablogs.com/de/selbstbehalt-bei-zusammenleben-mit-neuem-partner-beim-kindesunterhalt-1


mit dem link kommtsdirekt auf diese seite-alle anderen themen sind dort auch hilfreich
 
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S Ex-Mann kürzt Unterhalt ohne Absprache Finanzen 16

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