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Unterhalt von Eltern

G

Gast

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ich (18; noch schüler bis juni/juli 2011) soll/will von zuhause ausziehen! (bleibe aber am gleichen Standpunkt!)
Ich werde mich diese Jahr für ein Studium bewerben, wenn ich angenommen werde, mich zurückstellen lassen (wenn es geht) um vorher noch Parktika zu machen und selbst mal etwas geld zu verdienen um dann im oktober nächsten jahres ein studium zu beginnen. Wenn ich nicht angenommen werde, habe ich eigentlich genau das gleich vor... also pratika machen die ich für das studium brauche (grundpraktium), arbeiten und dann gezwungener maßen darauf warten das ich im nächsten jahr angenommen werde.
Mein Problem ist jetzt nur leider die finanzierung der ganzen geschichte:
Ich weiß das ich von meinen eltern finanziell unterstützt werden !muss! wenn ich ausziehe da ich zu dem zeitpunkt noch Schüler bin....
dann sind sie noch verflichtet höchstes 4 monate nach ende der schulzeit bis zum anfang einer ausbildung (also studium) unterstützung zu leisten... wenn ich anfangen würde diese jahr zu studieren ist ja sowieso klar das sie mich unterstützen müssen
ich weiß nur nicht wie es aussieht wenn ich erst in einem jahr (oktober 2012) anfange zu studieren... ??
kriege ich dann diese 4 monate nach ende der schulzeit wirklich eine unterstützung.

hier steht sowas ähnliches nochmal ich weiß nur nicht ob ich das richtig verstanden habe
Kind arbeitslos - Unterhalt Arbeitslosigkeit
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Wenn du ausziehst, bekommst du für die Übergangszeit zum Studium Unterhalt. Allerdings nicht, wenn du erstmal ein Jahr lang wartest bis Studienbeginn. Die Ausbildung muß unverzüglich angetreten werden. Wenn die Praktika verpflichtend sind fürs Studium, kannst du sie meist bis Ende des Grundstudiums nachweisen, es spricht also nichts dagegen, schon mal anzufangen.
Sind die Praktika VORHER Pflicht, sollte die Zeit nach Ende der Schulzeit und vor Beginn des Studiums dafür genutzt werden.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Praktika und Zwischenmonate sind NICHT automatisch unterhaltsberechtigend !

Wenn Du ausziehen SOLLST, besteht die Unterhaltspflicht während der Erstausbildung weiter.
Ob Du Anspruch auf "vollen Bedarf" (670Eu) hast ,entscheidet das Einkommen der Eltern.

Wenn Du gegen ihren Willen ausziehst,dann kein freies Wohnen/Essen..mehr hättest,
ist der Unterhaltsanspruch entweder durch "Vereinbarung" oder durch Gerichtsentscheid
zu klären!

Eine "Schüler-/Studentenbude" AUCH AM WOHNORT DER ELTERN zählt NICHT als "eigener autarker Hausstand" ,solange Du noch nicht einkommensunabhängig von den Eltern bist!

Du solltest bei den Eltern die "Hauptwohnung" als Meldeadresse behalten,da Eltern normalerweise Dir weiter "Schlafplatz, Mahlzeiten, Wäschewaschen ...nach Bedarf" gewähren.
(GGf.nenn ich das BGH-Aktenzeichen,welches in meinem Rechtstreit mit der KG -kasse zitiert wurde -das betrifft vor allem Kinder,die bei einem Elternteil wohnten ,damit DIESES ELTERNTEIL weiter kindergeldberechtigt ist bis Ende des Studiums des Kindes- AUCH bei zusätzlichem WG-Zimmer !!! )

Die Wohnmöglichkeit in der "Studenten-WG" ist kein "losgelöster Hausstand" --es sei denn,
Du bist durch eigene Einkünfte(Zinsen,Mieten,Studentenfirma...) /Ersparnisse in der Lage,Deinen Lebensbedarf KOMPLETT selbst sicherzustellen.

Diese Frage der Definition "Haushaltszugehörigkeit" kann entscheidend beim KG-Bezug sein,
insbesondere bei Kindern geschiedener Eltern!

Falls es Zeiten des "Nichtanspruches auf Unterhalt" gibt --Dein Praktikum von den Eltern/den Familienrichter/Dir selbst als "nicht unbedingt zum späteren Studium dazugehörend" eingeordnet wird,
ist bei bereits erfolgtem Auszug ggf. auch ein Beantragen von ALG2 möglich- in diesen Zeiten könnte dann Deine Bereitschaft für "jeden Arbeitsplatz" auch auffüllend ALG2 begründen.
Das mußt Du versuchen.
Dort wäre halt wichtig,ob die Eltern Dich nicht "in ihrem Haushalt unterstützen wollen".
Zwingen ,Dich dort täglich wohnen zu lassen,kann sie niemand!

Dich aber kann ein Amt abweisen,wenn "nur Du ausziehen willst".
Das ist halbt bissel kompliziert.

Die KG-Berechtigung besteht in 4 Zwischenmonaten weiter (aktive ANZEIGE ist Pflicht!) -
aber nur bei ANTRAG(!) --das beachten viele Leute nicht --



die Unterhaltsberechtigung besteht NICHT in Zeiten der Nichtausbildung ab 18 !

Das ist "Kann-Bestimmung"--
denn: Du kannst/mußt ab 18 Deinen Lebensbedarf ZUERST MAL SELBST sicherstellen--
in den Ferien ist Arbeiten dann ZUMUTBAR! ((Liebe Eltern zahlen weiter...))
Dummerweise hat kein Schüler ab 18 das Recht auf "bezahlte 4Monate Ferien nach dem Abi .



Also: bevor Du ausziehst,kläre mit den Eltern (am besten schriftlich fixieren!) die Modalitäten des Unterhaltsanspruches. Beachte die Meldepflichten ggü.KG-Kasse, Krankenkasse etc.

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:

Yukmaus

Aktives Mitglied
Das Problem mit Alg2 wird sein, daß die Behörde die Zahlung verweigert mit Hinweis auf U25 und "kann wieder zuhause einziehen".

Wichtig zu klären ist: wie stehen die Eltern dazu, zahlen sie freiwillig oder wirds da Kämpfe geben? Wenn Kämpfe, dann wird das ausziehen dann sehr schwer, wenn du wirklich eine Pause einlegen willst und nicht sofort losstudieren. Es empfiehlt sich dann auch, erst zum Studienbeginn auszuziehen, damit der Lebensunterhalt bis dahin sichergestellt ist.

Denke dran: recht bekommen ist immer so eine Sache und kann auch auf 2 Jahre Klagen hinauslaufen. Besser ist es, sich gütlich zu einigen und dafür vielleicht auch mal in den sauren Apfel zu beißen. Da kann man tausendmal auf dem Papier recht haben, davon kannst die Miete noch nicht zahlen ;)

Kläre auf jeden Fall bis wann die Pflichtpraktika nachgewiesen sein müssen. Wenn du dafür bis Ende Grundstudium Zeit hast, dann spricht nichts dafür, diese Dinge VOR dem Studium abzuleisten, da du irgendwie krankenversichert sein mußt, was Geld kostet. Alg2 wird für Vorpraktika auch nicht geleistet, dh, in jedem Fall mußt du dann der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und da du dich nicht zweiteilen kannst, kann es passieren, daß sie dich in eine Maßnahme stecken. Das bringt dir beruflich nichts und die Zeit ist verloren.

Vielleicht kann man die Vorpraktika mit einem FÖJ/FSJ verbinden, da gibts Taschengeld und eine Unterkunft wird gestellt. Oder eben direkt studieren und bis dahin Warten mit ausziehen. Es sei denn natürlich die Eltern sind uneingeschränkt zur Kooperation bereit.
 

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