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Gast
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ich (18; noch schüler bis juni/juli 2011) soll/will von zuhause ausziehen! (bleibe aber am gleichen Standpunkt!)
Ich werde mich diese Jahr für ein Studium bewerben, wenn ich angenommen werde, mich zurückstellen lassen (wenn es geht) um vorher noch Parktika zu machen und selbst mal etwas geld zu verdienen um dann im oktober nächsten jahres ein studium zu beginnen. Wenn ich nicht angenommen werde, habe ich eigentlich genau das gleich vor... also pratika machen die ich für das studium brauche (grundpraktium), arbeiten und dann gezwungener maßen darauf warten das ich im nächsten jahr angenommen werde.
Mein Problem ist jetzt nur leider die finanzierung der ganzen geschichte:
Ich weiß das ich von meinen eltern finanziell unterstützt werden !muss! wenn ich ausziehe da ich zu dem zeitpunkt noch Schüler bin....
dann sind sie noch verflichtet höchstes 4 monate nach ende der schulzeit bis zum anfang einer ausbildung (also studium) unterstützung zu leisten... wenn ich anfangen würde diese jahr zu studieren ist ja sowieso klar das sie mich unterstützen müssen
ich weiß nur nicht wie es aussieht wenn ich erst in einem jahr (oktober 2012) anfange zu studieren... ??
kriege ich dann diese 4 monate nach ende der schulzeit wirklich eine unterstützung.
hier steht sowas ähnliches nochmal ich weiß nur nicht ob ich das richtig verstanden habe
Kind arbeitslos - Unterhalt Arbeitslosigkeit
Ich werde mich diese Jahr für ein Studium bewerben, wenn ich angenommen werde, mich zurückstellen lassen (wenn es geht) um vorher noch Parktika zu machen und selbst mal etwas geld zu verdienen um dann im oktober nächsten jahres ein studium zu beginnen. Wenn ich nicht angenommen werde, habe ich eigentlich genau das gleich vor... also pratika machen die ich für das studium brauche (grundpraktium), arbeiten und dann gezwungener maßen darauf warten das ich im nächsten jahr angenommen werde.
Mein Problem ist jetzt nur leider die finanzierung der ganzen geschichte:
Ich weiß das ich von meinen eltern finanziell unterstützt werden !muss! wenn ich ausziehe da ich zu dem zeitpunkt noch Schüler bin....
dann sind sie noch verflichtet höchstes 4 monate nach ende der schulzeit bis zum anfang einer ausbildung (also studium) unterstützung zu leisten... wenn ich anfangen würde diese jahr zu studieren ist ja sowieso klar das sie mich unterstützen müssen
ich weiß nur nicht wie es aussieht wenn ich erst in einem jahr (oktober 2012) anfange zu studieren... ??
kriege ich dann diese 4 monate nach ende der schulzeit wirklich eine unterstützung.
hier steht sowas ähnliches nochmal ich weiß nur nicht ob ich das richtig verstanden habe
Kind arbeitslos - Unterhalt Arbeitslosigkeit