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Unterhalt und Sonderzahlungen

T

terminator197

Gast
hallo leute,
hab da mal ne wichtige frage.
bin schon seit jahren geschieden und zahle für meinen sohn regelmäßig unterhalt und das nicht wenig.meine exfrau ist seit jahren wieder verheiratet und hat mittlerweile noch zwei kinder bekommen und kann auch deswegen nicht arbeiten.wir haben das gemeinsame sorgerecht und werde immer wieder von ihr hintergangen was z.b operationen betrifft da mein sohn vor kurzem operiert wurde und ich erst davon erfahren habe wie er schon im op gelegen ist und das mir eigentlich immer so geht.jetzt meine frage an euch.mein sohn hat eine zahnspange bekommen und ohne meines wissens hat meine ex eine bessere behandlung eingewilligt und mir die rechnung auf den tisch gelegt das ich die mehrkosten zahlen solle obwohl diese behandlung laut krankenkasse nicht notwendig währe.gestern kam ein brief vom anwalt das ich das bis 2.2.09 zahlen müsste.ich hab doch gar nichts gewust von dieser behandlung.das muss ich jetzt nicht zahlen oder.:(danke schon mal für eure hilfe da ich mir keinen anwalt leisten kann.
 

polgara

Aktives Mitglied
Hallo,

diesen Passus habe ich in Wikipedia gefunden und der deckt sich auf mit meinem Wissen:
"
Steht den Eltern gemeinsam das Sorgerecht zu, so trifft dennoch derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, die Entscheidungen für das Kind in Angelegenheiten des täglichen Lebens (§ 1687 Abs.1 S. 2 BGB).[1]Als Angelegenheiten des täglichen Lebens gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind. Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen." Quelle: Elterliche Sorge ? Wikipedia

Das bedeutet, dass es sich, so wie du es schreibst, um einen schweren medizinischen Eingriff handelte, der vorher mit dir abgesprochen hätte werden müssen. Ich denke nicht, dass du für etwas bezahlen musst, bei dem du nicht eingewilligt hast.

Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, dann kannst du doch beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen: Juraforum - Kein Geld - Kein Recht? Doch: Prozesskostenhilfe! (von 2004). Das würde ich auf jeden Fall machen.
 

polgara

Aktives Mitglied
Oh sorry,

irgendwie habe ich die Mehrkosten nicht mit der Zahnspange sondern mit der OP in Verbindung gebracht und der dortigen besseren Behandlung (Chefarzt, Einzelzimmer usw).

Dann sieht es anders aus. Ich schließe mich derdiva an.
 
A

aphrodite

Gast
Zum Rechtlichen kann ich nichts sagen. Aber ich kann den Threadersteller verstehen, dass ihm die Sache nicht gefällt - das klingt nämlich durchaus so, als ob die Kindesmutter da so in die Richtung "Ich hab ja meinen Ex, der soll zahlen" gehandelt hat.

Beides ist fies: Väter, die sich weigern, für ihre Kinder Unterhalt zu zahlen, und Mütter, die die Pflichten des Vaters ausnutzen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gast

Gast
Zur rechtlichen kann ich nichts sagen. Aber ich kann den Threadersteller verstehen, dass ihm die Sache nicht gefällt - das klingt nämlich durchaus so, als ob die Kindesmutter da so in die Richtung "Ich hab ja meinen Ex, der soll zahlen" gehandelt hat.

Beides ist fies: Väter, die sich weigern, für ihre Kinder Unterhalt zu zahlen, und Mütter, die die Pflichten des Vaters ausnutzen.
Der Vater braucht nur 50% der zusätzlichen Kosten zahlen, wenn er mehr als den Selbstbehalt zur Verfügung hat, die gesamte Rechnung auf gar keinen Fall! Die restlichen 50% muss die Mutter übernehmen. Bleibt ihm sowieso nur der Selbstbehalt, muss er gar nichts bezahlen.

Dennoch würde ich den Rat befolgen und mit einem Beratungsschein einen Anwalt aufsuchen. Keinen Anwalt einzuschalten kann manchmal teurer werden als einen einzuschalten.
 
O

Old-Lady

Gast
Hallo Terminator,
als erstensmal hat Deine Ex-Frau eine Informationspflicht, der sie nachkommen muß! Wenn du hälftig das Sorgerecht hast, bestimmst du mit, was gemacht wird. Natürlich kann das nur immer das Beste sein, was Deinen Sohn betrifft.
Sie ist verpflichtet, wichtige Entscheidungen mit Dir abzusprechen!
Kannst Du Dir einen Anwalt nehmen? Diese Sachen müssen eindeutig mal offen festgelegt werden.
Sie darf nicht irgendwas unternehmen, was einschneidend für Deine Finanzen ist, ohne das mit dir vorher zu besprechen!
Da könnte sie ja munter so weiter machen, und bei Dir flattern dann nur noch die Rechnungen auf den Tisch. Das kann ja nicht sein! Also...Schuhe an und los....zum Anwalt - aber nicht zu einer Niete, sondern zu einem, der davon was versteht.
Unter Umständen zu erfragen bei der Anwaltskammer.

Manche Ex-Frauen machen nämlich gerne solche Dinge, um den Ex zu ärgern, denen geht es weniger um das Kind! Das sage ich jetzt aber in Unkenntnis der ganzen Geschichte.
LG Old Lady
 
O

Old-Lady

Gast
Hallo Aphrodite,
ich seh das auch so... es riecht gewaltig danach, dass es sich hier um Rache handelt.....denn..... ginge es der Mutter wirklich um das Beste für ihren Sohn, würde sie den Vater in Entscheidungen mit einbeziehen und würde mit ihm alles, was mit der Gesundheit und Zukunft ihres "gemeinsamen Sohnes" zu tun hat, besprechen - zum Wohle des Kindes!!!!!!!!! Das Kind liebt beide Elternteile, das müssten Familiengerichte und Jugendämter eigentlich in ihrem Beurteilungs-Programm haben.......... aber......
Die Erfahrungen in der Praxis sprechen eine allzu deutliche Sprache. Was da schon zum Schaden für das Kind verbockt worden ist.... wenn die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden würden, dann wären so manche Verwaltungs- und Amtssessel verwaist !!!!

Zum Grossteil bekommen immer die Mütter alle Rechte , die Väter dürfen nur immer zahlen, zahlen zahlen.
Da wird bissl rumgeheult, bissl rumgejammert...wen rührt das nicht?
Die Väter dürfen nicht heulen, da werden sie gleich als Memmen hingestellt :mad:. Und wie trickreich Frauen vorgehen, um sich an einem Mann zu rächen... dürfte hinlänglich bekannt sein.

Normalerweise hatte ich Männer nie in Schutz genommen, aber in den letzten Jahren sind die Scheidungsurteile so sehr zum Nachteil für Männer, dass man das eigentlich nicht mehr mit ansehen kann!!!! Recht ist oft nicht gleich Recht. Das müssen viele Leute leidvoll erfahren. Es ist zum K.............Mäusemelken..........
LG Old Lady
 
J

jumpy

Gast
… und werde immer wieder von ihr hintergangen was z.b operationen betrifft da mein sohn vor kurzem operiert wurde und ich erst davon erfahren habe wie er schon im op gelegen ist und das mir eigentlich immer so geht.jetzt meine frage an euch.mein sohn hat eine zahnspange bekommen und ohne meines wissens hat meine ex eine bessere behandlung eingewilligt und mir die rechnung auf den tisch gelegt das ich die mehrkosten zahlen solle obwohl diese behandlung laut krankenkasse nicht notwendig währe.gestern kam ein brief vom anwalt das ich das bis 2.2.09 zahlen müsste.ich hab doch gar nichts gewust von dieser behandlung.das muss ich jetzt nicht zahlen oder.:(danke schon mal für eure hilfe da ich mir keinen anwalt leisten kann.
Sorry, aber was OP's anbelangt, so kann es doch auch vorkommen, dass diese nicht schon lange geplant waren, sondern einfach kurzfristig und dringlich durchgeführt werden müssen. Welche Mutter kommt zu diesem Zeitpunkt noch auf die Idee irgendwelche Menschen zu informieren? Wenn, dann macht sie das wohl erst später, wenn sie selbst weiß, dass alles gut gelaufen ist.
Was die Zahnspange anbelangt, so sollten Sie eigendlich froh sein, dass die Mutter die beste Möglichkeit ausgewählt hat. Zwischenzeitlich weiß man ja was Krankenkassen so an Kosten übernehmen. Da kommen immer nur die billigsten, einfachsten Sachen in Betracht. Wollen Sie wirklich, dass Ihrem Sohn die beste Behandlung verwehrt wird? Und das nur, weil Sie die Kosten nicht übernehmen wollen? Es ist doch für Ihren Sohn, nicht für Ihre Ex-Frau.
 
C

Catherine

Gast
Mein Sohn brauchte auch dringend eine Zahnspange - das gehört heutzutage einfach dazu, oder soll das Kind mit schiefen Zähnen rumlaufen?
Das versiegeln der Zähne nachdem dieses Brackets aufgesetzt wurden kostet alleine schon ca. 300 Euro und ist KEINE Kassenleistung. Ich muss für die Behandlung zusätzlich zur Kassenleistung noch 850 Euros extra zahlen.


Für einen Vater sollte es selbstverständlich sein, dass er sich an den Kosten beteiligt. 50%

Ansonsten sag Deiner Frau was Dir stinkt. Aber wenn sie nicht will, dann hat mann/frau wenig Chancen.

Mein Ex zahlt nix, macht nix und hält sich für nen Supervater.
Zum Kotzen ist so was.
 
O

Old-Lady

Gast
Sorry, aber was OP's anbelangt, so kann es doch auch vorkommen, dass diese nicht schon lange geplant waren, sondern einfach kurzfristig und dringlich durchgeführt werden müssen. Welche Mutter kommt zu diesem Zeitpunkt noch auf die Idee irgendwelche Menschen zu informieren? Wenn, dann macht sie das wohl erst später, wenn sie selbst weiß, dass alles gut gelaufen ist.
Was die Zahnspange anbelangt, so sollten Sie eigendlich froh sein, dass die Mutter die beste Möglichkeit ausgewählt hat. Zwischenzeitlich weiß man ja was Krankenkassen so an Kosten übernehmen. Da kommen immer nur die billigsten, einfachsten Sachen in Betracht. Wollen Sie wirklich, dass Ihrem Sohn die beste Behandlung verwehrt wird? Und das nur, weil Sie die Kosten nicht übernehmen wollen? Es ist doch für Ihren Sohn, nicht für Ihre Ex-Frau.

Also den Vater des Kindes mit "irgendwelchen Menschen" gleichzustellen, das ist schon mehr als dreist!!
..ist wieder ein Beweis, wie mit Scheidungs-Vätern in unserem Lande verfahren wird und wie die Mehrheit der Scheidungs-Mütter über ihre Ex-Männer denken. Dieses Denken vermitteln sie den Kindern, und die wiederum leiden dadurch doppelt!!! Das ist die Liebe zu den Kindern!
Bei uns geschieht alles "zum Wohle der Kinder."
Ein einziger Wahnsinn!! Von möglichst gerechter Vorgehensweise keine Spur - aber auch gar keine !!!!
Old Lady
 

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