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Unterhalt , schulabbruch

G

Gast121243

Gast
hallo ihr lieben ;)

folgende situation, ich wohne alleine, bin 19 jahre alt und bekomme 400 euro unterhalt von meinem vater .

bis vor 1 woche bin ich zu schule gegangen , diese habe ich nun allerdings aus diversen gründen abgebrochen ( die entscheidung steht fest )

ab dem 1.7.2009 bin ich SICHER für 23 monate bei der bundeswehr, also bleibt die zeit bis dahin...

ich geh zwar arbeiten trotzdem bin ich auf die 400 euro angewisen,
mein vater versucht mich nun unter druck zu setzen, und sagt er streicht dann den unterhalt?!

ist das erlaubt, "nur" weil ich die schule abbreche ?!

ich denke nich oder? also meine frage ist, habe ich jetzt noch GERICHTLICHEN unterhaltsanspruch?

wenn möglich vllt sogar mit belegen :)

dankbar für jede antwort!!!!
 
W

wischlappen

Gast
Bei uns war es so: Solange unsere Kinder in der Erstausbildung waren und die zielstrebig und planvoll absolviert haben, hatten sie einen Unterhaltsanspruch gegen uns auch als Erwachsene, allerdings nicht während der Bundeswehrzeit. Kann sein, dass es für kürzere Übergangszeiten auch eine Unterhaltspflicht gibt. Auf jeden Fall hatten meine Söhne einen Unterhaltsanspruch für die Zeit zwischen Abitur und Studium.
Ich würde mich da mal beraten lassen. Möglicherweise hast Du ja auch Anspruch auf staatliche Leistungen.

Der nachfolgende Link ist zwar auf Studenten zugeschnitten, aber ziemlich informativ:
http://www.studis-online.de/StudInfo/unterhalt.php
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Dein Vater hat Recht mit Zahlungseinstellung ab sofort.

Du hast keinen Unterhaltsanspruch mehr,da Du derzeit NICHT in Ausbildung bist.

Es ist auch keine "obligatorische Übergangszeit"
(zw.Abi u.Studium ),da könnte evl. man noch verhandeln.

Auf staatliche Leistungen hast Du so ohne Weiteres AUCH keinen
" Anspruch" ,
Du bist offenbar noch nicht mal arbeitslos gemeldet, hast nirgendwo Dein (vergebliches ?) Bemühen um EIGENES EINKOMMEN nachgewiesen.

Ach so,Du schreibst ja,Du gehst arbeiten..also...wie hoch ist Dein Lohn?

Ab dem Tag des Schulabbruches ist auch die KG-Kasse zu informieren...ab März gibt es erstmal kein KG mehr für den Vater.
********************************************

Geh unverzüglich zum Arbeitsamt ,melde Dich arbeitssuchend ,werde selbst aktiv bzgl.Jobsuche,
falls es nicht reicht....bzw.stell Antrag auf "Auffüllbetrag".

Die Zeit bis zur Bundeswehr ist ganz allein Deine Sache -Du bist volljährig und da gilt zuerst mal :" eigene Verantwortung".

NUR als Schüler/Azubi/Student ruht dies u. BEIDE(!) Elternteile werden auf Ausbildungsunterhaltspflicht überprüft.
Da läuft aber auch nix "automatisch",
frühere Unterhaltsvereinbarungen für Minderjährige sind eigentlich immer beendet ab dem 18.Geburtstag.

Evl.bekommst Du ALG2 (ggf.als "Auffüllbetrag"),
das entscheidet dann die ARGE.

Vielleicht kannst Du Deinen Wehrdienst eher freiwillig antreten,
wenn es denn Wehrdienst sein muß ?!
Oder fragst nach längerer Verpflichtung...?

Wie ist sonst "der Plan"?
Bist Du gesund, was war der Grund für den Schulabbruch?

Gruß!
Micky
 

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