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Unterhalt für Studenten?

S

Starfire

Gast
Hallo,

da bei mir gerade die Frage aufkommt, wieviel das "Leben" so kostet, würde ich gerne wissen, wieviel Geld dem einen Studenten 25 im Monat zustehen würde? Ich wohne in einer eigenen Wohnung im Haus meiner Eltern, die aktuell Essen + Krankenversicherungen etc. bezahlen.

Da ich nun Essen selber zahlen soll (was ja OK ist) würde ich dennoch gerne wissen, was mir eigentlich theoretisch im Monat zusteht? Denn sonst würde ich auch Miete, Strom und Versicherungen selber bezahlen bzw. mit dem Geld, was sie mir zahlen "würden" gegenrechnen.

Mich würde einfach interessieren, über welche Beträge man hier redet und ob ich "es wie im himmel habe" wie meine Eltern es immer beschreiben, obwohl ich bis auf das Lebensnotwendige wie Strom, Essen und Studiengebühren (250 Euro im Semester) eigentlich kaum was ausgebe.

Mir geht es hier eher um die Informationen, nicth um einen realen Anspruch. Was wäre eigentlich mit gespartem Geld? Würde das angerechnet werden müssen?

lg
Danke
 
C

Carli

Gast
Deine Eltern sind dir bis zum Ausbildungsende zum Unterhalt verpflichtet.

Das kann, wie bei dir, auch Kost und Logis, sein.

Ich glaube Unterhalt wenn du ausziehst berechnet sich nach dem Einkommen der Eltern. Ist es hoch, gibt es mehr als wenn die beiden selbst nicht viel haben.

"Gespartes anrechnen" geht nicht. :)
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Wenn die Eltern leistungsfähig sind (Auskunft erbitten,ist Voraussetzung,Selbstbehaltsgrenze jw.1100 Eu ca.) ,
stünden Dir in eigener Wohnung 640-670 Euro zu bis Ende der ersten,zügig betriebenen Ausbildung zu.

Zusätzlich könntest Du Bafög beantragen,such unter "Bafög-rechner".

Dafür ist natürlich die Rangfolge wichtig:
zuerst mußt Du evl.eigene Einkünfte anrechnen lassen (bei Studenten sind aber Ferien- u.Nebenjobs weitestgehend überobligatorisch u.somit anrechnungsfrei )-- hier also z.B. Kapitaleinkünfte oder
regelmäßige Ausbildungszuwendungen durch Großeltern z.B. und auch evl.Vermögen muß oberhalb der Schongrenzen eingesetzt werden.

Es gibt kein Bafög ohne Elternauskunft.

Durch Recherche z.B. in der Jurathek oder unter recht.de oder hier im Forum mit der SUCHFUNKTION ;) findest Du alle Antworen und Fakten.

Ab 18 bist Du lt.Gesetz in erster Linie SELBST verantwortlich für alle Deine Angelegenheiten.

Du hast sowohl das Recht der freien Wohnortwahl als auch der eigenen Organisation des Lebensunterhaltes.

Jetzt dürfte bis auf einen evl.Taschengeldanspruch Dein Bedarf zwar gedeckt sein,es steht Dir aber frei,die Auskunft (siehe BGB) von den Eltern zu erbitten und (zur Not auch vor dem Familiengericht) den Ausbildungsunterhalt überprüfen/einklagbar festsetzen zu lassen.
(Ziel: vollstreckbarer Unterhaltstitel)

Dafür wäre,bei Scheitern einer gutwilligen beiderseitigen Einigung,
eine Stufenklage ein möglicher Weg.

Deine Pflicht ist der Nachweis der Immatrikulation,die zügige Ausbildung,die Darlegung eigener Einkünfte u.der Bedürftigkeit--Deine Eltern müssen auf Anfrage umfassend Auskunft erteilen u.sich einer
ggf. Forderung von Ausbildungsunterhalt in geeigneter Form stellen.

Bei Bereitstellung einer Wohnung AM STUDIENORT und Zahlung einer freiwilligen ausreichenden Pauschale für den Lebensbedarf, könnte aber (wegen gedecktem Bedarf!) auch eine Auskunft entfallen!

Da mußt Du mal überschlagen -Wohnung ca.250 Eu,KK. ca. 60 Eu? ....
 

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