Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Unterhalt für Sohn der in der Lehre ist

puschl

Mitglied
Hallo zusammen,

wie sieht es aus mein Sohn der 19 Jahre alt ist macht eine Lehre als Metzgerverkäufer.
Er hat bis vorigen Monat Unterhalt von seinem Vater bekommen in der Höhe von 44,00€
Nun ist mir heute zu Ohren gekommen,dass er ab sofort keinen Unterhalt mehr an ihn bezahlen will weil er über 300,00€ verdient.
Mein Sohn verdient monatlich 318,00€ und davon muss er noch knapp über 50,00€ an einer Monatskarte bezahlen.
Muss dazu sagen Brutto verdient er 400,00€
Ist mein Ex-Mann dazu berechtigt einfach so den Unterhalt einzustellen?
Und stimmt es auch das wenn er über 300,00€ verdient das ihm kein Unterhalt mehr zusteht?
Ich war immer der Meinung,solang ein Kind in der Lehre ist muss der Kindesvater auch Unterhalt bezahlen.
Von seinem Vater wurde dann noch gesagt,dass ich doch dann den Unterhalt einklagen soll.

Gruß
Puschl
 
Zuletzt bearbeitet:

puschl

Mitglied
Hallo Sommerkind,

sorry ich kenn mich mit solchen Tabellen leider nicht aus :eek:
Habe es schon öfters probiert es zu erlernen,aber irgendwie hackt es da bei mir :confused:

Gruß
Puschl
 

Sommerkind

Mitglied
Hallo Puschl,

wieviel Dein Ex-Mann zahlen muss hängt auch davon ab, wieviel ihr beide verdient.
Nicht nur die Ausbildungsvergütung Deines Sohnes ist ausschlaggebend.

Gruss
Sommer
 

puschl

Mitglied
Hallo Sommerkind,

mein Ex der verdient das wenigste 1500,00€
Kann nicht genau sagen wieviel aber ab 1500,00€
Ich habe leider keine Arbeit und bin daheim.
Es geht mir aber als erstes darum, ob er den Unterhalt so einfach einstellen darf und mit dem Argument kommt, der Soh würde ja über 300,00€ verdienen.

Gruß
Puschl
 

Sommerkind

Mitglied
Wenn Dein Ex-Mann mind. 1.500 € verdient und Du kein Einkommen hast, erscheinen mir 44€ Unterhalt sehr wenig!

Lass Dich da bloß gut beraten!

Gruss
Sommer
 

puschl

Mitglied
Hallo Sommerkind,

das weiß ich leider selber.
Mein Anwalt hatte ja alles berechnte was pro Kind zustehen würde.
Ich glaube das waren über 200,00€.
Aber mein toller Ex hat seinem Anwalt märchen über die monatliche Miete und weitere Sachen erzählt.
Er müßte monatlich 650,00DM für 1 Zimmer mit Küchenbenutzung und Nebenkosten bezahlen.
Ich muss dazu noch sagen das er während der Zeit der Scheidung in dem Haus wo die Mutter samt Schwester und Anhang wohnt eingezogen ist.
Klar da bezahlt man dann auch 650,00DM für ne kleine Kammer :mad:
Mein Ex arbeitet beim öffendlichen Dienst (KVB) und hat freies fahren mit Bus und Bahn.Aber der Anwalt von ihm hat Spritkosten angesetzt und es wäre nicht möglich den Arbeitsweg mit Bus und Bahn zu erledigen :mad:
Und so ist dann pro Kind ein Betrag von 44,00€ pro Monat heraus gekommen und ich selber habe 79,00€ bekommen.
Bekomme sie jetzt nimmer da ich neu geheiratet habe.

Ach es gibt doch so ne tolle Werbung im Fernseher,wenn ein Mann zum Anwalt geht, wie sagen sie da immer " Advocards Liebling " :D
Gut das ich ne Rechtschutzversicherung habe :)

Gruß
Puschl
 

Sommerkind

Mitglied
Solche Geschichten hört man leider viel zu oft.

Unglaublich, dass der Vater noch nicht einmal bereit ist, 44€! für seinen eigenen Sohn zu zahlen!

Ich bin wirklich sprachlos...

Sommer
 

puschl

Mitglied
Hallo Sommerkind,

ich habe gerade mal in den Unterlagen geschaut mein Anwalt hatte pro Kind sogar knapp über 360,00DM angesetzt.
Aber wenn man seinem Anwalt Märchen erzählt und die Verwandtschaft auch einiges bestättigt kann man sich um vieles drücken.
Aber sich bei meiner Tochter sich sexuell zu befriedigen dafür war sie gut genug.
Er wird sich schon wundern,wie er meinte ich sollte den Unterhalt dann doch einklagen,und wie ich es mache darauf kann der aber Gift drauf nehmen :D

Gruß
Puschl
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben