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Unterhalt für Sohn der in der Lehre ist

Sisandra

Moderator
Hallo puschl,

ganz so einfach ist das mit dem Einklagen von Unterhalt nicht mehr. Nicht du, sondern dein Sohn müsste den Unterhalt einklagen, da der Sohn ja schon 19 Jahre alt und somit volljährig ist. Der Unterhalt steht ihm zu und nicht dir. Wie ihr das dann im Innenverhältnis regelt, da er ja noch bei dir wohnt, ist wieder eine andere Sache.

Alles Gute
Sisandra
 

puschl

Mitglied
Hallo Sisandra,

dann muss es halt mein Sohn machen mit dem Unterhalt einklagen.
Er kann sich doch bestimmt dann ein Beratungsschein holen beim Amtsgericht,weil die Unkosten kann er ja von dem wenigen Geld nicht bezahlen.

Gruß
Puschl
 

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