Sisandra
Moderator
Hallo puschl,
ganz so einfach ist das mit dem Einklagen von Unterhalt nicht mehr. Nicht du, sondern dein Sohn müsste den Unterhalt einklagen, da der Sohn ja schon 19 Jahre alt und somit volljährig ist. Der Unterhalt steht ihm zu und nicht dir. Wie ihr das dann im Innenverhältnis regelt, da er ja noch bei dir wohnt, ist wieder eine andere Sache.
Alles Gute
Sisandra
ganz so einfach ist das mit dem Einklagen von Unterhalt nicht mehr. Nicht du, sondern dein Sohn müsste den Unterhalt einklagen, da der Sohn ja schon 19 Jahre alt und somit volljährig ist. Der Unterhalt steht ihm zu und nicht dir. Wie ihr das dann im Innenverhältnis regelt, da er ja noch bei dir wohnt, ist wieder eine andere Sache.
Alles Gute
Sisandra