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STAN*
Gast
Nachfolgenden Artikel aus der Frankfurter Neuen Presse vom 21.06.2007 wertfrei zur Kenntnis:
21.06.2007
Erstmals sinkt der Unterhalt für minderjährige Kinder
Düsseldorf. Erstmals in Deutschland steht minderjährigen Kindern weniger Unterhalt zu. Die Mindestsätze für den Unterhalt sinken vom 1. Juli an um etwa ein Prozent. „So etwas hat es noch nie gegeben“, sagte Familienrichter Jürgen Soyka vom Oberlandesgericht Düsseldorf gestern bei der Vorstellung der bundesweit geltenden neuen „Düsseldorfer Tabelle“. Ursache sei der Rückgang der Nettolöhne, die der Berechnung zu Grunde liegen. „Wenn die Eltern weniger Einkommen haben, müssen sie irgendwo kürzen, und dann sind auch die Kinder betroffen“, sagte Soyka.
In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,6 Millionen Kinder bei einem allein erziehenden Elternteil. Von den sinkenden Sätzen sind nach Angaben des „Verbandes allein erziehender Mütter und Väter“ etwa zwei Millionen Kinder betroffen. Der Verband bezeichnete den sinkenden Unterhalt angesichts sprudelnder Steuereinnahmen als Skandal: „Kindern steht mehr zu als eine Existenz an der Armutsgrenze.“ Der Verband appellierte an die unterhaltspflichtigen Eltern, die Kürzung freiwillig auszugleichen.
Das Gericht habe bei der Festlegung keine Wahl gehabt, betonte Soyka: „Die Regelbeträge müssen sich an der Nettolohn-Entwicklung orientieren.“ Dies sei gesetzlich vorgeschrieben. „Die Dynamisierung hat auch Nachteile. Die Kinder bekommen das nun zu spüren.“ Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird alle zwei Jahre neu berechnet. Zuletzt waren die Sätze 2005 um 2,5 Prozent angehoben worden.
Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen bis 1300 Euro im Monat müssen für ein maximal fünfjähriges Kind künftig 202 Euro zahlen – zwei Euro weniger als bisher. Ab 4400 Euro Nettoeinkommen sind es 404 Euro – ein Minus von vier Euro. Mehr Geld bekommen nur volljährige Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige in den unteren drei Gehaltsgruppen eingestuft ist. Ursache seien jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Der maximale Satz liegt bei 662 Euro für volljährige Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige mindestens 4400 Euro netto verdient.
Der „Düsseldorfer Tabelle“ ist die „Berliner Tabelle“ mit zwei weiteren Niedrig-Einkommensgruppen für die neuen Bundesländer vorgeschaltet. Bis 1000 Euro Netto-Einkommen fallen dabei je nach Alter des Kindes zwischen 186 und 361 Euro Mindestunterhalt an.
Durch die geplante Unterhaltsreform drohten den Kindern aber noch größere Abstriche beim Mindestunterhalt, sagte Soyka. Denn der Mindestunterhalt soll zukünftig in Anlehnung an den steuerlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) gesetzlich definiert werden. Damit seien Abschläge von zwölf Prozent zu erwarten. Falls die Reform in Kraft tritt, sei die neue „Düsseldorfer Tabelle“ Makulatur.
Ob die Unterhaltsreform zum 1. Juli in Kraft treten kann, ist noch unklar. Am 23. Mai hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzentwurf gestoppt. Die Richter hatten entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von Kindern verfassungswidrig sei, die auf dem Familienstand der Eltern beruht. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte darauf Änderungen vorgelegt. Der Anspruch auf Unterhalt soll drei Jahre dauern und gleichmäßig allen Kinder betreuenden Elternteilen zustehen. Die Ministerin verwirft auch die Bevorzugung von Verheirateten und Geschiedenen gegenüber Nichtverheirateten, die Kinder betreuen. Unionspolitiker wollen an dem Gesetzesentwurf jedoch unverändert festhalten.
Quelle
21.06.2007
Erstmals sinkt der Unterhalt für minderjährige Kinder
Düsseldorf. Erstmals in Deutschland steht minderjährigen Kindern weniger Unterhalt zu. Die Mindestsätze für den Unterhalt sinken vom 1. Juli an um etwa ein Prozent. „So etwas hat es noch nie gegeben“, sagte Familienrichter Jürgen Soyka vom Oberlandesgericht Düsseldorf gestern bei der Vorstellung der bundesweit geltenden neuen „Düsseldorfer Tabelle“. Ursache sei der Rückgang der Nettolöhne, die der Berechnung zu Grunde liegen. „Wenn die Eltern weniger Einkommen haben, müssen sie irgendwo kürzen, und dann sind auch die Kinder betroffen“, sagte Soyka.
In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,6 Millionen Kinder bei einem allein erziehenden Elternteil. Von den sinkenden Sätzen sind nach Angaben des „Verbandes allein erziehender Mütter und Väter“ etwa zwei Millionen Kinder betroffen. Der Verband bezeichnete den sinkenden Unterhalt angesichts sprudelnder Steuereinnahmen als Skandal: „Kindern steht mehr zu als eine Existenz an der Armutsgrenze.“ Der Verband appellierte an die unterhaltspflichtigen Eltern, die Kürzung freiwillig auszugleichen.
Das Gericht habe bei der Festlegung keine Wahl gehabt, betonte Soyka: „Die Regelbeträge müssen sich an der Nettolohn-Entwicklung orientieren.“ Dies sei gesetzlich vorgeschrieben. „Die Dynamisierung hat auch Nachteile. Die Kinder bekommen das nun zu spüren.“ Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird alle zwei Jahre neu berechnet. Zuletzt waren die Sätze 2005 um 2,5 Prozent angehoben worden.
Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen bis 1300 Euro im Monat müssen für ein maximal fünfjähriges Kind künftig 202 Euro zahlen – zwei Euro weniger als bisher. Ab 4400 Euro Nettoeinkommen sind es 404 Euro – ein Minus von vier Euro. Mehr Geld bekommen nur volljährige Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige in den unteren drei Gehaltsgruppen eingestuft ist. Ursache seien jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Der maximale Satz liegt bei 662 Euro für volljährige Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige mindestens 4400 Euro netto verdient.
Der „Düsseldorfer Tabelle“ ist die „Berliner Tabelle“ mit zwei weiteren Niedrig-Einkommensgruppen für die neuen Bundesländer vorgeschaltet. Bis 1000 Euro Netto-Einkommen fallen dabei je nach Alter des Kindes zwischen 186 und 361 Euro Mindestunterhalt an.
Durch die geplante Unterhaltsreform drohten den Kindern aber noch größere Abstriche beim Mindestunterhalt, sagte Soyka. Denn der Mindestunterhalt soll zukünftig in Anlehnung an den steuerlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) gesetzlich definiert werden. Damit seien Abschläge von zwölf Prozent zu erwarten. Falls die Reform in Kraft tritt, sei die neue „Düsseldorfer Tabelle“ Makulatur.
Ob die Unterhaltsreform zum 1. Juli in Kraft treten kann, ist noch unklar. Am 23. Mai hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzentwurf gestoppt. Die Richter hatten entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von Kindern verfassungswidrig sei, die auf dem Familienstand der Eltern beruht. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte darauf Änderungen vorgelegt. Der Anspruch auf Unterhalt soll drei Jahre dauern und gleichmäßig allen Kinder betreuenden Elternteilen zustehen. Die Ministerin verwirft auch die Bevorzugung von Verheirateten und Geschiedenen gegenüber Nichtverheirateten, die Kinder betreuen. Unionspolitiker wollen an dem Gesetzesentwurf jedoch unverändert festhalten.
Quelle