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Unterhalt für Geschiedene?

G

Gast Hanna

Gast
Meine Situation:

Ich bin seit 1995 geschieden, dies nach 15 Jahren Ehe. Das Sorgerecht für die Kinder (inzwischen erwachsen und unabhängig) wurde mir zugesprochen und ich habe sie auch allein groß gezogen.

In dieser Zeit bekam ich mit einigen Schwierigkeiten etwas Unterhalt von meinem Exmann, habe aber auch immer nebenher gearbeitet.

Seit 2003 beziehe ich (60) aufgrund einer chronischen Erkrankung und damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit volle und dauerhafte Erwerbsminderungsrente und habe danach erst einmal, um den inzwischen im Studium befindlichen Kindern finanziellen Freiraum zu geben (sobald ich eine Forderung an meinen Ex stellte, kürzte er die Zuwendungen für die Kinder...) meine Ansprüche gegen meinen Ex "eingefroren", um Ruhe in die Sache zu bringen.

Inzwischen aber hat sich durch einen notwendigen Umzug und dadurch bedingt wesentlich höhere Lebenshaltungskosten meine finanzielle Situation so verschlechtert, dass ich beabsichtige, erneute Unterhaltsforderungen gegenüber meinem Ex geltend zu machen. Er ist Zollamtmann in Pension und hat ein entsprechend hohes Einkommen; seine neue Frau ist voll berufstätig und die beiden haben ein eigenes Haus.

Da es ein neues Unterhaltsrecht gibt, meine Frage nun: Hat eine geschiedene Frau meiner Generation und nach relativ langer Ehedauer rechtlich noch einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem geschiedenen Mann, wenn sie zum einen am Existenzminimum lebt, keine Aussicht auf Altersrente hat und ihr Ex das dreifache an Einkommen hat?


Gruß Hanna
 

Sisandra

Moderator
Hallo Hanna,

ich bin mir nicht sicher, aber da du ja vor vielen Jahren geschieden wurdest könnte es sein, dass für dich noch das alte Unterhaltsrecht gilt. Sichere Auskunft kann dir da nur ein Fachanwalt für Familienrecht geben.

Wenn du dafür kein Geld hast, kannst du bei der Rechtsantragsstelle des für dich zuständigen Amtsgerichts einen Beratungsschein beantragen. Der kostet nur 10 € oder 20 €.

Alles Gute
Sisandra
 
G

Gast Hanna

Gast
Der Anwaltstipp brachte mich auf die Idee, eine Internetrechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Gibt da eine kostenfreie Erstauskunft durch RAs.

Demnach haben wir auch als Geschiedene unter bestimmten Voraissetzungen noch Unterhaltsanspruch. Mind interesierte sich ja dafür.

Einen link setzen darf ich hier nicht, aber schau mal im Deutschen Rechtsforum nach.

Ich werds auf jeden Fall versuchen, erst ohne Anwalt, aber notfalls auch mit, denn durch die Beratungsbeihilfe, die Sisandra erwähnte, ist auch mir das möglich.

Danke für eure Anregungen und Hinweise.

Hanna
 

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