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Unterhalt bei Arbeitslosigkeit

G

Gast

Gast
Hallo,
ich bin jetzt arbeitslos (ab Mitte Juni aber wieder in Lohn und Brot). Meine Unterhaltszahlungen an mein Kind beliefen sich bisher auf 178 Euro (bei ca. 1050 Euro Nettolohn). Nun bekam ich beim zuständigen Jugendamt die Auskunft, dass ich weiterhin Unterhalt zu zahlen hätte (ich bekomme 660 Euro Arbeitslosengeld), weil meine Exfreundin mittlerweile geheiratet hat, und das Amt nicht verpflichtet ist für meinen Sohn ( 10 Jahre) Unterhaltsvorschuss zu zahlen. Es läge jetzt im Entgegenkommen meiner Ex, ob sie für drei Monate auf Geld verzichtet und es später wieder einfordert. Die Situation ist für mich katastrophal. Meine jetzige Partnerin (Studentin) bezieht keinerlei Einkommen und wir haben ein gemeinsames Kind zu versorgen. Wie soll das denn mit 178 Euro Unterhalt bei gerade mal 660 Euro Einkommen funktionieren? Und selbst wenn ich wieder arbeite, ist es doch verdammt schwierig von etwa 1000 Euro drei Personen zu unterhalten, Unterhalt zu zahlen und auch noch Schulden an die Ex abzustottern. Wurde ich da wirklich richtig beraten?

Viele Grüße
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Nein,Du wurdest nicht korrekt beraten.
Dafür ist das JA auch nicht da--für die Rechtsberatung der unterhaltsverpflichteten Väter .

Da Du wenig Einkommen hast,empfehle ich Dir dringend,JETZT Dir einen Beratungsschein beim AG zu holen (10Eu) und zu einem RA zu gehen!

Also: es gibt einen Titel? Oder weshalb zahlst Du diese Summe?

Hat Deine Ex beim JA oder beim Fam.gericht den Unterhalt titulieren lassen?

Solange der Titel nicht rechtsgültig geändert wurde,hast Du diese Summe zu zahlen !

Richtigerweise muß kein Amt Unterhaltsvorschuß zahlen.
Das ist immer Einzelfallentscheidung. Und eine VORAUSZAHLUNG,die der verpflichtete Vater dann dem JA schuldet und begleichen muß.

Minderjährige Kinder sind vorrangig berechtigt,Du mußt also nicht nur "normal jobben",sondern intensiv Dich um (auch mehrere) Nebenjobs bemühen,damit der MINDESTUNTERHALT sichergestellt ist.Das vergessen viele... So ist aber das Gesetz.
Wenn Du auf Sparflamme arbeitest,kann das als Straftat abgeurteilt werden !

Du hast JETZT ein Einkommen unter Deinem Selbstbehalt.
Auch,wenn Du wieder verdienst,muß (aus meiner Sicht) dringend der KU aktualisiert werden.
Das kannst Du nur beim Gericht!
Eine Festsetzung vom JA geht (meine Meinung nach) nur durch die sorgeberechtigte Mutter,bei der das Kind lebt.Auf deren Antrag (als Vertreter des Kindes!) werden kostenlos Titel des JA gefertigt.

Du bist JETZT aber (je nach Alter des anderen Kindes!) zwei oder sogar drei Personen unterhaltsverpflichtet. (Deine Freundin hätte evl.als Studentin/Mutter eines kleinen Kindes auch Anspruch ).

Wenn überhaupt Einkommen über dem Selbstbehalt erzielt wird,ist dies auf ALLE Berechtigten aufzuteilen.
Das kann Dir nur ein RA für Familienrecht korrekt berechnen und das dann beim Fam.gericht beantragen. Das wäre mein Vorschlag: fix Antrag auf Neufestsetzung KU. Solange Du das nicht machst ,läuft die Schuld auf und die KM kann pfänden....
 

Sisandra

Moderator
Hallo Gast,

Micky hat Recht. Du musst jetzs SOFORT handeln, sonst laufen die Schulden bei einem titulierten Unterhaltsanspruch auf. Auch bei einer späteren Privatinsolvenz wirst du Unterhaltsschulden nicht los.

Gruß
Sisandra
 
S

sissi

Gast
Sollte der Unterhalt nicht tituliert sein, wäre eine schnellstmögliche Einigung nötig. Zuerst mit der Ex versuchen (ggf. vorab schriftlich fixieren), falls das nicht klappt, sofort Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Micky hat schon Ausführungen gemacht (auch zur titulierten Unterhaltspflicht).

Vielleicht versuchen die Ex auf die Düsseldorfer Tabelle hinzuweisen und auch auf den Bedarfskontrollbetrag (sozusagen eine Richtlinie für den "Selbstbehalt"). Vielleicht hat sie ein Einsehen ???

Düsseldorfer Tabelle – Wikipedia

Dein eigenes Kind hat auch einen Unterhaltsanspruch.

Bedenke:Die Düsseldorfer Tabelle ist aber nur eine Richtlinie/Leitfaden und kein Gesetz o.ä.

Eine Entscheidung ist (vor Gericht) immer abhängig vom Richter.

Immer schön nach besser bezahlter Arbeit umgucken und falls da was geht immer fair bleiben.

Beide Seiten ! Zum Wohle ALLER Kinder !

Ich wünsch Dir Glück !
 
G

Gast

Gast
Hallo,
danke für die schnellen Tipps. Morgen werde ich mir einen Beratungsschein für den Anwalt holen. Auch werde ich eine Änderung des bisherigen Unterhaltstitels beantragen. Vielleicht hilft es ja.
Über die bisherige Höhe des Unterhaltes habe ich mich ja auch immer gewundert. Mir wurde gesagt, das mein Selbstbehalt unter dem offiziellen Satz liegt, da ich z.B. nur für einen Teil der Miete verantwortlich wäre (meine Freundin muss sich ja selbst versorgen können, da wäre ich ja nicht für den Unterhalt verantwortlich, so die Aussage vom Amt).
 

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