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Unerwünste Tochter

G

Gast

Gast
Guten Tag,
ich weiß nicht genau ob ich hier in dem richtigen Forum bin.
Also mal angenommen, eine Mutter akzeptiert ihr Tochter nicht, weil diese aus einem Fehltritt entstanden ist. Die Tochter ist 20 jahre alt und macht gerade ihr Abitur. Da sie nicht mit ihrer Mutter auskommt, wird sie von ihr rausgeschmissen und erhällt auch keine finanzielle Unterstützung. Jetzt weiß sie nicht wo sie bleiben kann. Wie ist da die rechtliche lage, wenn sie irgendwo unterkommen will aber nicht über die mittel verfügt? Müssen die Eltern dafür aufkommen? An wen müsste man sich da wenden?Oder bekommt sie da eventuell Unterstützung durch den Staat?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten
mfg
ich
 
B

BlueScreen

Gast
Soweit ich weiß ja und zwar bis du 25 bist (gibt da natürlich einige Ausnahmen).

Ich habe in einem anderen Forum einen Thread gefunden, der wohl einigermaßen zu deiner Frage passt.

Hier mal ein kurzer Auszug daraus:

Deine Eltern sind im Sinne des SGB II verpflichtet, dich zu versorgen, bis du 25 bist.

Zwar könnten deine Eltern dich aus der elterlichen Wohnung schmeissen, das ändert aber an der Versorgungspflicht nichts. Sie würden grundsätzlich nach ihren Vermögens- und Einkommensverhältnissen zur Kasse gebeten.
Quelle: ALG II unter 25! Auszug, wegen ärger mit Eltern?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Kommt drauf an,ob sie leistungsfähig sind!

Der Selbstbehalt der Eltern bei 20Jährigen in der SCHULBILDUNG (also bis Abitur) entspricht "vorrangig Unterhaltsberechtigten" ->

je nach ihrem Einkommen also --> guck bei "Düsseldorfer Tabelle"

Wenn Du gar keinen Unterhalt derzeit bekommst (Du mußt aber die Eltern SCHRIFTLICH um Auskunft über ihr Einkommen und Unterhalt bitten und ihnen deine Schulanmeldung jw.aktuell vorlegen als Nachweis...),wende Dich an das Sozialamt bzw. eine Jugendberatung.

Bis zum Ende der ersten Ausbildung steht Dir Unterhalt zu, darauf wird Bafög oder das Azubigeld in best.Weise angerechnet.


Evl.stünde Dir jetzt SCHÜLERBAFÖG zu und das "rübergereichte" Kindergeld,das Deine eltern Deinetwegen bekommen.

BMBF: Förderungsmöglichkeiten für Schüler und Auszubildende
 

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