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Unbezahlte Samstagsarbeit getarnt als Überstunden. Wer kann helfen?

G

Gast

Gast
Hallo,

ich hätte da mal eine Frage. Und zwar arbeite ich seit Dezember letzten Jahres in einem neuen Unternehmen, wo ich meiner Meinung nach ohnehin schon unterbezahlt werde (2500 brutto als IT-Experte mit langjähriger Berufserfahrung).

Nun ist es vertraglich geregelt, dass Überstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten sind. Heißt also, dass ich mir selbige weder auszahlen lassen kann, noch sie mit Freizeitausgleich abbummeln kann.
Das wusste ich schon davor und kann mich da dementsprechend natürlich nicht beschweren.

Allerdings muss ich fast jeden Samstag noch zusätzlich arbeiten (was nicht im Vertrag steht) und dieser gilt dann selbstverständlich auch als "Überstunden", für die es weder Freizeitausgleich noch Geld gibt. Ich frage mich nun, ob das rechtens ist?
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Ich denke, es gibt da Regeln, wieviel Überstunden
maximal unbezahlt im Vertrag stehen dürfen, un-
begrenzt sicher nicht - informier' dich da mal.
 
G

Gast

Gast
Gibt doch Tarifverträge und Arbeitnehmer Vertreter .
Festgelegte Arbeitszeiten:

c) Nach § 14 Abs. 1 ArbZG ist es zulässig, in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, vom den Regelungen des § 3 ArbZG abzuweichen.
Insofern bestehen auch keine Obergrenzen.

d) § 15 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG regelt, dass die zuständige Aufsichtsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Überschreitungen des von § 3 ArbZG vorgegebenen Zeit Rahmens bewilligen kann.
Nach § 15 Abs. 2 ArbZG sind weitere Ausnahmen möglich, wenn dies im öffentlichen Interesse dringend nötig ist.

Bei vielen Tätigkeiten ist der Arbeitnehmer neben der eigentlichen Arbeit auch zum Bereitschaftsdienst oder zu einer Rufbereitschaft verpflichtet. Daneben gibt es die sog. Arbeitsbereitschaft.
Fachinformationen und Urteile rund um das Thema Arbeitszeit und Mobbing im Betrieb - Infos zur Arbeitszeit - Wichtige Informationen
 

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