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Umzug und geteiltes Sorgerecht

~~SunShine~~

Mitglied
Hallo!

Ich bin Mama von 3 Kids, geschieden und leider muß ich mir das Sorgerecht mit dem Erzeuger meiner Kinder teilen. (ging gerichtlich durch alles Instanzen). Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir.
Nun möchte ich mit meinem neuen Lebenspartner und 2 meiner Kids zusammen ziehen. Das 3. ist 18 und zieht in eine eigene Wohnung.
Zum Kindsvater haben wir seit Jahren keinen Kontakt, was alle Seiten so wollen.
Kann ich einfach so umziehen? Es ginge auch in ein anderes Bundesland? Oder brauche ich seine Genehmigung? Wie sollte ich das anstelen die zu bekommen, ihn anschreiben? Was wenn er die verweigert? Kann oder muß ich dann klagen? Würde das Jugendamt helfen?
Fragen über Fragen... Wer weiß Rat???

Danke! SunShine
 
S

susanne1234

Gast
Natürlich kannst du in ein anderes Bundesland umziehen. Auch bei geteiltes Sorgerecht.

das stimmt leider nicht so ganz..denn bei geteiltem Sorgerecht haben auch beide Elternteile das halbige ABR, es sei denn etwas anderes wurde beantragt und zugestimmt. Für den fall das beide auch das ABR so bedarf es schon der zustimmung für einen Umzug vorallem wenn der Umgang des Umgangsberechtigtem durch eine größere Entfernung gefährdet wäre. Sollte die KM ohne zustimmung wegziehen so kann ihr Kindesentzug unterstellt werden und der KV könnte das ABR beantragen und dem könnte zugestimmt werden....
 
G

Giesy

Gast
Die TE schreibt, sie hat das alleinige ABR. Ich denke, dann kann sie auch umziehen, ohne den Vater der Kinder zu unterrichten.
 

Germ

Aktives Mitglied
Natürlich kannst du in ein anderes Bundesland umziehen. Auch bei geteiltes Sorgerecht.
Falsch. So einfach ist das nicht. Das weiß ich deswegen,
weil im Bekanntenkreis so ein Fall aufgetreten ist.
Die Mutter durfte nicht in ein anderes Bundesland ziehen,
sondern musste in der Nähe des Vaters bleiben. Das
Kindeswohl und die Rechte des Vaters müssen beachtet
werden.

Man informiere sich bei einer Rechtsberatung.

Herzlichst

Germ
 
S

susanne1234

Gast
Die TE schreibt, sie hat das alleinige ABR. Ich denke, dann kann sie auch umziehen, ohne den Vater der Kinder zu unterrichten.

oh sorry das hatte ich überlesen....dann kann sie natürlich umziehen ohne zustimmung im normal fall müsste sie aber dafür sorgen das der Umgang zwischen vater und kinder weiterhin möglich ist,aber TE schreibt ja das es jahrelang keinen Kontakt gab.. insofern bezweifel ich das er etwas dagegen unternehmen würde..ok jetzt stellt sich dann aber auch die frage wieso nicht andersrum könnte man dem vater dann auch anlasten das er falls es von der Mutter aus ging ,nichts dagegen unternommen hat..ist immer so eine Sache die glaube ich am ende doch im ermessen des gerichtes liegt
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Sina1

Gast
Antwort meines Anwaltes auf die Frage, was wäre, wenn ich denn mit meinem Sohn weit weg ziehen wollte: "Nicht fragen, einfach machen."


Ohne Kommentar meinerseits...

Liebe Grüße,

Sina
 

~~SunShine~~

Mitglied
Hallo!

Danke erstmal für eure Ratschläge, Meinungen, Ansichten!

Der Kontakt und Umgang zwischen minen Kindern und ihrem Erzeuger wird von beiden Seiten nicht gewünscht. Ich habe nie etwas dafür oder dagegen getan. Allerdings muß ich sagen, meinen Kids wurden üble Sachen von ihrem Erzeuger angetan... aus Rache weil ich ihn verlassen habe. Sagt alles, oder!?

Was den Umzug in ein anderes Bundesland betrifft, so ist das von Berlin ins Land Brandenburg. Also unwesentlich weiter.

Ist es mir als Frau nicht gestattet eine neue Beziehung einzugehen und dann auch da zu leben wo ich es will. Meine Kinder (12 u. 14) wollen das auch ausdrücklich, können es gar nicht mehr erwarten.
Nur weil ein Mann, zu dem wir seit Jahren keinen Kontakt haben, meint er müsse uns Steine in den Weg legen?
Würde das Jugendamt weiterhelfen?

@Sina1
Klasse, genauso würde ich es auch machen. Aber! Was Konsequenzen hatte das bei dir? Hattest du Schwierigkeiten bei der Anmeldung in Schule oder Einwohnermeldeamt?

Danke!
SunShine
 
S

Sina1

Gast
Hallo!


@Sina1
Klasse, genauso würde ich es auch machen. Aber! Was Konsequenzen hatte das bei dir? Hattest du Schwierigkeiten bei der Anmeldung in Schule oder Einwohnermeldeamt?


SunShine

Hi Sunshine,


nun, ich bin doch nicht weit weg gezogen. Aber ich habe meinen Sohn in einer neuen Schule angemeldet, die mein Ex nicht wollte.
Es gab keine Probleme dabei. Habe das Formular vielleicht nicht 100% korrekt ausgefüllt, aber naja.
Mein Anwalt meinte, er würde bei einem Umzug bei den jeweils zuständigen Gerichten irgendeinen Antrag stellen, um zu verhindern dass mein Sohn per einstweiliger Verfügung zu seinem Vater muss. So ungefähr habe ich das jedenfalls verstanden.
Da Du das ABR hast, sollte auch einer Ummeldung beim Einwohnermeldeamt nichts im Wege stehen. Das jedenfalls war nun bei mir total easy. Da fragte niemand nach dem Vater.
Ich habe sogar dem Vater in der ersten Zeit unsere neue Adresse verheimlicht, da ich Angst vor seinen meist überzogenen Reaktionen hatte. Er konnte uns nur über Handy erreichen. Erst als er sich beruhigt hatte, bekam er unsere Adresse.

Wünsche Dir viel Kraft!

Sina
 
S

susanne1234

Gast
@Sunshine er kann dir bezüglich des Umzuges kaum Steine in den Weg legen ,denn du hast das ABR..das einzige was er machen kann ist Unterschriften verweigern..aber das ist auch nicht unbedingt ein Problem..wenn es um wichtige unterschriften geht können diese auch vom gericht in einem Eilverfahren beschafft werden.. aber ich denke aufgrund der Dinge die du hier geschrieben hast..er wird nichts tun denn spätesdens wenn die erste Anwaltsrechnung bei ihm eintrudelt hat sich die Sache eh schon erledigt ;-)
 

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