Hallo liebes Forum.
Wir ziehen um.
Allerdings ist die Konstellation etwas interessanter, daher mein Anliegen.
Wir ziehen von einer Mietwohnung in Eigentum. Der Termin, wann wir engültig den Schlüssel für besagtes Eigentum erhalten war langfristig nicht abzusehen; Da keiner genau sagen konnte wie lange alles dauert, also Grundbucheintragung etc. (ist ja von Amt zu Amt anders). Da uns gesagt wurde dass der gesamte Prozess im schlimmsten Fall Monate dauern kann, haben wir die Mietwohnung natürlich noch nicht gekündigt, um im worst case eben nicht auf der Straße zu landen. Jetzt wissen wir seit ca. 1 Woche dass wir in wenigen Tagen den Schlüssel erhalten. D.h. ich kann die Wohnung jetzt bis Ende des Monats kündigen, sodass die Frist von 3 Monaten zum Monatsende anläuft.
Jetzt wollen wir natürlich trotz der Kündigungsfrist schon in das Eigentum ziehen. Die alte Wohnung zahlen wir natürlich weiterhin fristgerecht, würden aber bis auf einige Renovierungsarbeiten nicht mehr dort wohnen.
Wie macht man das mit dem Stromanbieter?
Ja, unser Stromanbieter beliefert auch die neue Adresse, das ist schon geklärt. Nur was passiert mit der alten Wohnung in den 3 Monaten? Ich würde den Stromanbieter zur neuen Adresse mitnehmen, logischerweise auch mit Einzug. Gemäß des Rechts auf Strom würde ja dann, sofern man in der alten Wohnung noch minimal Stromverbrauch hat (z.B. für besagte Renovierungsarbeiten) der Grundversorger für die alte Wohnung einspringen. (Ps: Die nette Kundenbetreuung meines Stromanbieters scheint mein Problem nicht begriffen zu haben, entweder weil ich zu wirr bin oder sie, demnach habe ich dadurch keine weiteren Kenntnisse erworben)
Aber wie regelt man das alles? Muss ich den Grundversorger dsbzgl. informieren? Rutsche ich dadurch in irgendwelche langfristigen Zahlungsverpflichtungen bei dem Grundversorger? Oder teile ich dem Grundversorger nach Ablauf der Kündigungsfrist einfach meinen Auszug mit und zahle die angefallenen kWh für die 3 Monate?
Ich bin da etwas überfragt. Vielleicht denke ich zu kompliziert und sehe das Offensichtliche gerade nicht.
Ich würde mich über ein paar Erleuchtungen freuen von Leuten, die sich da auskennen bzw. das so schonmal gemacht haben.
Beste Grüße
Wir ziehen um.
Allerdings ist die Konstellation etwas interessanter, daher mein Anliegen.
Wir ziehen von einer Mietwohnung in Eigentum. Der Termin, wann wir engültig den Schlüssel für besagtes Eigentum erhalten war langfristig nicht abzusehen; Da keiner genau sagen konnte wie lange alles dauert, also Grundbucheintragung etc. (ist ja von Amt zu Amt anders). Da uns gesagt wurde dass der gesamte Prozess im schlimmsten Fall Monate dauern kann, haben wir die Mietwohnung natürlich noch nicht gekündigt, um im worst case eben nicht auf der Straße zu landen. Jetzt wissen wir seit ca. 1 Woche dass wir in wenigen Tagen den Schlüssel erhalten. D.h. ich kann die Wohnung jetzt bis Ende des Monats kündigen, sodass die Frist von 3 Monaten zum Monatsende anläuft.
Jetzt wollen wir natürlich trotz der Kündigungsfrist schon in das Eigentum ziehen. Die alte Wohnung zahlen wir natürlich weiterhin fristgerecht, würden aber bis auf einige Renovierungsarbeiten nicht mehr dort wohnen.
Wie macht man das mit dem Stromanbieter?
Ja, unser Stromanbieter beliefert auch die neue Adresse, das ist schon geklärt. Nur was passiert mit der alten Wohnung in den 3 Monaten? Ich würde den Stromanbieter zur neuen Adresse mitnehmen, logischerweise auch mit Einzug. Gemäß des Rechts auf Strom würde ja dann, sofern man in der alten Wohnung noch minimal Stromverbrauch hat (z.B. für besagte Renovierungsarbeiten) der Grundversorger für die alte Wohnung einspringen. (Ps: Die nette Kundenbetreuung meines Stromanbieters scheint mein Problem nicht begriffen zu haben, entweder weil ich zu wirr bin oder sie, demnach habe ich dadurch keine weiteren Kenntnisse erworben)
Aber wie regelt man das alles? Muss ich den Grundversorger dsbzgl. informieren? Rutsche ich dadurch in irgendwelche langfristigen Zahlungsverpflichtungen bei dem Grundversorger? Oder teile ich dem Grundversorger nach Ablauf der Kündigungsfrist einfach meinen Auszug mit und zahle die angefallenen kWh für die 3 Monate?
Ich bin da etwas überfragt. Vielleicht denke ich zu kompliziert und sehe das Offensichtliche gerade nicht.
Ich würde mich über ein paar Erleuchtungen freuen von Leuten, die sich da auskennen bzw. das so schonmal gemacht haben.
Beste Grüße
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