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Umzug - Rechte und Pflichten

  • Starter*in Gelöscht 118418
  • Datum Start
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Gelöscht 118418

Gast
Ich wohne seit Februar mit meinem Partner zusammen und habe gestern meine Mietwohnung zum 31. Juli gekündigt. Mein Vermieter war vorhin bei mir, um die wichtigsten Details zum Auszug zu besprechen.

Am 1. Februar 2016 bin ich in die Wohnung eingezogen, d. h. das Mietverhältnis bestand 5,5 Jahre. Bei meinem Einzug hat mein Vermieter von mir verlangt, dass ich ihm die EBK abkaufte. Das stand in der Annonce, auf die ich mich gemeldet hatte, nicht drin. Das hat er mir beim zweiten Besichtigungsgespräch gesagt. So nach dem Motto "Sie bekommen die Wohnung, aber nur unter der Bedingung, dass Sie mir die Küche abkaufen und ich mich dann nicht um Reparaturen kümmern muss." Weil ich auf die Wohnung angewiesen war, habe ich zugesagt und für die Küche 750 Euro bezahlt. Mir war klar, dass er mir bei meinem Auszug die Küche für weniger Geld wieder abkaufen würde. Ich ging davon aus, dass ich vielleicht die Hälfe des Preises oder ein wenig mehr zurückbekomme. Nun will der Vermieter mir aber höchstens 100 bis 150 Euro geben. Das finde ich verdammt wenig. Die Küche ist in einem sehr guten Zustand, alles funktioniert bestens.

Das Thema Streichen der Wände ist auch so eine Sache. Die Wände sehen noch genauso aus wie damals bei meinem Einzug. Meiner Meinung nach ist das Streichen gar nicht notwendig. Der Vermieter sieht das auch so, meinte aber, dass er potenziellen Nachmietern das Angebot machen muss, eine frisch gestrichene Wohnung zu hinterlassen. Wenn der Nachmieter das Angebot annimmt, muss ich streichen.
Ist das wirklich so? Bin ich als Ex-Mieterin dazu verpflichtet, nach meinem Auszug eine frisch gestrichene Wohnung zu hinterlassen? Ich habe von handwerklichen Arbeiten keine Ahnung und kenne auch niemanden, der mir dabei helfen könnte.

Wäre schön, wenn sich jemand hier mit dem Thema Miete/Auszug auskennt und mir diese Fragen beantworten könnte.
 

Eva

Aktives Mitglied
Mit der Küche (preis) ist wohl verhandlungssache. Bist du in eine frisch renovierte Wohnung gezogen? Dann musst du sie renoviert übergeben. War sie unrenoviert, kannst du sie unrenoviert abgeben. In der Regel sollte man so etwas bei Mietbeginn schriftlich festhalten. Oft steht es auch im Mietvertrag.

Es gibt eine Liste, wann was renoviert werden muss. Google mal. Habe die Zahlen nicht im Kopf. Küche war jedenfalls öfters als Wohnzimmer. Ich persönlich finde die Regelungen zwar blöd (z.B. muss man als Raucher viel öfters renovieren als als Nichtraucher - also nicht laut Gesetz, sondern weil es nötig/nicht nötig ist).
 
G

Gelöscht 118418

Gast
Ich danke euch. Habe mich auch anderweitig schlau gemacht. Wegen der Küche habe ich wohl schlechte Karten :-( . Eigentlich habe ich nur eine Chance auf etwas mehr Geld, wenn ich pokere und sage: "Ich will so und so viel Euro. Wenn Sie das nicht bezahlen, baue ich die Küche aus und nehme sie mit." Wenn er nicht auf den Bluff eingeht, habe ich Pech gehabt.

Fand ich damals beim Einzug schon dreist, dass er von mir verlangt hat, ihm die Küche abzukaufen. Er hat die schlechte Wohnungssituation eiskalt ausgenutzt. Klar, es haben sich viele Leute vorgestellt, die an der Wohnung interessiert waren. Er hatte eine große Auswahl. Die hatte ich nicht, denn mir wurde meine vorherige Wohnung gekündigt und ich brauchte relativ schnell was Neues. Ich bin keine Großverdienerin und war froh, etwas gefunden zu haben, was bezahlbar und gleichzeitig auch ansehnlich war. Schließlich wollte ich nicht in einer Bruchbude hausen.
 

Portion Control

Urgestein
Hallo,
ich verstehe nicht welches Problem du mit der Küche hast. Es ist deine Küche und du bist für diese verantwortlich. Niemand zwingt dich diese dem Vermieter günstig zu überlassen.
So ein bißchen wirken deine Aussagen, als wolltest du keinen finanziellen Aufwand, aber auch zugleich nirgends anpacken oder etwas Arbeit investieren um diesen Sachverhalt mit der Küche anders zu lösen.

Ob der Vermieter eine frisch gestrichene Wohnung anbieten möchte, muss dich nicht interessieren. Für dich sind es unnötige Ausgaben, für ihn eine Investition. Dann soll er diese halt durchführen. Wenn kein Bedarf für eine Endrenovierung besteht, musst du dies auch nicht tun.

Dein Vermieter ist ein harter Verhandlungspartner der sehr auf seinen Vorteil bedacht ist ohne entgegenkommen. Aber so ist das nunmal häufig im Leben.
Falls du beim Einzug Kaution gezahlt hattest, bin ich gespannt ob du diese ohne Klageweg vollständig zurück erhältst.
Ich wünsche dir das ihr euch so einigen könnt das es für beide passt.
 
Zuletzt bearbeitet:

F123

Mitglied
Egal die Küche für 750Euro war doch schon günstig und so billig hättest du es wohl nicht bekommen..

plus Wochenlange Wartezeit!


Nur Mal so

Außerdem können Renovierung wirksam auf den Mieter umgelegt werden....

Da kommt es ganz auf die Formulierung im Mietvertrag an!

Ich musste meine alte Wohnung deshalb auch renovieren 😑
Hab es sogar abklären lassen durch einen Anwalt....
Keine Chance die Bude war renoviert beim Einzug und im Vertrag standen zwar Jahresabgaben zu Küche Wohnzimmer etc.. aber mir fehlte ein stets= so musste ich ran.

Hätte ich nicht renoviert hätte es der Vermieter auf meine Kosten durch eine Fachfirma machen können= Kaution weg +evt Nachzahlung!

Stand Nov 2019

Achja selbst wenn du ausgezogen bist und er dir eine Frist zu Nachbesserung gibt steht ihn anteilig Miete zu ,für die Zeit die du länger brauchst..
(Nutzungsentschädigung)

Ende vom Lied ich habe Renovieren lassen 3 x Farbe für je 20euro plus 100euro an ein Kumpel.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 118418

Gast
@Portion Control : Ich wohne mittlerweile in einem anderen Teil Deutschlands und muss schon genug Zeit für die sporadischen Fahrten zu meiner Noch-Wohnung investieren. Mein Job ist sehr hektisch und zeitintensiv. Am Wochenende brauche ich Erholung und sehe es nicht ein, dass ich mich in meiner eh schon knappen Freizeit mit sowas beschäftigen muss.

Mein Vermieter ist in finanziellen Angelegenheiten eiskalt und rücksichtslos. Der Mann, der vor mir in der Wohnung war, hat mir erzählt, dass er von der Kaution gerade mal 1/3 zurückbekommen hat. Und der hat nur 9 Monate in der Bude gelebt.


@F123 : Ich hatte doch gar nicht vor, mir eine Küche zu kaufen. Auf der Suche nach Mietwohnungen habe ich immer darauf geachtet, dass in den Annoncen eine Einbauküche erwähnt wurde. In meinen ersten drei Mietwohnungen war die Nutzung der Einbauküchen im Mietpreis enthalten. So wird das hierzulande normalerweise gemacht.

Als ich die Annonce für meine letzte Wohnung entdeckte, stand da auch "mit EBK". Erst im zweiten Gespräch sagte mir der Vermieter, dass er mir die Wohnung nur geben würde, wenn ich ihm im Gegenzug die Küche abkaufte - weil er keine Lust hatte, die Verantwortung für irgendwelche Reparaturen zu übernehmen. Zum Glück ist nie was kaputt gegangen. Dafür will er mich jetzt anderweitig übers Ohr hauen.
 

Portion Control

Urgestein
Ich wohne mittlerweile in einem anderen Teil Deutschlands und muss schon genug Zeit für die sporadischen Fahrten zu meiner Noch-Wohnung investieren. Mein Job ist sehr hektisch und zeitintensiv. Am Wochenende brauche ich Erholung und sehe es nicht ein, dass ich mich in meiner eh schon knappen Freizeit mit sowas beschäftigen muss.
Das kann ich verstehen, aber die Zeit geht ja vorbei und dann muss man hier mal auf die Zähne beissen. Wir hatten ein neues Haus gekauft, altes Haus war im Verkauf, noch ein altes Haus das wir schon verkauft hatten und Ärger im Nachhinein mit Käufer und Anwälten und ein Campingplatzgrundstück das wir auch loswerden wollten und dort gab es auch Arbeit und Ärger. Wir mussten quasi 2 Häuser und 1 Campingplatz permanent instand halten bis endlich Käufer gefunden und Unterschriften gesetzt werden konnten. Plus Umzug ins neue. Das ging ein 3/4 Jahr so bis alles wieder in geordneten Bahnen lief. Das ist halt manchmal im Leben so. Wir wussten, das wird auch wieder anders.
Bei dir ist ja auch ein Enddatum durch deine Kündigung gesetzt. Von daher musst du halt jetzt noch diese Dinge regeln und dann hast du es hinter dir.

Also wenn die Küche jetzt 6.000 gekostet hätte, könnte ich die Aufregung ja noch verstehen. Ich bin damals aus meiner Single Wohnung ausgezogen und hatte eine Küche mit so einem geringen Wert einfach drin gelassen. War froh das sie der Vermieter übernahm und die Wohnung demzufolge mit Küche anbieten konnte. Sodass ich nichts abbauen musste. Und dir stehen doch alle Wege offen. Mitnehmen, auf ebay Kleinanzeigen verkaufen oder dem Vermieter für kleines Geld überlassen ohne dafür noch irgendeinen Handschlag investieren zu müssen. Sorry, aber was hast du für ein Problem?

Ich hatte doch gar nicht vor, mir eine Küche zu kaufen
Ja, aber das interessiert doch nicht mehr seit du den Mietvertrag so akzeptiert hattest. Auch vor 6 Jahren hattest du die Möglichkeit dich gegen dieses gesamte Mietverhältnis zu entscheiden. Ich finde, du solltest lernen andere Menschen nicht für deine Entscheidungen verantwortlich zu machen und mit den Entscheidungen und wie man diese getroffen hat, auch letztendlich umgehen können.

Ich glaube nach der aktuellen Sachlage und deiner Schilderung das du so weit weg wohnt und deshalb auch keine Muße mehr hast dich hier großartig zu kümmern, solltest du das Angebot des Vermieters annehmen bevor er auf stur schaltet und möchte das du dich um den Abbau der Küche kümmerst. Ich wette, das würde dir ziemlich ungelegen kommen. Im Prinzip hättest du für die Dauer der Mietzeit die Küche mit monatlich 8 Euro gemietet. Ernsthaft, wo ist das Problem??

Die eierlegende Wollmilchsau als Lösung, wird man dir jedenfalls nicht anbieten.
 

Chichiri

Aktives Mitglied
Ich wohne mittlerweile in einem anderen Teil Deutschlands und muss schon genug Zeit für die sporadischen Fahrten zu meiner Noch-Wohnung investieren. Mein Job ist sehr hektisch und zeitintensiv. Am Wochenende brauche ich Erholung und sehe es nicht ein, dass ich mich in meiner eh schon knappen Freizeit mit sowas beschäftigen muss.
Wenn du dich in deiner knapp bemessenen Freizeit nicht damit beschäftigen willst, dann verkauf ihm die Küche doch für die geforderten 100 Euro. Dann musst du dich gar nicht mehr damit beschäftigen.

Letztendlich ist es deine Küche. Verkauf die ihm, oder bau sie aus und nimm sie mit. Wenn du einfach nichts machst, kann der Vermieter eine Firma beauftragen, die deine Küche abbaut und entfernt und die Kosten dir aufdrücken.
 

Bodo B.

Aktives Mitglied
Ein Blick in den Mietvertrag kann möglicherweise helfen. Was Du gekauft hast ist Dein Eigentum und muss von Dir entsorgt werden, wenn Du es nicht dem Nachmieter überlassen kannst.

Ich sehe gerade: Chichiri war schneller. ;)
 

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