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Gelöscht 118418
Gast
Ich wohne seit Februar mit meinem Partner zusammen und habe gestern meine Mietwohnung zum 31. Juli gekündigt. Mein Vermieter war vorhin bei mir, um die wichtigsten Details zum Auszug zu besprechen.
Am 1. Februar 2016 bin ich in die Wohnung eingezogen, d. h. das Mietverhältnis bestand 5,5 Jahre. Bei meinem Einzug hat mein Vermieter von mir verlangt, dass ich ihm die EBK abkaufte. Das stand in der Annonce, auf die ich mich gemeldet hatte, nicht drin. Das hat er mir beim zweiten Besichtigungsgespräch gesagt. So nach dem Motto "Sie bekommen die Wohnung, aber nur unter der Bedingung, dass Sie mir die Küche abkaufen und ich mich dann nicht um Reparaturen kümmern muss." Weil ich auf die Wohnung angewiesen war, habe ich zugesagt und für die Küche 750 Euro bezahlt. Mir war klar, dass er mir bei meinem Auszug die Küche für weniger Geld wieder abkaufen würde. Ich ging davon aus, dass ich vielleicht die Hälfe des Preises oder ein wenig mehr zurückbekomme. Nun will der Vermieter mir aber höchstens 100 bis 150 Euro geben. Das finde ich verdammt wenig. Die Küche ist in einem sehr guten Zustand, alles funktioniert bestens.
Das Thema Streichen der Wände ist auch so eine Sache. Die Wände sehen noch genauso aus wie damals bei meinem Einzug. Meiner Meinung nach ist das Streichen gar nicht notwendig. Der Vermieter sieht das auch so, meinte aber, dass er potenziellen Nachmietern das Angebot machen muss, eine frisch gestrichene Wohnung zu hinterlassen. Wenn der Nachmieter das Angebot annimmt, muss ich streichen.
Ist das wirklich so? Bin ich als Ex-Mieterin dazu verpflichtet, nach meinem Auszug eine frisch gestrichene Wohnung zu hinterlassen? Ich habe von handwerklichen Arbeiten keine Ahnung und kenne auch niemanden, der mir dabei helfen könnte.
Wäre schön, wenn sich jemand hier mit dem Thema Miete/Auszug auskennt und mir diese Fragen beantworten könnte.
Am 1. Februar 2016 bin ich in die Wohnung eingezogen, d. h. das Mietverhältnis bestand 5,5 Jahre. Bei meinem Einzug hat mein Vermieter von mir verlangt, dass ich ihm die EBK abkaufte. Das stand in der Annonce, auf die ich mich gemeldet hatte, nicht drin. Das hat er mir beim zweiten Besichtigungsgespräch gesagt. So nach dem Motto "Sie bekommen die Wohnung, aber nur unter der Bedingung, dass Sie mir die Küche abkaufen und ich mich dann nicht um Reparaturen kümmern muss." Weil ich auf die Wohnung angewiesen war, habe ich zugesagt und für die Küche 750 Euro bezahlt. Mir war klar, dass er mir bei meinem Auszug die Küche für weniger Geld wieder abkaufen würde. Ich ging davon aus, dass ich vielleicht die Hälfe des Preises oder ein wenig mehr zurückbekomme. Nun will der Vermieter mir aber höchstens 100 bis 150 Euro geben. Das finde ich verdammt wenig. Die Küche ist in einem sehr guten Zustand, alles funktioniert bestens.
Das Thema Streichen der Wände ist auch so eine Sache. Die Wände sehen noch genauso aus wie damals bei meinem Einzug. Meiner Meinung nach ist das Streichen gar nicht notwendig. Der Vermieter sieht das auch so, meinte aber, dass er potenziellen Nachmietern das Angebot machen muss, eine frisch gestrichene Wohnung zu hinterlassen. Wenn der Nachmieter das Angebot annimmt, muss ich streichen.
Ist das wirklich so? Bin ich als Ex-Mieterin dazu verpflichtet, nach meinem Auszug eine frisch gestrichene Wohnung zu hinterlassen? Ich habe von handwerklichen Arbeiten keine Ahnung und kenne auch niemanden, der mir dabei helfen könnte.
Wäre schön, wenn sich jemand hier mit dem Thema Miete/Auszug auskennt und mir diese Fragen beantworten könnte.