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Umzug bei ALG II

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_Mia_

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich bin seit einiger Zeit im Bezug von ALG II.Leider bin ich durch mein familiäres Umfeld krank geworden und benötige auch ärztliche Hilfe.

Nun habe ich den Entschluss gefasst,hier weg zu ziehen.Es ist mir aber nur möglich,wenn das Jobcenter die Kosten übernimmt.

Meine Frage wäre,wie kann ich einen Brief formulieren,der mein Anliegen klar und deutlich rüberbringt,umso einer Kostenübernahme zuzustimmen?

MfG _Mia_
 
G

Gast H.B.

Gast
Hallo Mia ,

1. Du mußt einen Antrag an das zuständige Job Center stellen.

2. Die nächste Wohnung darf NICHT teurer sein !

3. Eventuell ärztlich bestätigen lassen, dass eine Ortsveränderung besser bekommt.

4. Ohne Genehmigung des Job Centers darf ein Hartz IV Mensch nirgendwo hin !!

5. Obwohl wir freie Menschen in einem demokratischen Land sind...


Es grüßt H. B. , weibl.
 

_Mia_

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich bin seit einiger Zeit im Bezug von ALG II.Leider bin ich durch mein familiäres Umfeld krank geworden und benötige auch ärztliche Hilfe.

Nun habe ich den Entschluss gefasst,hier weg zu ziehen.Es ist mir aber nur möglich,wenn das Jobcenter die Kosten übernimmt.

Meine Frage wäre,wie kann ich einen Brief formulieren,der mein Anliegen klar und deutlich rüberbringt,umso einer Kostenübernahme zuzustimmen?

Was noch hinzuzufügen wäre,ich möchte in ein anderes Bundesland.

MfG _Mia_
 
C

chrismas

Gast
Man darf umziehen, auch ohne Zustimmung des Amtes, nur ob die dafür nötigen Kosten dann übernommen werden ist ein anderer Schnack.

Und im übrigen würde ich dir raten, gehe in ein Forum für Hartz IV, da dürfte dir eher etwas entsprechendes formuliert werden als hier im Forum (gib bei google einfach mal Hartz IV Forum ein)
 

egal0815

Aktives Mitglied
[...]

Diese Einschränkung der persönlichen Freiheit dient einzig und allein dazu,
einigen wenige I..., die lieber umziehen als eine Maßnahme mitzumachen, eben den wesentlich aufwendigeren Weg des Umzuges zu verbauen.
(Quelle: Argemitarbeiter)
Nur das es wieder die falschen trift, die, die selbst was an der Situation ändern wollen.

Mir wurde der Umzug trotz Studienplatz nicht erlaubt.
Also mußte ich mich verschulden (Umzug ohne Genemigung), um studieren zu dürfen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
T

Tztz...

Gast
[...]
Jeder darf sich im Bundesgebiet frei bewegen. Grundgesetze gelten auch für Arbeitssuchende. Außerdem ist das kein Lohn, sondern rechtsstaatlich garantierte Grundsicherung.

[...]

Die Kostenübernahme für den Umzug ist was anderes - aber eine ausgemachte Sauerei, wie Bürger generell in Deutschland behandelt werden, indem offen gegen deren Grund- und Menschenrechte verstoßen wird.

Und manche beteiligen sich daran, obwohl sie dafür strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten hätten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gast

Gast
Hallo Mia ,

1. Du mußt einen Antrag an das zuständige Job Center stellen.

2. Die nächste Wohnung darf NICHT teurer sein !

3. Eventuell ärztlich bestätigen lassen, dass eine Ortsveränderung besser bekommt.

4. Ohne Genehmigung des Job Centers darf ein Hartz IV Mensch nirgendwo hin !!

5. Obwohl wir freie Menschen in einem demokratischen Land sind...


Es grüßt H. B. , weibl.
Zu
1. Ja
2. Nein - das gilt nur für das Stadtgebiet
3. Vielleicht
4. III. Reich? NOCH darfst du innerhalb Deutschlands umziehen, wohin du willst...
5. Der war auch lustig...
 
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