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Gast
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Hallo
Ich habe aus erster Ehe eine 10 Jährige Tochter.Der Vater pflegt keinen regelmässigen Kontakt zu ihr,meldet sich kaum bis garnicht und vergisst auch neuerdings ihren Geburtstag und Weihnachten.Seit ca.3 Monaten hat sie wieder Kontakt zu ihm,nachdem ihr Vater sich 14 Monate nicht gemeldet hat.Jedenfalls schafft er es jetzt auch,sie 1 mal im Monat zu sich zu nehmen (mit Übernachtung,auf Wunsch meiner Tochter).
So ist es ja auch Ok für mich,daß die beiden Kontakt haben,aber was mich stört,ist das der Vater sich nur bei ihr meldet und die Termine abmacht und sie mich erstmal fragen muss.Ich kann mit ihm nicht in Kontakt treten,da er mich über´s Internet gesperrt hat (wegen Unterhaltsklage gegen ihn).Auch habe ich keine Telefonnummer von ihm,nur ne Handynummer,wo er mir nie Antwortet.Sprich ich komme garnicht an ihm ran,da er keine Gespräche mit mir führen möchte.
Nur finde ich,sollte er schon mal über seinen Schatten springen und sich,was das Umgangsrecht angeht,mit mir in Verbindung setzen und mich fragen.
Nun wollte ich gerne von Euch wissen,wie ich es jetzt beim nächsten mal abklären soll.Ich möchte,daß wenn er unsere Tochter sehen,haben möchte,an mich wendet und nicht immer unsere Tochter fragt und sie dann mich fragen muss.Klar soll sie auch gefragt werden,aber ich möchte mit entscheiden können,falls wir an dem WE auch was vor haben.Schliesslich findet der Umgang nur alle paar Wochen statt.
Beate
Ich habe aus erster Ehe eine 10 Jährige Tochter.Der Vater pflegt keinen regelmässigen Kontakt zu ihr,meldet sich kaum bis garnicht und vergisst auch neuerdings ihren Geburtstag und Weihnachten.Seit ca.3 Monaten hat sie wieder Kontakt zu ihm,nachdem ihr Vater sich 14 Monate nicht gemeldet hat.Jedenfalls schafft er es jetzt auch,sie 1 mal im Monat zu sich zu nehmen (mit Übernachtung,auf Wunsch meiner Tochter).
So ist es ja auch Ok für mich,daß die beiden Kontakt haben,aber was mich stört,ist das der Vater sich nur bei ihr meldet und die Termine abmacht und sie mich erstmal fragen muss.Ich kann mit ihm nicht in Kontakt treten,da er mich über´s Internet gesperrt hat (wegen Unterhaltsklage gegen ihn).Auch habe ich keine Telefonnummer von ihm,nur ne Handynummer,wo er mir nie Antwortet.Sprich ich komme garnicht an ihm ran,da er keine Gespräche mit mir führen möchte.
Nur finde ich,sollte er schon mal über seinen Schatten springen und sich,was das Umgangsrecht angeht,mit mir in Verbindung setzen und mich fragen.
Nun wollte ich gerne von Euch wissen,wie ich es jetzt beim nächsten mal abklären soll.Ich möchte,daß wenn er unsere Tochter sehen,haben möchte,an mich wendet und nicht immer unsere Tochter fragt und sie dann mich fragen muss.Klar soll sie auch gefragt werden,aber ich möchte mit entscheiden können,falls wir an dem WE auch was vor haben.Schliesslich findet der Umgang nur alle paar Wochen statt.
Beate