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Umgangsrecht

G

Gast

Gast
Hallo

Ich habe aus erster Ehe eine 10 Jährige Tochter.Der Vater pflegt keinen regelmässigen Kontakt zu ihr,meldet sich kaum bis garnicht und vergisst auch neuerdings ihren Geburtstag und Weihnachten.Seit ca.3 Monaten hat sie wieder Kontakt zu ihm,nachdem ihr Vater sich 14 Monate nicht gemeldet hat.Jedenfalls schafft er es jetzt auch,sie 1 mal im Monat zu sich zu nehmen (mit Übernachtung,auf Wunsch meiner Tochter).
So ist es ja auch Ok für mich,daß die beiden Kontakt haben,aber was mich stört,ist das der Vater sich nur bei ihr meldet und die Termine abmacht und sie mich erstmal fragen muss.Ich kann mit ihm nicht in Kontakt treten,da er mich über´s Internet gesperrt hat (wegen Unterhaltsklage gegen ihn).Auch habe ich keine Telefonnummer von ihm,nur ne Handynummer,wo er mir nie Antwortet.Sprich ich komme garnicht an ihm ran,da er keine Gespräche mit mir führen möchte.
Nur finde ich,sollte er schon mal über seinen Schatten springen und sich,was das Umgangsrecht angeht,mit mir in Verbindung setzen und mich fragen.

Nun wollte ich gerne von Euch wissen,wie ich es jetzt beim nächsten mal abklären soll.Ich möchte,daß wenn er unsere Tochter sehen,haben möchte,an mich wendet und nicht immer unsere Tochter fragt und sie dann mich fragen muss.Klar soll sie auch gefragt werden,aber ich möchte mit entscheiden können,falls wir an dem WE auch was vor haben.Schliesslich findet der Umgang nur alle paar Wochen statt.
Beate
 
G

Gast

Gast
wenn absolut keine möglichkeit besteht miteinander zu reden wende dich an einen rechtsanwalt.

dieser schreibt ihn dann an und dann muß miteinander geredet werden.
wenn das kind schon 14 wäre sehe es anders aus.
da es aber erst 10 ist ist der vater verpflichtet mit dir in kontakt zu treten wenn er
sie mal haben möchte.
sprich mit deiner tochter und sage ihr was du von ihr erwartest ,nähmlich das sie ihrem vater sagt er muß es mit dir abklären.

mag jetzt hart klingen aber wenn ich du wäre würde ich den kontakt nicht mehr zulassen solange der vater des kindes sich weigert mit dir zu reden.

"zuckerbrot und peitsche"

erklär deiner tochter wieso weshalb du bei weiterer weigerung so handeln würdest.
 

mellchen

Aktives Mitglied
hmm.. also ich würde nicht so handeln wie gast vor mir.

es heisst immer "im wohle des kindes" und ich glaube nicht dass es deiner tochter gut tuen würde wenn du ihr den kontakt wieder verbietest. auch würde ich das kind nicht mit reinziehen.
vielleicht gibst du ihr nächstes mal einen brief mit welchen ich ganz unverbindlich und freundlich schreiben würde.. so a la "könntest du dich bitte mit mir in verbindung setzen? finde es gut, daß du nun regelmäßigen kontakt mit ihr hast und würde mich freuen, wenn wir uns demnächst besprechen könnten wie wir dies in zukunft handhaben möchten".. irgendso was in der art.

eine freundin von mir hat jahrelang ihren sohn alle zwei wochen zu ihrem ex gebracht. der war weder fähig ihn abzuholen, noch hat er sonst irgendetwas für das kind getan. er hat die besagte freundin in der beziehung windel weich geprügelt und trotzdem hat sie zum wohle ihres kindes gehandelt und nicht den kontakt von ihrer seite abgebrochen.
sei stark für deine tochter, so dass du dir niemals etwas vorwerfen lassen kannst. das ist nämlich glaube ich das schlimmste wenn kinder den eltern vorwürfe machen.
 
G

Gast

Gast
Das Problem ist ja das,daß mein Exmann überall so ein Müll über mich erzählt und ich auch keine Lust mehr habe mit ihm über probleme zu reden.Ich habe ihm per SMS mitgeteilt,daß er sich bitte an mich wenden möchte,wenn er sein Kind sehen/haben möchte.Es kam wie immer keine Reaktion,er fragt weiterhin unsere Tochter,ob sie dann und dann zu ihm möchte.Erst gestern fragte er sie,ob sie am 05.07. zu ihm möchte und sie fragte wieder mich.Worauf ich erstmal sagte,daß ich es nicht weiss,weil ich noch am überlegen bin,wie ich es ihm klar machen kann,daß ich die Ansprechpartnerin bin und nicht das Kind.Das Kind kennt meinen Terminkalender nicht und weiss somit auch garnicht,ob es immer so geht,wie er es sich vorstellt.Auch weiss ich das er immer unsere Tochter ausfragt,wie es hier läuft und so.Das sind Dinge die mir gegen den Strich gehen.Ich frage meine Tochter doch auch nicht aus,wie es bei denen abgeht,weil ich auch kein Interesse an sein Leben habe.
Meine Anwältin weiss bescheid,daß Kontakt zwischen Vater und Kind besteht,aber sie weiss noch nichts über die Art und weise,wie er an sein Umgangsrecht ran kommt.Vielleicht sollte ich das Thema mal bei der nächsten Gerichtsverhandlung anschneiden,damit da gleich eine neue Regelung getroffen werden kann.Er wollte immer alle 14 Tage und nimmt sie jetzt nur nach Lust und Laune,wenn es hoch komt alle 4 Wochen.Ist schon etwas wenig,aber besser als garnichts.
Beate
 

mellchen

Aktives Mitglied
ich kann verstehen, daß du die ansprechpartnerin sein willst.. das musst du sogar sein.
aber kannst du dir auch vorstellen, daß er dir nicht ins gesicht sehen kann und er dich deswegen nicht kontaktiert? ist nur eine möglichkeit von vielen warum er so reagiert.
wie gesagt, ich würde es auf dem netten weg versuchen, auch wenn es für dich überwindung kostet.
der ton spielt die musik.
ein "melde mich bei mir wenn du sie haben willst" kann immer noch durch ein "könntest du dich bitte mal bei mir melden? würde gerne mit dir klären wann wie und wo du sie abholen kannst da wir in nächster zeit ziemlich viel zu tun haben. lg" verharmlost werden und klingt viel netter.
möchte dir damit nicht unterstellen, daß du nicht nett zu ihm bist.. er ist dein ex-mann, du musst ihn nicht mehr mögen. aber denke immer daran was für deine tochter am besten ist und nicht für dich.
 

nicki67

Neues Mitglied
hallo,
ich brauche dringend hilfe, ich bin alleinerziehend und habe das alleinige sorgerecht vom gericht wurde festgesetzt das er die kleine 1 mal die woche sehen kann ( mit meiner begleitung ). Jeden 2. samstag für 3 stunden und den darauffolgenen donnerstag für ca ein einhalb stunden. mein ex freund droht mir in jeder form wenn ich mich nicht füge droht er mit schläge oder gericht und das vor meinem kind! wir müssen uns an einem neutralen ort treffen, da er mir bei mir zuhause auch vor den augen der kleinen schläge angedroht hat und das nimmt meine kleine sehr mit, immer dann wenn wir uns regelmässig treffen nimmt die kleine sehr viel ab und sind wir mal verhindert und können nicht zu einem treffen nimmt die kleine wieder zu, sie hat auch keinen bezug zu ihm ( ausser wenn er sie ablenkt mit irgendwelchen sachen ) mal riecht er nach alkohol oder nach schweiß. lasse ich die beiden mal alleine sitzt die kleine in einer verkoteten windel und bekommt auch nichts zu trinken und zu essen. und gerade das ist sehr wichtig. das jugendamt kann mir nicht helfen und mein rechtsanwalt kommt auch nicht so richtig voran. ich möchte das umgangsrecht auf alle 14 tage kürzen, oder ganz einstellen für die kleine ist das alles viel zu anstrengend !!! kann mir jemand helfen und hat einen rat für mich was ich da noch machen kann ?? vielen dank im voraus...
 
A

aldonna

Gast
An Deiner Stelle würde ich mir nen neuen Anwalt suchen.Vielleicht solltest Du,auch wenn es nicht erlaubt ist,beim nächsten Umgangstermin ein paar Sprachaufnahmen mit dem Handy machen,damit Du Beweise hast,daß der Vater Deines Kindes Dich bedroht.So hast Du was in der Hand und der Anwalt könnte rechtliche Schritte einleiten.Hast Du keine Freunde oder Familienmitglieder,die Dir zur Seite stehen könnten und auch gegen den Vater aussagen könnten,wenn er Dich verbal angreift??
Mit dem Kind würde ich auch mal einen Psychologischen Dienst aufsuchen,vielleicht können die auch was tun??Wenn Dein Kind ständig abnimmt,nach den Besuchen und so,das sind Auffälligkeiten,die mit dem Vater zu tun haben.
Rede mal mit dem Kinderarzt,der kann Dir bestimmt weiterhelfen.Wie alt ist eigentlich das Kind,vielleicht kann es beim Jugendamt schon selber sagen,was zwischen Dir und dem Vater abgeht (von Seiten des Vater´s) so könnte vielleicht schneller gehandelt werden.
Beate
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
@ nicki : Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast ,und das hoffentlich auch behältst --würde ich unter den von Dir geschilderten Umständen

versuchen, OHNE ANKÜNDIGUNG den Ort zu wechseln--und Dir Hilfe zu suchen durch eine Beratungsstelle,die sich mit Gewalt gegen Frauen auskennt.

Mit einem so kleinen Kind "Umgang zu erzwingen" finde ich höchst gefährlich!

Die Durchsetzung des "Umgangstitels" kann er ja versuchen...doch..glaub ich kaum,daß ein "Vater",der angetrunken zu seinem kleinen Kind geht,die Energie aufbringt,größere Entfernungen regelmäßig zurückzulegen oder Briefe zu schreiben später etc.

Du kannst beim Familiengericht beantragen,daß der Umgang ausgesetzt /geändert wird.
Für diese Anträge ist KEIN Anwalt nötig.
Wenn der nicht aus dem Knick kommt (da er kein Motiv hat,für Dich RICHTIG tätig zu werden...) ,geh zum Kinderschutzbund oder so...

Die "Beweisaufnahme" mit handy ist nur möglich,wenn der Typ gefragt wird und zustimmt!!! Damit würde sie sich evl.sogar strafbar machen..es nützt ihr nix!

Also...besser wäre: immer die Begleitung durch einen Beistand...Mutter/Freundin ...jemand von einer Beratungsstelle .
Ein seriöser Zeuge ist eine Chance.

Kann nur jedem Elternteil raten: Im Zweifel auf innere Stimme hören...Abstand schaffen..es geht um DAS KIND -dessen Rechte müssen im Vordergrund stehen.
Ein Umgang unter Gewaltdrohungen ist eine GEFAHR für ein Kind.
 

nicki67

Neues Mitglied
hallo, ich möchte mich erstmal für die schnellen antworten bedanken!
es tut gut, das mal jemand auch mich versteht, meine kleine wird jetzt 17 monate alt und sie ist mein ein und alles ich muss dringend handeln, denn es geht hier um das wohl meines kindes ! doch es ist schwierig an jemanden zu wenden, denn plötzlich sind alle dafür nicht zuständig, vielen vielen dank für euren rat und ich freue mich über weiteren rat l.g
 
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