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Umgangsrecht - Kosten priv. Krankenvers.

M

Matize

Gast
Hallo,
der Kindsvater meiner Tochter (wir waren nicht verheiratet) bezahlt Unterhalt einschl. der Kosten für die Private Krankenversicherung (die er zu tragen hat). Nun musste ich die Kasse wechseln. Bei der neuen Kasse fällt eine Selbstbeteiligung von ca. 300 Euro/Jahr an. Muss der KV diese Kosten ebenfalls übernehmen? Andernfalls hätte ich eine wesentlich teurere PKV ohne Selbstbeteiligung wählen können. Weiss jemand Rat?
 
M

Matize

Gast
Hallo,
wir sind beide privat versichert. Der KV als auch ich. Somit bleibt also nichts anderes als die Kleine ebenso PKV zu versichern.

Ich habe den günstigsten Tarif gewählt, der möglich war. Die Kleine wurde wegen Neurodermitis nicht überall - sprich bei jeder Kasse - genommen. Es war eh schon extrem schwierig sie unter zu bekommen.

Die einzige Möglichkeit war die Kasse, bei der ich versichert bin - sie hat mit viel Überzeugungsarbeit die Kleine auch genommen. Jedoch mit der Bedingung 306 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr. Ich hätte einen wesentlich teureren Tarif wählen können, der wäre dann ohne SB gewesen. Umgerechnet war die SB jedoch auf den Monat gesehen günstiger.

Da der KV die PKV übernehmen muss (da habe ich mich schon erkundigt - das ist so), stellt sich eben die Frage, ob er auch diese 306 Euro übernehmen muss. Ich hätte es mir ja "einfach" machen können und einfach den teureren Tarif wählen...

Hoffe, die Infos genügen.
 
M

Matize

Gast
Hallo,
ich war im Ausland und hatte da eine spezielle private Auslandskrankenversicherung. Bei Rückkehr deckt diese "nur noch" noch 3 Monate, danach muss man eine eigene PKV suchen. Ich habe dann nicht die aus dem Ausland weiter geführt, weil diese zu teuer war. Ich bin dann in meine alte Kasse - vor Ausreise - und die haben das Kind jetzt glücklicherweise auch aufgenommen.

Also, ich habe hier nicht von einer Luxus-Krankenkasse gesprochen. Ich habe davon gesprochen, dass sie die Grundversorgung hat. Die Kasse verlangt entweder - durch das erhöhte Risiko der Neurodermitis - dass ich den höheren Tarif nehme oder eben eine Selbstbeteiligung bezahle (eine Art Risiko-Zuschlag). Sprich, von den eingereichten Kosten muss ich die ersten 306 Euro selbst berappen. Ist aber noch immer günstiger als der höhere Tarif.

Der Vater ist nun mal nicht der Arbeitgeber. Er hat die Kosten der gesamten Krankenkasse zu übernehmen :cool: - und nicht nur "seinen" Anteil. Er müsste ja auch bei Sonder-Belastung diesen Teil übernehmen (z.B. Allergiematratzen o.ä.). Daher denke ich, müsste er diese 306 Euro eigentlich bezahlen. :confused::confused::confused:
 
S

Stiefmütterchen

Gast
Hallo,

die Zusatzkosten gehören doch zu der Krankenversicherung, oder??
Und wenn der KV diese bezahlen muß, dann doch auch die ganzen, auch die Zusatzkosten??????
Hast du mit dem KV noch nicht darüber gesprochen???? Wenn er das nicht zahlen möchte und ihr euch nicht einig werdet, dann kann er vielleicht eine andere Lösung finden und sie vielleicht über ihn versichern?????
Mein Mann hat selbst eine uneheliche Tochter, aber die war nicht PKV! Ich hab nur von der Krankenkasse gesagt bekommen, das das Kind eigentlich immer über den Vater versichert werden soll!
Auch wenns Überwindung kostet rede mit dem Vater ganz sachlich darüber und ihr werdet eine Lösung finden!

LG

Stiefmütterchen
 

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