Wolfsprinzessin
Neues Mitglied
Ich bin seit ca. 4 Jahren getrennt. Es gab 2 Gewaltschutzverfahren gegen meinen Ex-Mann, die mehrfach verletzt wurden. Unsere Tochter und ich wurden von ihm gestalkt: Autospiegel abgetreten, Garten verwüstet, Scheiben der Wohnung zerstört, Einbruch in die Wohnung und Körperverletzung an mir (verurteilt auf Bewährung), versuchte Entführung unserer Tochter von der Schule, 60 Anrufe pro Nacht / Tag bei allen Bekannten u Familie ect um mit mir zu sprechen. Abfangen vor der Arbeit ect.- nur ein kleiner Anriss. Alkohol und Drogenproblematik bei ihm.
Ich bekam das alleinige Sorgerecht, Besuchsrecht für meinen Ex fand alle 2 Wochen an einem Tag statt (ohne Übernachtung! Anordnung vom Gericht)- anfangs begleiteter Umgang vom Jugendamt- später Übergaben bei meinen Freunden, damit ich ihm nicht begegnen muss. Er kam nicht zu den Umgängen, brachte das Kind zu spät dorthin und er fuhr alkoholisiert mit dem Kind Auto ect. Zum Eklat kam es, als er seine Ex-Freundin vor den Augen unserer Tochter schlug (d.h. sie bekam alles NOCHMAL mit)- war sehr heftig, die Polizei wurde von Nachbarn gerufen, Ex versuchte mit dem Kind zu fliehen- er wurde auf der Motorhaube des Autos von der Polizei gestellt und festgenommen (Tochter hat fast 1 Jahr Alpträume gehabt & Therapie). Ich ging zum Jugendamt, teilte das mit und vereinbarte, das ich erst wieder einem Umgang zustimmen würde, wenn er ein Antiagressionstraining oder eine Therapie macht. So, das ist nun 3 Jahre her. Gemacht hat er nichts, ausser uns immer wieder zu stalken. Er telefoniert ca. 3 Mal im Monat mit dem Kind (Prepaidhandy). Wenn er es nicht vergisst. Nun war er aber beim Jugendamt, weil er sein Kind sehen will. Die sagten ihm, das Sie ihm nicht helfen können- er könnte aber zum Gericht gehen und das einklagen. Da er dort hohe Schulden hat und deshalb zur Zeit mit einem Fuß im Gefängnis steht, scheut er sich noch davor. Meine Frage ist nun, wie sehen seine Chancen in so einem Fall aus? (Nach und nach kam auch heraus (Therapie), das er dem Kind gegenüber gewalttätig war- wenn ich nicht da war).
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
Ich bekam das alleinige Sorgerecht, Besuchsrecht für meinen Ex fand alle 2 Wochen an einem Tag statt (ohne Übernachtung! Anordnung vom Gericht)- anfangs begleiteter Umgang vom Jugendamt- später Übergaben bei meinen Freunden, damit ich ihm nicht begegnen muss. Er kam nicht zu den Umgängen, brachte das Kind zu spät dorthin und er fuhr alkoholisiert mit dem Kind Auto ect. Zum Eklat kam es, als er seine Ex-Freundin vor den Augen unserer Tochter schlug (d.h. sie bekam alles NOCHMAL mit)- war sehr heftig, die Polizei wurde von Nachbarn gerufen, Ex versuchte mit dem Kind zu fliehen- er wurde auf der Motorhaube des Autos von der Polizei gestellt und festgenommen (Tochter hat fast 1 Jahr Alpträume gehabt & Therapie). Ich ging zum Jugendamt, teilte das mit und vereinbarte, das ich erst wieder einem Umgang zustimmen würde, wenn er ein Antiagressionstraining oder eine Therapie macht. So, das ist nun 3 Jahre her. Gemacht hat er nichts, ausser uns immer wieder zu stalken. Er telefoniert ca. 3 Mal im Monat mit dem Kind (Prepaidhandy). Wenn er es nicht vergisst. Nun war er aber beim Jugendamt, weil er sein Kind sehen will. Die sagten ihm, das Sie ihm nicht helfen können- er könnte aber zum Gericht gehen und das einklagen. Da er dort hohe Schulden hat und deshalb zur Zeit mit einem Fuß im Gefängnis steht, scheut er sich noch davor. Meine Frage ist nun, wie sehen seine Chancen in so einem Fall aus? (Nach und nach kam auch heraus (Therapie), das er dem Kind gegenüber gewalttätig war- wenn ich nicht da war).
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.