Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Umgang übers Jugendamt

R

Roza

Gast
Hallo
Es liegt folgendes Problem vor
Mein 2 jähriger Sohn wurde als Pflegekind zu meiner Schwester gegeben er lebt jetzt schon 1 Jahr da und ich habe erst seid November letzten Jahres Umgang mit ihm , 1 Stunde im Monat in einer Einrichtung des JA meine Schwester und eine Jugendamt Mitarbeiterin sind auch dabei.
Ich wollte gerne mehr Stunden und auch mehrmals im Monat meinen Sohn sehen um der Entfremdung entgegen zu wirken darauf hin habe ich einen Anwalt eingeschaltet der das JA mit der Bitte Kontaktierte ,er bekam nach 2 Woche eine Antwort das die Termine positiv ausgefallen sind und es nur die Möglichkeit gäbe es auf 2 Stunden im Monat zu verlängern , mein Anwalt hatt darauf hin einen Antrag zum Gericht gestellt weil er der Meinung ist das es nach dem Rechtssystem mehr sein müsten.
Als das Jugendamt dann erfahren hatte das ich vor Gericht gehen möchte schickten sie eine Stellungnahme zum Familiengericht in der Stand das Mein Sohn bei unserem letzten Treffen Angst gehabt hätte und verunsichert war das Jugendamt hatte gelogen den eigentlich hatte er geweint das er schon gehen müsste und wir nicht weiter spielen können.
BeimFamiliengericht am Anfang diesen Monats kam dann raus das der Umgang erstmal auf 2 Stunden verlängert wird.
das Jugendamt hatte in Vergangenheit schon öfters gelogen und das Verhältnis zu meiner Schwester ist auch sehr schlecht es kommt mir so vor als ob sie bei Kaffee zusammen sitzen und sich diese lügen ausdecken,
Ich habe also jetzt am 25. Einen neuen Termin mit meinem Sohn für 2 Stunden und habe Angst das danach wieder lügen entstehen , ich habe beim Familiengericht meine Bitte geäußert eine neutrale Person dazu zuholen damit nicht wieder lügen entstehen die Richterin meinte das es nicht nötig wäre , die Richterin und das JA halten und gewisser Weise zusammen das hab ich auch schon verstanden.
meine Frage daher gibt es dennoch einen weg einen Zeugen mitzubringen der bestätigt das alles Positiv verläuft ?
 
G

Gelöscht 69940

Gast
Nein du kannst niemanden mitbringen, ausser es wird vom Umgangspfleger erlaubt. Aber du kannst über ein Familienpsychologisches Gutachten nachweisen, dass es gut und positiv fürs Kind ist wenn ihr Kontakt habt. Das muss dein Anwalt beantragen.
 

Knirsch

Aktives Mitglied
Vielleicht war gleich vor Gericht noch mehr rausschlagen zu wollen, taktisch nicht klug. Wenn Jugendamt und Schwester wirklich so dicke sind, kann es hier auch darum gehen, dass das deiner Schwester zu schnell geht.
Ich verstehe, dass du das möchtest, aber dein Sohn hat nun deine Schwester als Bezugsperson und sie hat sich anscheinend gut um das Kind gekümmert (? oder vielleicht nicht und das steht nicht hier?). Anhand von einer Stunde im Monat kannst du schwer abschätzen, wie es deinem Sohn damit geht, das muss mit Lügen nichts zu tun haben. Es kann zB sein, dass dein Sohn, wie du selbst schreibst, bei den Treffen so schwer Abschied nehmen kann und nachher so bitterlich weint und unleidlich ist, dass deine Schwester es als Zumutung empfindet, dass du ihn von jetzt auf gleich viel mehr sehen sollst. Sie muss ihn ja nach so einem Treffen abfangen und ihm verständlich machen, wieso er dich so selten sieht. Und man weiß ja nicht, was dazu geführt hat, dass er bei deiner Schwester ist. Vielleicht will sie ihn einfach beschützen oder sie hat ihn sehr lieb gewonnen und will ihn nicht verlieren. Zwei Stunden ist mal mehr als eine Stunde und vielleicht wollte sie einfach sehen, wie sich das auswirkt und dann wäre noch mehr drinnen gewesen, dann kam die Gerichtssache und alle haben Panik bekommen.
Kann natürlich sein, dass das alles Blödsinn ist, aber ohne mehr Information zu haben, klingt es, als wolle man deinen Sohn einfach schützen. Vielleicht nicht vor dir als Person, sondern vor der Aufregung und der Unsicherheit, die das alles mit sich bringt. Nimm die zwei Stunden an, entschuldige dich, dass es so gelaufen ist und wenn es gut geht, frag einfach noch einmal, ob man nicht länger oder öfter machen kann. Dann bleibt immer noch der Anwalt.
Manchmal muss man gute Miene machen, auch wenn es unfair erscheint, damit man sein Kind öfter sieht.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben