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Überstunden

Hallo zusammen,

diesmal betrifft es mich nicht direkt allerdings ist mir die Sache wichtig daher schreibe ich mal hier.

Also es geht um meine beste Freundin. Diese Arbeitet in einem Unternehmen und macht dort ständig überstunden d.h. in der REGEL ist sie PRO Tag min. 1 h länger da. Das Problem ist das sie kein Ausgleich bekommt. Abbummeln ist nicht und ausgezahlt werden diese auch nicht. Am Ende des Jahres wird alles auf Null gestellt und die Überstunden sind einfach gestrichen worden was 2010 bei ihr bedeutete ca. 100 h umsonst gearbeitet.

Ist dieses Rechtens ?

Mit freundlichen Grüßen
Blade
 
Hallo BladeTheVampire,

schau mal hier: Überstunden. Hier findest du was du suchst.

dear_reader

Aktives Mitglied
Ich kenne es so, dass das nicht rechtens ist - allerdings gibt es auch Firmen, in denen es üblich ist, 15 min. vorher da zu sein und auch schon so Kasse einzuzählen usw. und nach Feierabend, Geschäftsschluß 20 Uhr dann der Kassenabschluss gemacht wird. Was bei mir der Fall war. Diese oft 30. min. (oder mehr insgesamt) wurden ausdrücklich nicht bezahlt, aber man "durfte" sie während der Arbeitszeit zusätzlich zu den "normalen" Pausenzeiten "aufbrauchen". Ihr könnt euch natürlich denken, dass es dazu aber oft nicht kommt!
Das ist ein Unding!
Für seine Arbeit soll man bezahlt werden, man schenkt das dem Arbeitgeber ja nicht einfach so!!
 

frankys2907

Aktives Mitglied
Hat sie einen Arbeitsvertrag nach Tarif?
Nein es ist nicht rechtens.
Entweder zurückfeiern oder ausbezahlen.
Sie kann dagegen klagen und wird mit sicherheit recht bekommen.
 
Das ist das was ich gerade überlege...

Ihr wirklich ans Herz zulegen :

1. Keine Überstunden mehr zu machen (wahrscheinlich hat sie dann bald die Kündigung)

2. einen Anwalt aufzusuchen wegen den Stunden aus 2010

Sie will eh weg von dort.
 
J

john-2

Gast
Hallo,

soweit im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung nichts anderes geregelt ist (z. B. Gleitzeit), greifen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes:

Danach darf die werktägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Der Arbeitnehmer kann jedoch bis zu maximal 10 Stunden täglich beschäftigt werden, wenn die mehr gearbeitete Zeit innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Kalenderwochen wieder ausgeglichen wird, so dass durchschnittlich wieder ein 8-Stunden-Tag vorliegt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit, die über die 8-Std-Grenze hinausgeht, aufzuzeichnen.

Da die Woche 6 Werktage hat, beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit grundsätzlich 48 Stunden.

Wenn der Arbeitgeber am Jahresende 100 Überstunden auszahlen soll, müssen entsprechende Regleungen getroffen sein, sonst kann er sich u. U. strafbar machen.

Viele Grüße

John
.

PS: Einfacher wird es, wenn laut Arbeitsvertrag nur 6 Stunden täglich gearbeitet wird. Dann ist es kein Problem, bis zu 2 Überstunden pro Tag auszuzahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfacher wird es, wenn laut Arbeitsvertrag nur 6 Stunden täglich gearbeitet wird. Dann ist es kein Problem, bis zu 2 Überstunden pro Tag auszuzahlen.
Weiss an dieser Stelle zufällig jemand wie das ist, wenn man bei einem 400€-Job eine Wochenarbeitszeit von 16 Stunden hat und keine festen Zeiten in dem Sinne gegeben sind? (jede Woche Neueinteilung, Lebensmittelgroßmarkt eben) Weil ich habe bei drei Tagen die ich in der Woche gearbeitet habe, an jedem locker jedesmal 3, 4 Überstunden machen dürfen ohne das mir diese vergütet worden (im Gegenteil, wurde noch angemotzt, das ich zu langsam wäre und dazu, das ich schon jedesmal eine Stunde vorher hätte anfangen sollen -.-). Also wenn ich um 16.00 Uhr anfing mit arbeiten bin ich sehr oft locker erst Mitternacht oder später heimgekommen. Ist so etwas denn rechtens?
 
J

john-2

Gast
Nein, aber wenn der Betrieb Dir die Überstunden ausbezahlt, ist es kein 400€-Job mehr und Du wirst sozialversicherungspflichtig.

Viele Grüße

John
.
 

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