Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

übergangsrente nach dem tod auf falsches konto

G

Gast

Gast
Hallo,

Die 3 monatige übergangsrente meiner Mutter wurde auf das Konto meines Verstorbenen Vaters Überwiesen!

die Nachricht kam heute von der rentenstelle der post!

da dieses Konto aber schon einige Wochen wegen dem Tod meines vaters gesperrt ist,und nur auf meinem vater eingetragen war, würde ich gerne wissen was mit dem Geld geschieht..

Darf die Bank das Geld überhaupt annehmen wenn die rente auf meine mutters namen läuft?

auf das Konto haben wir leider keinen zugriff mehr!!
 
C

chrismas

Gast
Die Bank muss es nicht kontrollieren, sondern der, der das Geld überweist, daher musst sich deine Mutter an die entsprechende Rentenversicherung wenden und um Klärung bitten.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, Gast,

als erstes würde mich interessieren, ob es eine Regelung seitens Deiner Mutter gibt, die ihr zustehenden Zahlungen auf das Konto des inzwischen verstorbenen Vaters zu überweisen. Ist das so? Hat Deine Mutter der Rentenstelle das Konto des Vaters angegeben?

Bei Nein:
Wenn es keine Verfügung Deiner Mutter gibt, in der die Kontoverbindung des Vaters enthalten ist, so ist der Rentenzahler zur Zahlung auf das richtige Konto Deiner Mutter verpflichtet. Wenn er die Kontoverbindung Deiner Mutter nicht kennt, kann er nicht einfach ein ihm bekanntes anderes Konto nehmen. Somit liegt in so einem Fall die Verantwortung für die Problemlösung bei der Rentenstelle. Die Rente ist erst dann als gezahlt anzusehen, wenn die Rente den Rentenempfänger erreicht bzw. auf ein Konto geht, welches vom Rentenbegünstigten angegeben wurde.

Auch würde ich mich dagegen wehren, wenn die Rentenstelle erst die falsch geflossenen Beträge zurückholen will, bevor sie diese auf das richtige Konto leitet. So eine Rückholaktion kann viele Wochen dauern und ggf. kann sich das Bankinstitut auch dagegen wehren, von sich aus ohne weitere Rechtsgrundlage die geflossenen Beträge einfach wieder abzubuchen.

Bei Ja
In dem Fall hat die Rentenstelle ordnungsgemäß gezahlt. Ich würde mich ggf. mit dem Amtsgericht oder einem Notar in Verbindung setzen, um als (Mit-) Erbe Zugriff auf das Konto zu erhalten.

So sehe ich das.

LG, Nordrheiner
 
P

Phelia

Gast
Wenn Deine Mutter Übergangsrente bekommt, dann ist sie erbberechtigt und mit Erbschein hat sie dann auch Zugriff auf das Konto. So war es jedenfalls bei meiner Schwiegermutter. Das Konto war gesperrt und nachdem der ERbschein vorgelegt wurde konnte meine Schwiegermutter an das Guthaben. Bei Ihr wurde die Übergangsrente auch auf das Konto des Mannes überwiesen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben