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Überbuchung des Hotels, kann ich Geld wieder vom Reiseveranstalter zurückfordern?

Bummia

Neues Mitglied
Hallo Ihr alle, :)

ich hätte hier im Forum eine Frage an Euch. Hoffe, Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

Ich war vor einigen Tagen mit meiner Tochter zu einem Kurzurlaub in London.

Habe letztes Jahr den Hin- und Rückflug gebucht, die auch problemlos waren.

Über ein hiesiges bekanntes Reisebüro buchte ich ein Doppelzimmer über N. Reisen; ein familiengeführtes Zwei-Sterne-Hotel in London, Nähe Kensington. Als ich mit meiner Tochter in London ankam und nach langem Suchen das Hotel endlich fand, wurde mit an der Hotelrezeption gesagt, dass ich mit meiner Tochter in ein anderes Hotel müsste. Was genau vorgefallen war, ist mir bis heute nicht ganz klar. Uns wurde alles in Englisch erklärt, das Hotel hätte Probleme und ich bekäme das Zimmer nicht. Ich bekam einen Zettel in die Hand gedrückt mit der Adresse des neuen Hotels, dort würde ich ein Zimmer bekommen. Nun mussten wir beide mit dem Gepäck wieder gehen und fanden das Hotel erst nach einer Stunde Suchens. Das Hotel hatte zwar auch zwei Sterne (ob es stimmte, ich weiß nicht), aber das Zimmer war schmutzig, der Müll vom Vorgänger war noch im Zimmer, das Bad nicht richtig gereinigt, dreckige Zahnputzbecher etc. Der Lift war defekt und irgendwie nicht ganz geheuer. Das Frühstück war sehr schlecht, es gab nur eine billige Wurst und Käse, ein klein wenig Marmelade, Limonade als Orangensaft, verbrannten Toast etc.. Nun meine Frage, kann ich das beim Reiseveranstalter geltend machen. Bekomme ich eventuell etwas von meinen Geld zurück. Wer kann mir helfen? Schreibe ich zuerst an den Reiseveranstalter und liste die ganzen Unannehmlichkeiten auf (habe auch einige Fotos gemacht)? Wie gehe ich bei solchen Problemen vor?

Ich würde mich freuen, wenn mir hier Jemand weiterhelfen könnte.

Ich bedanke mich jetzt schon sehr herzlichen.

Viele Grüße
von
Simone



 

belantine

Aktives Mitglied
Habt ihr Flug und Hotel getrennt gebucht oder als Pauschalpaket? denn nur wenn es eine Pauschalreise kannst du dich auf 651BGB beziehen. Wenn du dir nicht sicher bist, was es war: Gesamtpreis oder zwei einzelne Preise? Sicherungsschein?

Im Prinzip sieht es schlecht für dich aus, weil du zwar Fotos hast, aber den Mangel (dreckiges Zimmer) anscheinend nicht der Reiseleitung gemeldet hast. Möglicherweise erstatten sie aber aus Kulanzgründen einen kleineren Betrag ohne rechtliche Verpflichtungen in Form eines Gutscheins, den du dann bei der nächsten Reise einlösen kannst.

Liebe Grüße

Belantine
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Hallo Simone,

es ist immer ärgerlich, wenn sich um Urlaub Mängel heruasstellen. Wenn die Leistungen Deines Reiseveranstalters nicht den gebuchten und in Deinem Reisevertrag zugesicherten Leistungen entsprechen, musst Du vor Ort auf Abhilfe bzw. Nachbesserung dringen. Damit hat der Reiseveranstalter die Gelegenheit, dass seine Leistungen ordnungsgemäß für Euch erbracht werden und die angezeigten Reisemängel unverzüglich beseitigt werden. Erfolgt darauf dann keine Abhilfe innerhalb einer von Euch festgesetzten Frist, dann kann man selbst Abhilfe schaffen, aber auch da gibt es Grenzen, was jetzt ein anderes Hotel betreffen würde oder gar den Abbruch der Reise .... Ob man allerdings im Nachhinein jetzt von zu Hause aus noch Forderungen durchsetzen kann, bin ich mir nicht sicher.
Was das Frühstück angeht, habt ihr ein kontinentales gebucht und gehabt? Das ist meistens recht bescheiden ... Allerdings muss auch dabei der Toast nicht angebrannt sein ...

Wir waren im Oktober in New York, hatten dort auch ein Zimmer mit Frühstück gebucht. Das sollte es in der Lobby geben. Wir am nächsten Morgen geschniegelt und gebügelt, geschminkt natürlich zum Frühstück ... in der Erwartung eines amerikanischen Frühstücks ... was da so heißt: Pancakes, Waffeln, Bratkartoffeln, Schinken, Eier, Marmelade usw. Die Lobby war schon recht gut gefüllt, wir dachten noch, eine Reisegruppe kommt an oder reist ab ... Wir suchten den Frühstücksraum ... Das Hotel an sich sehr schön, mit großen Leuchtern, Spiegeln, Gold, Stuck ... und auch mittlere Kategorie ... Dann schnallten wir es: in der einen Ecke stand ein Tischchen, darauf 3 Thermos-Pumpkannen mit Kaffee, daneben Orangensaft und Wasser, wer Tee wollte und 3 Körbe voller Muffins ... Jawohl, das war unser Frühstück. Mir entgleisten sämtliche Gesichtszüge ... auf einen Hamsterschiss in Papier und einen Kaffee im Pappbecher hatte ich ja nun gar keine Lust ... Wir belasen uns auch nochmal, und stellten fest, dieses Hotel hatten wir gebucht mit einem Basis-Frühstück ...
Die nächsten Tage gingen wir gleich gar nicht mehr runter, holten uns Kaffee und Muffins aufs Zimmer und frühstückten dann später unterwegs ... So kanns auch manchmal sein ...

Na, jedenfalls viel Glück für Dich
von Eisherz
 

gummibärchen

Neues Mitglied
Hy zusammen!

Ich weiss, das Thema ist schon etwas älter aber immer wieder aktuell. Deshalb möchte ich auch kurz was dazu sagen.

Ich bin aus der Schweiz, daher weiss ich nicht wie bei euch das in Deutschland so abläuft. Bei uns ist das so, wenn eine Reise über einen Veranstalter (in deinem Fall N. Reisen) gebucht wurde und nicht direkt beim Hotel oder so, dann würde ich immer versuchen eine Reklamation einzureichen. Da du in einem Reisebüro gebucht hast, kannst du auch beim Reisebüro bzw. bei deinem Berater vorsprechen und er verfasst eine Reklamation an den Reiseveranstalter und schickt allenfalls sogar noch Fotos mit (sofern vorhanden). Auch wenn gesetzlich evtl. eine Rückerstattung oder ein Entgegenkommen des Preises nicht festgehalten ist, ist es immer auch eine gute Möglichkeit, auf die Kulanz des Reiseveranstalters zu hoffen.
Ich arbeite selbst in einem Reisebüro und weiss, wovon ich rede.

Beispiel: Vor kurzem hatte eine Familie bei uns eine Reise nach Mallorca gebucht (Flug & Hotel getrennt, nicht pauschal). Und das Hotel war alles andere als günstig. Mit dem Flug war alles ok, bis auf etwas Verspätung was aber leider immer möglich ist. Leider war das Hotel nicht so, wie es sich der Kunde vorgestellt hatte. Und natürlich auch nicht so, wie von uns gedacht (aber schliesslich können wir Reiseberater auch nicht jedes Hotel der Welt kennen). Jedenfalls kam der Kunde zurück und war dermassen enttäuscht, was ich auch sehr gut verstehen konnte. Er hat mir eine Auflistung der Mängel gegeben (Sauberkeit war die kleinste Beanstandung) und dazu einen USB-Stick mit über 60 Fotos diverser Schandflecken. Die Mängel habe ich als Reklamationsschreiben ans den Reiseveranstalter geschickt, bei dem wir das Hotel gebucht hatten, zusammen mit dem USB-Stick. Es dauerte zwar eine Weile und ich musste mehrmals intervenieren, doch schlussendlich bekam der Kunde fast 30% vom Hotelpreis für die ganze Familie rückerstattet (ca. EUR 1400.-).

Wie gesagt, ich weiss nicht, ob das in Deutschland auch funktionieren kann, aber wir haben immer wieder gute Erfahrungen (natürlich kanns auch mal sein, das nichts geht).
Aber am besten ist immer noch, direkt vor Ort die Reiseleitung zu kontaktieren oder (sofern das nicht möglich ist) den Reiseveranstalter in der Schweiz bzw. natürlich in Deutschland und sofort reklamieren.

Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.
 

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