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Trotz Privat Insolvenz, Geschäftskonto auf eigenen Namen nehmen?

Nastra

Mitglied
Hey;
Habe damal so eine frage!
Mein Berater meinte sollte so lassen wie ist u das Konto nicht ändern u alles auf jemand anderes laufen lassen.
Da wenn ich alles auf eigenen Namen mache Probleme bekomme, bin her läuft auch alles gut. Nur da mein Geschäftspartner wohl bald selber probs hat, bin ich skeptisch geworden. U mein Berater traue ich ehrlich selber nicht mehr so ganz, da er für uns beide zuständig ist. U mit vertrauen habe ich es nicht, einfach zu oft belogen worden.
Jetzt will ich am liebsten da ich eh, mehr machen kann. Das ganze ohne die beiden Umschreiben.
Um schnellen klar Text zumachen, brauch von keinem Unterschrift kann das alles so machen, da ich die alleinige komplette vollmacht habe.
Nur bevor ich jetzt hin u her schreibe in Finaz Foren, o mich kostenpflichtig Beraten lassen, wollte ich erstmal hier nachfragen.
Habe privat Insolvenz mit 40000€ minus, wenn jetzt das Geschäftskonto, auf neue Bank gehen lasse. Könnte da was passieren, o müsste ich mit gewissen % Verlust Satz Rechnen. Was von der Privatinsolvenz aufs Geschäftskonto eingerechnet wird.
 
G

Gast

Gast
Das läuft doch deswegen unter einem andern Namen um zu verschleiern, dass du Geld hast. War diese Konstellation denn schon so zum Zeitpunkt der Eröffnung der Privatinsolvenz?

Du machst das doch um Restschuldbefreiung später zu kriegen? Wenn du da am Anfang schon beschissen hast, dann wird das nichts werden.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo auch,
so leicht ist eine Empfehlung nicht zu geben.
Zunächst klingt es gut, zukünftige Geschäfte über ein Kto abzuwickeln, zu dem Dein Geschäftspartner keinen Zugriff hat. Somit kann dieses Kto nicht in seine (zukünftige?) Insolvenz einbezogen werden.
Das ist doch der Sinn des neuen Kontos?

Wichtig erscheint mir, dass zukünftige Geschäfte mit Deinem Partner und dem bisherigen gemeinsamen Geschäft nichts zu tun haben. Andernfalls - wenn eine Herleitung gezogen werden kann - wenn sogar Gläubiger Deines Partners dadurch Nachteile erleiden können, drohen rechtliche Nachteile, die im schlechtesten Fall bis zur Betrugsanklage gehen können... und wenn das, was Du jetzt zu tun beabsichtigst, nicht wasserdicht ist, wird es doch in die Insolvenz Deines Partners einbezogen werden können.

So ist z.B. zu prüfen, inwieweit bisher gemeinsame Gerätschaften oder Personal weiterhin für die zukünftigen Geschäfte genutzt werden. Auch daraus kann eine Herleitung gezogen werden.

Gute Beratung unter Offenlegung aller Details (alte Geschäfte - neue Geschäfte) ist sehr sinnvoll.

LG; Nordrheiner
 

Nastra

Mitglied
Habe ich mir schon fast Gedacht, das gute seine Offenlegung ist nicht Amtlich. Weis aber bei durchschau auf seiner Finanzen, wie egal. U durch komische Finanz Änderungs Pläne von meinem Berater, den er auch gut kennt, das da was nicht passt.
Werde dann doch lieber zu einem Berater gehen, u das alles sehr schnell ändern auf eigenes Konto, u dies bisschen Umstrukturieren, da ich denke, das er seine Schulden mit dem Geschäftskonto, tilgen will.
U das ne ganz misse Masche ist dann, aber in dem Sinne machtlos währe im ersten Moment, u gegen ihn eine klage machen müsste, wegen Verheimlichung, von Finanz Unterschlagung, nur das Geld würde ich trotzdem nicht sehen, u es mich im ersten Moment ruthenieren würde.
Werde Montag zu Anwalt gehen, u zu einem anderen Berater, von jemand den ich kenne, u es änderen sofort, u Sperrung für alles machen.
Danke für den Tipp.
 
G

Gelöscht 47471

Gast
wenn Du Privatinsolvenz angemeldet hast, dann hast Du auch einen Insolvenzverwalter.
Diesen solltest Du kontaktieren und mit ihm über Dein Vorhaben sprechen.

Normaler Weise bist Du, wenn Du Privatinsolvenz angemeldet hast dementsprechend bei der Schufa und anderen Unternehmen gelistet welche die Bonität von Menschen und Firmen prüfen und wirst vermutlich kein normales Konto eröffnen können, außer einem Guthabenkonto zu festgelegten Konditionen
 

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