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Trennung/ Kündigung/ Hartz 4?

kraeiouss

Aktives Mitglied
Eventualitäten, die das Wohl ihrer Kinder betrifft, sind anmaßend und indiskutabel. Die TE fragt hier nach Hilfe und nicht nach Bedenken von Usern, die ihre Situation nicht kennen.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird womöglich keine sooo große richterliche Sache sein, bei einer Entfernung von 35 km. Dem Vater werden auch keine Kinder weggenommen, da er rechtmäßig die Gelegenheit zum Besuchsrecht hat.

Ich sehe hier auch nichts Sonderbares in diesem Thread, sondern lediglich eine Bitte zur Hilfe für eine Lebenssituation, die die TE für ihr zukünftiges Familienleben gut meistern will. Hilfe wäre angebracht und keine Mutmaßungen über ihr Vorhaben. Eine Mutter bedenkt und regelt vieles, bevor so ein Schritt gegangen wird. So kann es auch bei der TE sein. Wie es dann wirklich ist, tut hier auch nichts zur Sache, denn die TE fragte nach Hilfe in dieser konkreten Situation. Und hier ist ein Hilferuf-Forum.
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Was die Rechtsberatung kostet , sagt der betreffende Anwalt der TE schon , keine Sorge.

Tatsache ist jedoch das rechtsverbindliche Aussagen nur von Anwälten getroffen werden dürfen. Deshalb wird ihr auch die Frauenberatungstelle raten, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Was das Aufenthaltsbestimmungsrecht angeht , sowie das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht, hat sich einiges geändert, deshalb kann man ohne genaue Infos nichts dazu sagen. Es könnte ja auch sein, das die Te sich einvernehmlich mit dem Partner einigt. Aber auch das sollte rechtlich gesehen korrekt festgehalten werden.

Solange die Te nicht faktisch Infos liefert, ist es das sinnvollste ihr zu raten, sich über die Rechtslage zu informieren. Bei einem rechtsverbindlich korrektem Handeln ihrerseits, ist zumindest nicht die Möglichkeit gegeben, das sie widerrechtlich handelt.
 

Rhenus

Urgestein
Was die Rechtsberatung kostet , sagt der betreffende Anwalt der TE schon , keine Sorge.

Aber darum geht es nicht, es ging um deine falsche Summe!

Tatsache ist jedoch das rechtsverbindliche Aussagen nur von Anwälten getroffen werden dürfen. Deshalb wird ihr auch die Frauenberatungstelle raten, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Nein, rechtsverbindliche Aussagen darf jeder machen. ;)
Hat auch schon jeder gemacht, sofern er z.B. Unterschriften geleistet hat. Oder ein Bonbon gekauft hat... Oder eine Verwaltung einen Bescheid erlassen hat.:)

Du verwechselst das mit Rechtauskünften. Die jedoch selten eine "Rechtsverbindlichkeit" beinhalten.
Diese sind jedoch unter den Vorgaben von anerkannten Organisationen, sofern sie kein Geld dafür nehmen, erlaubt.
Sonst dürften der DGB, Sozialarbeiter oder der VdK nicht beraten und vor Gericht vertreten...
Auf den unteren Ebenen sind das i.d.R. keine Juristen.
Und woher weißt du, dass in den Beratungsstellen kein Jurist tätig ist?

Was das Aufenthaltsbestimmungsrecht angeht , sowie das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht, hat sich einiges geändert, deshalb kann man ohne genaue Infos nichts dazu sagen. Es könnte ja auch sein, das die Te sich einvernehmlich mit dem Partner einigt. Aber auch das sollte rechtlich gesehen korrekt festgehalten werden.

Ja sein kann alles... Ist nur nicht Thema!

Solange die Te nicht faktisch Infos liefert, ist es das sinnvollste ihr zu raten, sich über die Rechtslage zu informieren.

Sie hat den Fakt doch genannt, sie will sich vom Partner trennen, zu ihren Verwandten ziehen und dafür die Arbeit kündigen.
Was brauchst du mehr?
Was brauchen wir mehr?
Willst du denn Rechtsberatung geben? ;) :)

Bei einem rechtsverbindlich korrektem Handeln ihrerseits, ist zumindest nicht die Möglichkeit gegeben, das sie widerrechtlich handelt.
Schöner Satz, doch wie ist er zu verstehen?
Was verstehst du darunter?
Und setzt nicht die Wortwahl "rechtsverbindlich" auch korrekt voraus?
Wenn etwas Rechtverbindliches unkorrekt ist, ist es doch dann eben "nicht rechtverbindlich". Oder?

Und wenn ich nur 50 Eurocent für jeden falschen Rat oder fruchtlosen Beratung, von einem Anwalt begangen, bekäme... dann wäre ich sehr reich.
Womit ich nicht die allgemeine Qualität einer Rechtberatung infrage stelle.
Nein, es ist vielmehr so, dass nachfolgende Handlungen, z.B. die eines Amtes, sich konträr zu den gemachten Aussagen in einer Rechtberatung, verhalten können.

Denn, ob ein Rat klug und rechtmäßig ist, entscheidet der Ausgang eines Vorganges/Verfahrens... :)

Wenn du einen Hartz Sachbearbeiter bekommst, der das nicht anerkennt, gehst du durch die Instanzen. Daher ist es notwendig auf den Einzelfall bezogen und nicht hier, sich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten zu lassen.
Denn ohne Hartz, wenn ich das richtig verstehe, wird es nicht ausgehen.
Sei es bei ihr, beim Partner oder beiden.
 

Portion Control

Urgestein
Eventualitäten, die das Wohl ihrer Kinder betrifft, sind anmaßend und indiskutabel. Die TE fragt hier nach Hilfe und nicht nach Bedenken von Usern, die ihre Situation nicht kennen.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird womöglich keine sooo große richterliche Sache sein, bei einer Entfernung von 35 km. Dem Vater werden auch keine Kinder weggenommen, da er rechtmäßig die Gelegenheit zum Besuchsrecht hat.

Bei so ziemlich jedem persönlichen Problem werden Eventualitäten und Mutmaßungen von usern angestellt. Insbesondere dann, wenn ein Themenstarter die Situation im Eröffnungsbeitrag nicht ausführlich schildert.

Und was bitte hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit der Entfernung zu tun? Zudem ging es darum das Kinder nicht einfach mal mitgenommen werden können, ohne das wichtige Schritte bezüglich der Kinder im Vorfeld geklärt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rhenus

Urgestein
Klar jeder Quacksalber kann rechtsberatend tätig werden .

So steht es im Gesetz.

RDG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Daher rate ich der TE zu einem Rechtsanwalt zu gehen um sich dort rechtsverbindlich beraten zu lassen.

Den Begriff "Rechtsverbindlichkeit" muß ich Dir sicher nicht erklären oder ?

Duden | rechts*ver*bind*lich | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition

Was soll also das komische Gerede ?
Du, das ist nicht böse gemeint, rechtsverbindlich heißt bindend und ein Anwalt kann dich nicht "bindend" beraten. Er kann lediglich seine Sicht und sein Verständnis des Rechts darlegen.
Es gibt weder eine Garantie auf Richtigkeit seiner Auskunft, noch Einigkeit in vielen Fällen, wie ein Antwort lauten soll.
Der Gegenanwalt, das ist dir doch verständlich, wird zudem immer anderer Ansicht sein.

Ja und der Duden ist wohl nicht das richtige Buch Rechtbegrifflichkeiten zu finden.
 
S

seele28

Gast
Viele hier überlesen anscheinend einen wichtigen Teil des Beitrags von der Te:

Ich habe mich dazu entschieden mich von meinem Mann zu trennen. Die Kinder und ich leiden schon lange in dieser " Familie ". Jetzt habe ich den Mut mich zu wehren, zu gehen und mir /uns das nicht länger anzutun.
Da steht es doch schwarz auf weiß. Die Kinder, sowie die Mutter leiden in der Familie. Das ist ein wichtiger Grund, erst recht für die Kinder, vom Mann/Vater sich zu trennen und Abstand zu gewinnen. Vielleicht wollte die Te nicht so offen schreiben? Auch wenn es um keine körperliche Gewalt geht, ist das kein Zustand mehr, wenn alle Leiden. Warum wird hier jetzt herumdiskutiert, ob es notwendig ist, soweit weg zu ziehen oder sogar ganz auszuziehen. Die Kinder alleine beim Mann lassen?? Das sie weiter dort leiden können? Tolle Idee. Sorry manchmal kann ich echt nur den Kopf schütteln. Der Vater ist nicht aus der Welt. Wenn es notwendig ist, kann eine Mutter mit ihren Kindern auch in ein Frauen/Mutterhaus und der Mann/Vater bekommt auch nicht die Adresse mitgeteilt.

Als erstes sollte der Schutz der Kinder, sowie der Mutter im Vordergrund stehen, da sind die Rechte vom Mann völlig irrelevant. Wenn er meint im Unrecht zu sein, kann er ja vors Familiengericht. Aber ich denke die Te wird so Klug sein und einen Anwalt schnellst möglichst einschalten. Wäre schön wenn die Te sich wieder melden könnte, damit sie sich auch rechtfertigen kann. Aber wahrscheinlich ist sie von den vielen Antworten hier abgeschreckt.
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Lieber Rhenus , beschwer Dich doch bitte beim Duden , wenn Du der Meinung bist , die dort hinterlegte Definition sei unzureichend.

Ich habe auch kein Interesse ,mit Dir darüber zu diskutieren, ob Anwälte rechtsverbindliche Aussagen treffen.

Es ist der TE in vollem Umfang geholfen, wenn sie sich rechtlich dahingehend beraten läßt, damit sie so planen kann , das sie sich nicht rechtswidrig verhält.

Grade was die Arge , den Arbeitgeber , die notwendige Unterstützung angeht, ist das sinnvoll, ganz zu schweigen, vom Jugendamt, dem Familiengericht , Unterhaltsrecht.

Erst wenn für die TE geklärt ist , wie die Rechtslage ist , kann sie die notwendigen Schritte gehen, ohne sie später rückgängig machen zu müssen.

Ich kann nur jeder Frau raten, sich von Männern zu trennen, die Leid verursachen und nicht bereit sind, das einzustellen..

Ich kann aber genauso auch nur jedem Mann raten, sich von Frauen zu trennen , die Leid verursachen. Grade wenn Kinder in einer durch Leid geschwängerten Situation, in ihrer freien Entfaltung beeinträchtigt werden, ist das für sie nicht zum Nachteil.

Da die Te die reifliche Überlegung im Vorfeld abgeschlossen hat und ihre Entscheidung feststeht, rate ich ihr nicht irgendwas zu kitten , sondern darauf zu achten, sich nicht rechtswidrig zu verhalten.
Die rechtsverbindlichen Infos dazu, bekommt sie bei einem Rechtsanwalt.
 

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