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Tochter möchte zum Vater ziehen!!!

L

Lunes

Gast
Immer wenn meine volljährige Tochter und ich hier Krach haben, sagt sie: ich ziehe zu meinem Vater. Da sie ja noch zur Schule geht, erhält sie von ihm Unterhalt. Wenn sie jetzt wirklich zu ihm ziehen sollte, müsste ich ja Unterhalt zahlen. Doch das kann ich ja nicht mit Harzt IV. Denke das mein Ex dann auch die Zahlung für die jüngere Tochter einstellen wird, für die er ja weniger bezahlt. Also bleibt dann noch eine Differenz die ich ihm schulden würde.
Vielleicht kann mir einer sagen, wie die ARGE das dann rechnen würde. Hätte meine jüngere Tochter damm immer noch Einkünfte an Unterhalt, obwohl sie dann nichts mehr erhält????:(
 
M

Monarose

Gast
Hallo,

ich hoffe doch mal, dass der Unterhalt für jedes Kind seperat berechnet und gezahlt wird. Ist nur dieser Aspekt problematisch für dich??? Wie fühlt sich die Ansage deiner Tochter unabhängig vom "Geldfaktor" für dich an?

Viele Grüße

Monarose
 

solo

Mitglied
Unterhalt Unterhalt Zahlung Differenz schulden[/quote]

uff... naja, wenn das Dein Problem ist??? Was machst Du eigentlich, wenn Deine Tochter ganz auszieht? Der Kindesunterhalt steht übrigens nicht Dir zu, sondern dem Kind. Ein eventueller Betreuungsunterhalt fällt dann auch weg, weil Du das Kind nicht mehr betreust.

Wenns Dir um das Geld geht, warum gehst Du nicht arbeiten???
 
M

march

Gast
Hallo,

immer langsam mit den jungen Pferden.

Sie wird keinen Betreuungsunterhalt bekommen, wenn ihre Tochter volljährig ist :D

Wenn es bisher so gelaufen ist, dass der Vater bar zahlte und sie Naturalunterhalt geleistet hat, stellt sich ihr gerechtfertigt die Frage, wie das dann sein wird, wenn die Tochter zum Vater zieht. Zumal sie von Hartz4 lebt.

Der Unterhalt wird stets getrennt berechnet und auch getrennt bezahlt. D.h. auch wenn die KM für die große Tochter nicht leistungsfähig ist, kann der KV im Gegenzug nun nicht einfach den Unterhalt für die jüngere Tochter einstellen. Zumal er da gar nichts bei Deinem Unterhalt für die Große mitzureden hat, denn durch ihre Volljährigkeit muss sie den Anspruch selbst vertreten.

Die Arge spätestens wird darauf dringen, dass der Unterhalt für die Jüngere weiter fließt.

Natürlich ist es besser, Dich von Behörden oder anderweitigen Zuwendungen unabhängig zu machen und arbeiten zu gehen. Auch hier das Angebot an Dich, wenn Du keine Arbeit findest oder nicht selbst analysieren kannst, woran das liegt, helfe ich Dir gerne. Schreib mir einfach eine PN.

Gruß
march
 
Zuletzt bearbeitet:
M

march

Gast
Ach, und beinahe hätte ich es vergessen:

Lass Dich von Deiner Tochter nicht erpressen. Wenn es ihr nicht passt zu Hause, dann soll sie doch zum Vater ziehen! Oder hast Du davor Angst und machst Dich deshalb erpressbar?

Mir hat geholfen:

Spiel es in Gedanken und mit Stift und Papier einmal durch, was wäre schlimm für Dich, was wäre positiv.

Schlimm: finanzielle Sorgen, Sehnsucht, Angst, das Kind zu verlieren

Gut: mehr Platz in der Wohnung, eine Sorge weniger, das ewige Gestreite hört auf, die Chance, aus der Distanz sich der Tochter wieder anzunähern

Du wirst sehen, schwarz auf weiß sieht alles halb so schlimm aus.
Und Du wirst Deine Tochter nicht verlieren, wenn Du sie gehen lässt, ganz im Gegenteil. Aber lass Dich nicht erpressen.

(Ich mach das auch gerade durch, aber mein Kind ist wesentlich jünger)

Du schaffst das!

Gruß
march
 

ithink

Aktives Mitglied
Grundsätzlich seid ihr in diesem Fall beide zu Unterhalt verpflichtet. Er müßte zahlen da das Kind noch minderjährig ist und zur Schule geht und du ebenso, da die Ältere auch noch zur Schule geht.

Falls der Unterhaltsvorschuss noch nicht ausgereizt ist (ich meine der Staat zahlt max. 4 Jahre) könnte dein Ex den beantragen und würde dann Geld vom Amt bekommen. Dieses Geld würde das Amt aber von dir zurückfordern.

Ansonsten läuft der Unterhalt den du zahlen müßtest, aber aufgrund von Harz4 nicht zahlen kannst, als Schulden auf, welche du, sobald du erwerbstätig bist, in Raten zurückzahlen kannst.

Die Unterhaltszahlungverpflichtung an die ältere Tochter erlischt mit dem Abschluß ihrer Ausbildung.
 

Sherlock Helga

Aktives Mitglied
Falls der Unterhaltsvorschuss noch nicht ausgereizt ist (ich meine der Staat zahlt max. 4 Jahre) könnte dein Ex den beantragen und würde dann Geld vom Amt bekommen. Dieses Geld würde das Amt aber von dir zurückfordern.
Unterhaltsvorschuss:

Max bis zur Vollendung 12. Lebensjahr und vorher max. 78 Monate
wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt wieder heiratet, fällt der unterhaltsvorschuss ganz weg: kein Anspruch mehr.


Die moralischen Anmerkungen an die TE könnte man sich mE nach sparen. hier wird nach dem Finanziellen gefragt, was auch legitim ist. Wenn die TE darüberhinaus keine Probleme/ Fragen mit/zu dem Auszug der Tochter hat, dann ist das ihre Sache und hier nicht zu bewerten, wie ich finde
 
C

Catherine

Gast
Wenn Deine große Tochter ausziehen würde, dann müsste das HartzIV-Geld neu berechnet werden.

Regelsatz für Dich
plus Zuschlag alleinerziehend

Regelsatz für Deine jüngere Tochter
abzüglich: Kindergeld und Unterhaltsvorschuss/Unterhalt.

Kindergeld wird extra ausbezahlt.

Ich kann mir schlecht vorstellen, dass Du dann Unterhalt für Deine große Tochter zahlen kannst. Ihr Beiden müsst ja auch von etwas leben. Mindesbehalt oder wie das heißt.

351,00 für Dich
126,00 Mehrbedarf
477,00 gesamt für Dich

281,00 für Tochter 15 Jahre
154,00 Kindergeld wird abgezogen
168,00 Unterhaltsvorschuss
-41,00 gesamt für Tochter

477,00
-41,00
436,00
+50,00 Heizung
+10,00 Warmwasseranteil
496,00 gesamt HartzIV

496,00
154,00 Kindergeld
168,00 Vorschuss/Unterhalt
818,00 Monat Gesamt

Geld für Miete hab ich weggelassen, weil es direkt an den Mieter geht.

Für zwei Personen - net viel, oder?
 

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