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Tochter der Freundin hält wochenlange Quarantäne wegen behinderten Mitbewohner, der keinen Corona-Test machen konnte, nicht aus. Was kann man tun?

N

Nina22

Gast
Huhu,

meine Freundin (alleinerziehend) wohnt mit ihrer Tochter und 3 anderen in einer WG.

Eine Mitbewohnerin hat sich infiziert. Alle Kontaktpersonen zu ihr sollen Abstand halten, auch untereinander, da sie ja ggf. infiziert sein könnten bzw. sich innerhalb der 2 Wochen infiziert haben könnten. Nun wohnt dort aber auch ein Mitbewohner mit einer psychischen Behinderung. Bei dieser musste er speziell Abläufe lernen und hat z.B. gelernt, nur in der Küche zu essen, damit sein Zimmer sauber bleibt. Darauf besteht er weiterhin. Das wäre so aufgrund seiner Behinderung wurde mir mal von seiner Betreuerin vom Betreuten Wohnen (Bezugsbetreuerin?) so mitgeteilt. Auch konnte er (der Mitbewohner) keinen Corona-Test machen, da er berührungsempfindlich ist. Vom Gesundheitsamt wurde das akzeptiert, allerdings muss er angegeben, wann er jemanden von uns im gleichen Raum getroffen hat. Und derjenige, den er getroffen hat, muss dann seit diesem Treffen wieder 2 Wochen in Quarantäne, da er ja ggf. ansteckend sein könnte. Durch den fehlenden Corona-Test sei es ja nicht möglich festzustellen, ob er sich infiziert hat. Da er sich immer lange in der Küche aufhält, trifft meine Freundin bzw. ihre Tochter ihn zwangsweise oft an. Und das Gesundheitsamt ruft ihn alle 2-3 Tage an, und fragt, wen er von uns getroffen hat. Aufgrund seiner Behinderung ist er sehr ehrlich. (Ach ja, seine Lügen würde man eh fast erkennen, da er immer lacht, wenn er was falsches behauptet ... So auch bei Bluffspielen. )
Insbesondere die Tochter hat schon Möbel und Türen kaputt gemacht, da sie die Quarantäne nicht mehr aushält. Zwei 1/2 Wochen sind insgesamt rum. Aber da wir ihn vor 2 Tagen zuletzt getroffen haben, müssen wir nun noch weitere 12 Tage in Quarantäne bleiben. Wie lange genau, wird uns noch mitgeteilt. Eine Mitarbeiterin meinte spätestens nach 5-6 Wochen sollte sich keiner mehr ansteckend sein. Auch Ihr Arbeitgeber macht Druck, dass sie endlich wieder kommen soll. Ebenfalls macht der Vermieter Druck, dass die Tochter endlich still sein soll und nicht so toben soll und hat schon eine Kündigung angedroht.

Das alles findet meine Freundin total belastet. Sie weiß einfach nicht mehr weiter. Ich weiß auch nicht, was ich ihr sagen soll. Von den Ämtern hieß es dann nur: "Tut mir leid, liegt an dem fehlenden Corona-Test Ihres Mitbewohners und seinen Verhaltensweisen"

Irgendwie eine Idee, welche Tipps ich meiner Freundin geben kann?
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Die tobende Tochter könnte mit aktuellem negativen Coronatest woanders untergebracht werden.
Wie alt ist sie denn und hat sie irgendeine Beeinträchtigung?
 
H

Honigbiene21

Gast
Also für mich liest es sich so, als würdet ihr alle etwas gegen die Behinderung des Mitbewohners haben, nur weil er sich nicht testen lassen will und ihr das ganze dann auf seine Behinderung abschiebt.

Warum akzeptiert man eigentlich im Gesundheitsamt, das er keinen Test machen lassen will? Jeder der sich einen Test unterziehen lassen muss, muss auch sich testen lassen. So jedenfalls habe ich das alles miterlebt bisher.


Wie wird denn getestet? MIt dem Stäbchen in der Nase oder mit so einem Gerät an der Stirn die Temperatur gemessen?
 
N

Nina22

Gast
Hey,

das "wir" ist falsch. Kam wohl daher, dass ich mit ihr dann auch telefoniert hat und sie oft "wir" (also Freundin+WG) sagte. War ja auch mitten in der Nacht.

Vom Gesundheitsamt des Kreises wurde es wohl so erklärt, dass Mitbewohner x, der sich nicht testen lassen könnte, ja noch ansteckend sein könnte. Sie wollen sicher gehen, dass wirklich niemand mehr aus der WG ansteckend sei, wenn die Quarantäne aufgehoben ist.

Also Quarantäne Tag 1-14 für alle. Mitbewohner X könnte noch an Tag 14 jemand anderen angesteckt haben. Aber auch umgekehrt wäre es der Fall gewesen. Auch Mitbewohner (ich nenn ihn mal C) C könnte X angesteckt haben.

Wenn Mitbewohner C den X (den behinderten Mitbewohner) an Tag 5 angesteckt haben könnte, wäre ja X ggf. noch bis zu Tag 19 anstecken. Wenn dies erst am Tag 14 wäre dann ja bis zum Tag 29 usw.

(Da X nicht nachgewiesen hat, dass er negativ ist, wird aus Sicherheitsgründen so gehandelt, dass davon ausgegangen, dass er positiv ist. Ihm wurde ein gesonderten Quarantänehotel empfohlen, aber er kann sich wegen seiner Behinderung nicht umgewöhnen. Da hat sich auch seine Betreuerin vom Betreuten Wohnen eingesetzt, dass er nicht irgendwo anders hin muss, da ihm Quarantäne und gleichzeitiger Ortswechsel nicht zuzumuten seien.)

Nun ja, der Mitbewohner X hat einen festen Sitzplatz am Küchentisch. Und um an den Kühlschrank oder den Herd (beides festinstalliert durch Vermieter) zu kommen, muss man erstmal an ihm vorbei und sich dann in seiner Nähe aufhalten. Und er braucht halt lange bzw. lässt sich viel Zeit bei Frühstück/Mittag- und Abendessen. Jeweils 1 Stunde sitzt er in der Küche.


Außerdem: Ein Arzt war bei ihr in der WG und wollte den Corona-Test bei ihm machen. Der Mitbewohner X hat es versucht. Aber bei der kleinsten Berührung gleich zurückgezuckt. Sowohl Nase als auch Rachen haben nicht geklappt. Eine ganze Stunde soll der Arzt es wohl versucht haben. (Er hat auch Probleme bei Zahnarztbesuche, die haben noch nie richtig geklappt oder auch mit dem Holzstäbchen beim HNO. Hatte ihn vor 5-6 Jahren mal zu Ärzten begleitet.)

Die Tochter der Freundin ist 7. Zu wem sollte sie? Die Freundin selbst hat eher wenig Kontakt außerhalb der WG. Ich bin hier oft mit meinem Freund zusammen. Somit dürfen wir keine weitere Person aufnehmen, da sich ja nur 2 Haushalte treffen dürfen. Ansonsten hätte sie noch ine Freundin in einer anderen Stadt, wo sich ja im privaten Raum ja nur 1 Haushalt + 1 Person treffen dürfen. Da sind z.B. die eigenen erwachsenen Kinder wichtiger, die mal zu Besuch kommen. Außerdem müsste dieser andere Haushalt ja dann auch in Quarantäne.
Der leibliche Vater der Tochter arbeitet in Australien. Er wäre zwar gerne gekommen, aber Problem ist, dass eine Rückkehr nach Australien wegen dortigen Einreisebschränkungen wieder problematisch sei.

Ach ja, und gegen Behinderte hat meine Freundin nichts,. Die Mitbewohner wohnen großteils schon seit 2014 zusammen. Wenn Problem mit der Behinderung gehabt hätte, hätten sie es dann wirklich 6+ Jahre ausgehalten?! Meiner Meinung nach nicht. Sie hatte wegen der Behinderung sonst nie Bedenken gehabt.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ich mache aktuell alle zwei Tage einen Test (Siemens Clinitest) , da muß der Stab nur 2 cm in die Nase. Ich halte es für ausgeschlossen, dass jemand dies nicht kann, wenn er sich ganz in Ruhe den Stab selbst einführen kann. Man muß ihn sich ja nicht gleich ganz ans Gehirn schieben.
 

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