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Titulierung einer Forderung trotz Ratenzahlungsvereinbarung?

Sissy73

Sehr aktives Mitglied
Vielen Dank für den Link... :) Nach Durchsicht des Textes ergeben sich daraus aber weitere Fragen die ich hier an dieser Stelle einfach mal in den Raum stellen möchte, ich verlange keine Beantwortung des Sachverhaltes, einfach mal meine Sichtweise dazu... :confused:





Das wäre doch (da ich meine Raten zuverlässig zahle) schon mal gar nicht rechtens nach meinem Rechtsempfinden. Selbst wenn ich den Mahnbescheid so hinnehme schließe dass doch einen Vollstreckungsbescheid aus wenn ich weiter meine Raten zahle... :mad:



Auch hier wieder: Alle Rechte auf Seiten des Antragsstellers solcher Sauereien. Hieße für mich dann ja doch ich müsste wohl oder übel quer durch Deutschland reisen. Auch diese Kosten hätte ich dann ja zu tragen, ich denke nicht, dass mir diese Auslagen jemand erstattet... :rolleyes:

Liebe Grüße


Chaky
Noch ist das ganze ja nicht in einem Klageverfahren. Dazu würde es sicherlich bei regelmässiger Zahlung so und so nicht kommen!

Klage könnte der Gläubiger zwar beim Gebrauch eines Rechtsmittels seitens des Schuldners einreichen-...doch das hiese auch, dass eine Klage erfolgsversprechend sein müsste.

Daher würde der Gläubiger sich selber "ans Bein pinkeln"-wenn er es auf ein Klageverfahren ankommen lassen würde.

Übrigens - nur mal zur Info:

Im Mahnverfahren wird KEINE Forderung auf Rechtmässigkeit überprüft. Das heisst im Klartext_
würdest Du bei einer unrechtmässigen Forderung kein Rechtsmittel gegen Mahn- und Vollstreckungsbescheid einlegen-
dann MÜSSTEST Du -
so oder so bezahlen. Daher gibt es ja die Rechtsmittelfristen!

Ein Antrag kann jeder gegen jeden stellen. Die Anträge für einen Mahnbescheid gibt es in normalen Schreibwarenhandlungen...-
so gesehen...
...was Dir Dein rechtliches Empfinden sagt oder nicht-
ist in der Hinsicht unrelevant!

Nur die Rechtsmittelfristen und die Einhaltung dieser schützen uns vor unrechtmässig einzutreibenden Forderungen!
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Nun gut, womöglich hast du Recht und ich sehe das derzeit alles vielleicht ein bisschen zu panisch und zu ängstlich. Womöglich diente dieser Absatz in der Einwilligung zur Ratenzahlung ja doch nur der Einschüchterung...? :confused:

Meine Hauptmotivation ist halt lediglich dass ich keine Schulden haben möchte, denn die hatte ich damals schon in jüngeren Jahren und es war ein harter und steiniger Weg da raus zu kommen. Auch einen Negativeintrag in der SCHUFA möchte ich echt nicht haben, denn das fände ich ein bisschen sehr hart zumal dieser erst nach Ablauf von 3 Jahren gelöscht werden würde, auch wenn ich die Forderung bis dahin schon längst bezahlt habe...

Ich danke dir dass du mir Mut gemacht hast Sissy, ich denke sollte das Inkassounternehmen wirklich einen Mahnbescheid nach Ablauf der Frist gegen mich veranlassen werde ich dem einfach kurzerhand widersprechen. Immerhin besser als in der Sache kampflos aufzugeben, irgendwo muss ich als vermeidlicher Schuldner ja auch noch Rechte haben... :eek:


Liebe Grüße


Chaky
 

Sissy73

Sehr aktives Mitglied
Nun gut, womöglich hast du Recht und ich sehe das derzeit alles vielleicht ein bisschen zu panisch und zu ängstlich. Womöglich diente dieser Absatz in der Einwilligung zur Ratenzahlung ja doch nur der Einschüchterung...? :confused:

Meine Hauptmotivation ist halt lediglich dass ich keine Schulden haben möchte, denn die hatte ich damals schon in jüngeren Jahren und es war ein harter und steiniger Weg da raus zu kommen. Auch einen Negativeintrag in der SCHUFA möchte ich echt nicht haben, denn das fände ich ein bisschen sehr hart zumal dieser erst nach Ablauf von 3 Jahren gelöscht werden würde, auch wenn ich die Forderung bis dahin schon längst bezahlt habe...

Ich danke dir dass du mir Mut gemacht hast Sissy, ich denke sollte das Inkassounternehmen wirklich einen Mahnbescheid nach Ablauf der Frist gegen mich veranlassen werde ich dem einfach kurzerhand widersprechen. Immerhin besser als in der Sache kampflos aufzugeben, irgendwo muss ich als vermeidlicher Schuldner ja auch noch Rechte haben... :eek:


Liebe Grüße


Chaky
die hast Du auch - die Rechte :)

...und wenn Du Dir doch nicht ganz sicher bist-
vielleicht ist es dann sinnvoll- wirklich Dich nochmals beraten zu lassen....
 
C

chrismas

Gast
Die Vereinbarung zur Ratenzahlung ist schon ein Schuldeingeständnis und solange wie die Raten laufen und dann dennoch einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erlassen ist totaler Unsinn, denn die Verjährungsfrist wird mit jedem Monat aufs neue erneuert, so dass es ziemlicher Unsinn ist, bereits nach 6 Monaten einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erlassen, wenn weiterhin gezahlt wird.

Das würde daher nur zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen und ist daher an ziemlich grenzender Wahrscheinlichkeit gegen derzeit geltendes Recht, denn es dürfen bei einer Forderung keine zusätzlichen neuen Kosten entstehen und das ist beim erlassen eines gerichtlichen Mahnbescheides wohl mehr als gegeben.
 
G

Gast

Gast
Selbstverständlich könntest Du widersprechen. Bei der Vereinbarung handelt sich sich um einen Vertrag.
Ja, ein Vertrag, der auf 6 Monate abgeschlossen wurde. Er schreibt doch selbst:
Darauf ließen sich die Herrschaften ein, stellten aber mit dem Schreiben auch gleich in Aussicht, dass sie sich nach 6 Monaten trotz zuverlässiger Zahlung die Forderung "allein aus Rechtsgründen" titulieren lassen müssten.
Wenn nach den 6 Monaten nur noch 200€ uebrigbleiben, wuerde ich es nicht auf eine Ttulierung anlegen, sondern mir das Restgeld irgendwo in der Familie oder bei Freunden zusammenzuleihen.
 

Ich bin's

Mitglied
Hallo,

frag mal Tante Google nach "Kostenminderungspflicht § 254 BGB".

Findest Du viele Einträge und im Schuldnerforum gibt es auch Musterschreiben, die man für sich modifizieren kann, um den Gläubiger auf diese Pflicht aufmerksam zu machen.

Liebe Grüße

Betty
 

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