Sissy73
Sehr aktives Mitglied
Noch ist das ganze ja nicht in einem Klageverfahren. Dazu würde es sicherlich bei regelmässiger Zahlung so und so nicht kommen!Vielen Dank für den Link... Nach Durchsicht des Textes ergeben sich daraus aber weitere Fragen die ich hier an dieser Stelle einfach mal in den Raum stellen möchte, ich verlange keine Beantwortung des Sachverhaltes, einfach mal meine Sichtweise dazu...
Das wäre doch (da ich meine Raten zuverlässig zahle) schon mal gar nicht rechtens nach meinem Rechtsempfinden. Selbst wenn ich den Mahnbescheid so hinnehme schließe dass doch einen Vollstreckungsbescheid aus wenn ich weiter meine Raten zahle... :mad:
Auch hier wieder: Alle Rechte auf Seiten des Antragsstellers solcher Sauereien. Hieße für mich dann ja doch ich müsste wohl oder übel quer durch Deutschland reisen. Auch diese Kosten hätte ich dann ja zu tragen, ich denke nicht, dass mir diese Auslagen jemand erstattet...
Liebe Grüße
Chaky
Klage könnte der Gläubiger zwar beim Gebrauch eines Rechtsmittels seitens des Schuldners einreichen-...doch das hiese auch, dass eine Klage erfolgsversprechend sein müsste.
Daher würde der Gläubiger sich selber "ans Bein pinkeln"-wenn er es auf ein Klageverfahren ankommen lassen würde.
Übrigens - nur mal zur Info:
Im Mahnverfahren wird KEINE Forderung auf Rechtmässigkeit überprüft. Das heisst im Klartext_
würdest Du bei einer unrechtmässigen Forderung kein Rechtsmittel gegen Mahn- und Vollstreckungsbescheid einlegen-
dann MÜSSTEST Du -
so oder so bezahlen. Daher gibt es ja die Rechtsmittelfristen!
Ein Antrag kann jeder gegen jeden stellen. Die Anträge für einen Mahnbescheid gibt es in normalen Schreibwarenhandlungen...-
so gesehen...
...was Dir Dein rechtliches Empfinden sagt oder nicht-
ist in der Hinsicht unrelevant!
Nur die Rechtsmittelfristen und die Einhaltung dieser schützen uns vor unrechtmässig einzutreibenden Forderungen!