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Ticstörung und Führerschein?

Wunschkind

Aktives Mitglied
Guten Abend,

Falls es dieses Thema schon geben sollte, tut es mir aufrichtig leid!

ich leide seit ca. 10 Jahren an einer Ticstörung mit Angst- und Panikattacken, wozu ich aber sagen muss, dass ich seit über 1 Jahr Panikfrei lebe. Ich hatte eine sehr schwere Kindheit, wodurch, laut den Ärzten, die Ticstörung ausgelöst wurde. Jedenfalls waren die Tics früher als Kind schlimmer, als dass sie heute sind. Ich bin jetzt 23 und möchte so langsam anfangen, einen Führerschein der Klasse B zu machen. Mein behandelnder Neurologe hat mir diesbezüglich auch ein Attest ausgestellt, wo drin vorkommt, dass ich eben diese Krankheit habe, welche Medis ich nehme und dass ich zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet bin.
Nun war ich damit schon in der Fahrschule. Diese haben damit keine Probleme und sehen auch keine Probleme, einen Führerschein zu machen. Nur das Ordnungsamt... Da war ich gestern (natürlich mit Attest und ehrlich) und die Dame meinte, dass sie darüber erst mit den Vorgesetzten reden muss, ob der Antrag überhaupt genehmigt werden kann aufgrund der Tics. Jetzt mache ich mir natürlich Sorgen und Gedanken, was ist, wenn der Antrag auf Fahrerlaubnis abgelehnt wird, ob ich dann Widerspruch einlegen kann usw. Und das würde bedeuten, dass ich nie einen Führerschein machen darf, oder?

Hat hier jemand eine Ticstörung oder sogar das Tourette Syndrom und ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis?
Weiss jemand, ob es bestimmte Bedingungen gibt seitens der Behörde?
Muss man zur MPU ?


Diese Fragen belasten mich Grade, denn ich möchte schon gerne einen Führerschein machen.

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.

PS. Ihr könnt mich auch gerne per PN Anschreiben, wenn ihr nicht öffentlich über das sehr sensible Thema reden möchtet!

Liebe Grüsse
 

Je suis

Mitglied
Hallo,

ich finde es prima, dass du Fuehrerschein machen willst.
Die grundlegenden Bestimmungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis sind durch die Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt, welche wiederrum dem Verkehrrecht untergeordnet ist.
Dich wird deiner 2ten Frage nach wohl § 11 Eignung interessieren, aber fuer deinen Fall sind zudem auch § 2,3, 14, 65 und die Anlagen 4, 15 relevant. Habe Verstaendnis das es hier den Rahmen sprengen wuerde die Punkte Stueck fuer Stueck darzulegen, dennoch scheue dich nicht konkrete Fragen zustellen.
Wie dem vorausgegangenen zuentnehmen ist reicht das Atest von deinem Arzt nicht aus, es sei denn er ist zugelassener Gutachter. MPU ist auch nur ein Gutachten, aber dieses "umgangssprachlich als Idiotentest verunglimpfte" Gutachten wird eigentlich nur Verkehrsrowdies und Drogenahhaengigen zuteil. In deinem Falle dueften andere Kriterien untersucht sowie begutachtet werden. Da kannst du selbstbewusst heran gehen, denn dein Arzt hat dir die Eignung ja eigentlich schon bestaetigt.

Falls die Behoerde ein Gutachten nicht in Auftrag geben und die Fahrerlaubnis verweigern wuerde, dann koenntest du Rechtsmittel dagegen einlegen.

Gruss
 

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